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Menschen mit Behinderungen weiterhin unzureichend vor Gewalt geschützt

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Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0

BERLIN (kobinet) Mehr als 80 Prozent der ambulant unterstützten Menschen mit Behinderungen haben mindestens einmal im Erwachsenenalter Gewalt erfahren. Auch in Wohneinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) zeigen aktuelle Studien eine hohe Gewaltbetroffenheit und erhebliche Schutzlücken. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte bündelt die empirischen Daten nun in einem neuen Website-Bereich und ordnet sie menschenrechtlich ein. Die Befunde zeigen: Gewaltschutz muss politisch konsequenter umgesetzt werden.

Grundlage für die aktuellen Einschätzungen sind zwei Studien, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des damaligen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) durchgeführt wurden. Ihr zentrales Ergebnis: Die Gewaltbetroffenheit bleibt hoch, die Zahlen haben sich seit der letzten vergleichbaren Erhebung aus dem Jahr 2012 nicht verbessert.

Die Studien zeigen eine hohe Gewaltbetroffenheit in bestimmten Lebens- und Arbeitsbereichen. So haben nicht nur mehr als 80 Prozent der ambulant unterstützten Menschen, sondern auch drei Viertel der in Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe lebenden Menschen mindestens einmal in ihrem Erwachsenenleben Gewalt erfahren.

Auch in WfbM ist das Risiko deutlich erhöht: Beschäftigte erfahren mit 26 Prozent fast dreimal so häufig sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wie Beschäftigte in der Durchschnittsbevölkerung.

Vor allem Frauen mit Behinderungen sind überproportional von mehrfachen Gewalterfahrungen in ihrem Leben betroffen, etwa in allen Kontexten von sexualisierter Gewalt und sexueller Belästigung.

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