München (kobinet)
Es gibt keine einheitlichen Regeln für das Abstellen von E-Scootern.
Einheitlich bedeutet: Alle machen dasselbe.
Es gibt nur eine gemeinsame Regel für alle.
Ein E-Scooter ist ein Roller mit Motor.
Der Motor fährt mit Strom.
Man kann einen E-Scooter ausleihen.
Jede Stadt regelt das Problem anders.
In München gibt es eine Regel für E-Scooter.
Nur in Teilen der Alt-Stadt müssen sie auf festen Stell-Plätzen stehen.
Ein Stell-Platz ist ein fester Ort zum Abstellen.
Dort darf man zum Beispiel ein Fahrzeug hinstellen.
Außerhalb dieser Bereiche stehen die Roller oft quer auf Geh-Wegen.
Sie stehen auch an engen Stellen oder vor Treppen.
Das ist gefährlich für Menschen mit Seh-Behinderung oder Blindheit.
Eine Seh-Behinderung bedeutet: Ein Mensch kann schlecht oder gar nicht sehen.
Blindheit bedeutet: Ein Mensch kann nicht sehen.
Die Augen funktionieren nicht oder nur sehr wenig.
Steffen Erzgraber ist Landes-Geschäfts-Führer des BBSB.
BBSB bedeutet: Bayerischer Blinden- und Seh-Behinderten-Bund.
Ein Landes-Geschäfts-Führer leitet eine Organisation in einem Bundes-Land.
Er ist dort die wichtigste Person für die Aufgaben der Organisation.
Steffen Erzgraber sagt: E-Scooter sind eine gefährliche Stolper-Falle für blinde Menschen.
Eine Stolper-Falle ist ein Hindernis auf dem Weg.
Menschen können darüber stolpern und sich verletzen.
Mit dem Lang-Stock erkennen blinde Menschen die Roller oft nicht rechtzeitig.
Ein Lang-Stock ist ein langer Stock.
Blinde Menschen nutzen ihn, um den Weg vor sich abzutasten.
Das führt immer wieder zu schweren Stürzen.
Steffen Erzgraber sagt auch: Geh-Wege müssen frei und sicher sein.
Falsch abgestellte E-Scooter machen das unmöglich.
Besonders gefährlich sind E-Scooter vor Treppen und an engen Stellen.
Dort können blinde Menschen nicht gut ausweichen.
Die Unfall-Gefahr steigt dann sehr stark.
Geh-Wege müssen für alle sicher sein
Es gibt noch ein weiteres Problem.
E-Scooter sind fast lautlos.
Lautlos bedeutet: Man hört so gut wie keinen Lärm.
Das Fahrzeug fährt sehr leise.
Viele Fahrer und Fahrerinnen fahren auf Geh-Wegen.
Das ist verboten.
Sie nähern sich Fuß-Gängern oft unbemerkt von hinten.
Fuß-Gänger sind Menschen, die zu Fuß gehen.
Sie bewegen sich ohne Fahrzeug fort.
Das Risiko von Zusammen-Stößen steigt dadurch stark.
Ein Zusammen-Stoß passiert, wenn zwei Personen aufeinander treffen.
Das kann zu Verletzungen führen.
Das Statistische Bundes-Amt ist eine Behörde in Deutschland.
Eine Behörde ist eine Stelle, die wichtige Aufgaben für den Staat erledigt.
Das Statistische Bundes-Amt sammelt wichtige Daten über Deutschland.
Im Jahr 2024 zählte es 11.944 E-Scooter-Unfälle mit verletzten Personen.
Das sind 26,7 Prozent mehr als im Jahr davor.
Unfälle durch falsch abgestellte E-Scooter zählt das Bundes-Amt dabei nicht mit.
Lösungen für mehr Verkehrs-Sicherheit
Verkehrs-Sicherheit bedeutet: Alle Menschen sind sicher auf der Straße.
Es gibt dann weniger Unfälle.
Karl Depner ist Mitglied im Landes-Vorstand des BBSB.
Er ist Experte für Barriere-Freiheit.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Karl Depner fordert klares Handeln.
Karl Depner sagt: Das Free-Floating-Modell darf nicht länger gefährlich sein.
Free-Floating ist ein englisches Wort.
Es bedeutet: E-Scooter dürfen überall abgestellt werden.
Es gibt dabei keine festen Stell-Plätze.
Karl Depner sagt weiter: Der Bund muss einheitliche Regeln schaffen.
Wenn das nicht passiert, müssen die Kommunen handeln.
Kommunen sind Städte und Gemeinden.
Es braucht feste Stell-Plätze und wirksame Kontrollen.
Öffentliche Geh-Wege sind keine Abstell-Flächen für Leih-Roller.
Der Tag der Verkehrs-Sicherheit findet am 20. Juni statt.
