BERLIN (kobinet)
Am Montag gibt es eine wichtige An-hörung.
Bei einer An-hörung dürfen Menschen ihre Meinung sagen.
Wichtige Personen hören dabei genau zu.
Die An-hörung ist im Deutschen Bundes-Tag.
Dort geht es um das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Das Gesetz legt fest, welche Rechte Menschen mit Behinderung haben.
Der Deutsche Behinderten-Rat fordert Verbesserungen.
Der Deutsche Behinderten-Rat vertritt Millionen Menschen mit Behinderungen.
Es geht um den neuen Gesetz-Entwurf.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Vorschlag für ein neues Gesetz.
Der Vorschlag kann noch verändert werden.
Michaela Engelmeier spricht für den Deutschen Behinderten-Rat.
Sie sagt: Der Entwurf reicht nicht aus.
Barriere-Freiheit muss wirklich durchsetzbar sein.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas nutzen.
Niemand wird dabei ausgeschlossen.
Durchsetzbar bedeutet: Menschen können ihr Recht einfordern.
Zum Beispiel: Jedes Gebäude braucht einen Aufzug oder eine Rampe.
Der neue Gesetz-Entwurf hat noch Probleme.
Der Deutsche Behinderten-Rat kritisiert mehrere Punkte.
Kritisieren bedeutet: Man sagt genau, was nicht stimmt.
Es fehlen wichtige Regeln zur Barriere-Freiheit.
Menschen mit Behinderungen können sich kaum beschweren.
Das gilt, wenn jemand gegen die Regeln verstößt.
Ein Verstoß bedeutet: Jemand hält sich nicht an die Regeln.
Bundes-Gebäude sollen erst bis 2045 barriere-frei werden.
Bundes-Gebäude sind Häuser und Gebäude, die dem Staat gehören.
Zum Beispiel Ämter oder der Bundes-Tag.
Das findet der Deutsche Behinderten-Rat zu spät.
Menschen mit Behinderungen brauchen echte Rechte jetzt.
Der Behinderten-Rat fordert die Abgeordneten zum Handeln auf.
Abgeordnete sind die gewählten Vertreter im Bundes-Tag.
Abgeordnete sprechen für die Bürger in der Politik.
Die Abgeordneten sollen den Gesetz-Entwurf besser machen.

Foto: DBR
BERLIN (kobinet) Anlässlich der Verbändeanhörung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) am kommenden Montag im Deutschen Bundestag fordert der Deutsche Behindertenrat (DBR) deutliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung. "Der vorliegende Entwurf bleibt hinter den Erwartungen von Millionen Menschen mit Behinderungen zurück. Es reicht nicht, Barrierefreiheit zu versprechen – sie muss auch durchsetzbar sein", erklärt Michaela Engelmeier, Sprecherinnenratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrates. "Der Bundestag hat jetzt die Chance und die Verantwortung, aus einem unzureichenden Entwurf ein wirksames Gleichstellungsgesetz zu machen."
Der DBR kritisiert insbesondere die vorgesehenen Einschränkungen bei angemessenen Vorkehrungen, die fehlende Beweislasterleichterung sowie die mangelnden Möglichkeiten, Verstöße gegen Barrierefreiheitsvorgaben wirksam rechtlich durchzusetzen. Auch die geplante Frist bis Ende 2045 für die Barrierefreiheit von Bundesgebäuden sei nicht akzeptabel. „Menschen mit Behinderungen brauchen keine Reform auf dem Papier, sondern echte Rechte im Alltag. Die Abgeordneten sind jetzt gefordert, den Gesetzentwurf grundlegend zu verbessern“, so Engelmeier.
Der Deutsche Behindertenrat fordert die Abgeordneten mit Nachdruck auf, die in der Anhörung vorgebrachten Argumente ernst zu nehmen und im weiteren parlamentarischen Verfahren den Gesetzentwurf entsprechend nachzubessern.

Foto: DBR
BERLIN (kobinet) Anlässlich der Verbändeanhörung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) am kommenden Montag im Deutschen Bundestag fordert der Deutsche Behindertenrat (DBR) deutliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung. "Der vorliegende Entwurf bleibt hinter den Erwartungen von Millionen Menschen mit Behinderungen zurück. Es reicht nicht, Barrierefreiheit zu versprechen – sie muss auch durchsetzbar sein", erklärt Michaela Engelmeier, Sprecherinnenratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrates. "Der Bundestag hat jetzt die Chance und die Verantwortung, aus einem unzureichenden Entwurf ein wirksames Gleichstellungsgesetz zu machen."
Der DBR kritisiert insbesondere die vorgesehenen Einschränkungen bei angemessenen Vorkehrungen, die fehlende Beweislasterleichterung sowie die mangelnden Möglichkeiten, Verstöße gegen Barrierefreiheitsvorgaben wirksam rechtlich durchzusetzen. Auch die geplante Frist bis Ende 2045 für die Barrierefreiheit von Bundesgebäuden sei nicht akzeptabel. „Menschen mit Behinderungen brauchen keine Reform auf dem Papier, sondern echte Rechte im Alltag. Die Abgeordneten sind jetzt gefordert, den Gesetzentwurf grundlegend zu verbessern“, so Engelmeier.
Der Deutsche Behindertenrat fordert die Abgeordneten mit Nachdruck auf, die in der Anhörung vorgebrachten Argumente ernst zu nehmen und im weiteren parlamentarischen Verfahren den Gesetzentwurf entsprechend nachzubessern.





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