An diesem Tag denken viele Menschen über Sicherheit nach.
Mobilität muss für alle Menschen sicher sein.
Mobilität bedeutet: Wie Menschen von einem Ort zum anderen kommen.
Zum Beispiel mit Bus, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß.
Feste Stell-Plätze für E-Scooter sind ein wichtiger Schritt.
Dieser Schritt hätte schon früher passieren sollen.
Quelle:
Statistisches Bundes-Amt, Presse-Mitteilung Nr. N040 vom 31.07.2025:
www.destatis.de – Presse-Mitteilung N040 vom 31.07.2025

Foto: BIZEPS
München (kobinet) Einheitliche Regelungen zum Abstellen von E-Scootern auf ausgewiesenen Flächen fehlen nach wie vor. Jede Stadt und Kommune geht anders mit dem Problem um. Beispielsweise in München müssen E-Scooter lediglich in Teilen der Altstadt auf festgelegten Stellflächen abgestellt werden. Außerhalb dieses Bereichs stehen die Roller häufig kreuz und quer auf Gehwegen, an Engstellen oder sogar vor Treppen. Für Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit stellt dies ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. "E-Scooter sind für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen eine gefährliche Stolperfalle. Wegen ihrer Bauform werden sie mit dem Langstock häufig nicht rechtzeitig als Hindernis erkannt. Dadurch kommt es immer wieder zu folgenschweren Stürzen", erklärte Steffen Erzgraber, Landesgeschäftsführer des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes (BBSB) anlässlich Tages der Verkehrssicherheit, der heute am 20. Juni stattfindet.
„Wer einen Gehweg benutzt, muss sich darauf verlassen können, dass dieser frei und sicher passierbar ist. Wild abgestellte E-Scooter machen genau das unmöglich“, ergänzte Steffen Erzgraber. Besonders kritisch wird die Situation, wenn E-Scooter vor Treppen, an Engstellen oder im Bereich von Querungen abgestellt werden. Für blinde und sehbehinderte Menschen wird das Ausweichen dann zusätzlich erschwert und die Unfallgefahr steigt erheblich.
Gehwege müssen für alle sicher nutzbar bleiben
Hinzu kommt ein weiteres Problem: E-Scooter sind nahezu geräuschlos unterwegs. Viele Fahrerinnen und Fahrer nutzen unerlaubterweise Gehwege und nähern sich Fußgängern häufig unbemerkt von hinten. Dadurch steigt das Risiko von Zusammenstößen erheblich. Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2024 bundesweit 11.944 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden registriert. Das entspricht einem Anstieg von 26,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Nicht erfasst werden dabei Unfälle, die durch falsch abgestellte E-Scooter verursacht werden.
Lösungen für Verkehrssicherheit
Karl Depner, Mitglied im Landesvorstand des BBSB und Experte für bauliche und digitale Barrierefreiheit, fordert deshalb konsequentes Handeln: „Das Free-Floating-Modell darf nicht länger zulasten der Sicherheit von Fußgängern gehen. Wenn der Bund keine einheitlichen Vorgaben schafft, müssen die Kommunen handeln. Verbindliche Stellplätze und wirksame Kontrollen sind überfällig. Öffentliche Gehwege sind keine Abstellflächen für Leihroller.“
Der Tag der Verkehrssicherheit erinnert daran, dass Mobilität für alle Menschen sicher und barrierefrei gestaltet werden muss. Dazu gehört auch, Fehlentwicklungen zu korrigieren. Die Einrichtung verbindlicher Stellplätze für E-Scooter ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt auf diesem Weg.
Quelle:
Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. N040 vom 31.07.2025:
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/07/PD25_N040_462.html

Foto: BIZEPS
München (kobinet) Einheitliche Regelungen zum Abstellen von E-Scootern auf ausgewiesenen Flächen fehlen nach wie vor. Jede Stadt und Kommune geht anders mit dem Problem um. Beispielsweise in München müssen E-Scooter lediglich in Teilen der Altstadt auf festgelegten Stellflächen abgestellt werden. Außerhalb dieses Bereichs stehen die Roller häufig kreuz und quer auf Gehwegen, an Engstellen oder sogar vor Treppen. Für Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit stellt dies ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. "E-Scooter sind für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen eine gefährliche Stolperfalle. Wegen ihrer Bauform werden sie mit dem Langstock häufig nicht rechtzeitig als Hindernis erkannt. Dadurch kommt es immer wieder zu folgenschweren Stürzen", erklärte Steffen Erzgraber, Landesgeschäftsführer des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes (BBSB) anlässlich Tages der Verkehrssicherheit, der heute am 20. Juni stattfindet.
„Wer einen Gehweg benutzt, muss sich darauf verlassen können, dass dieser frei und sicher passierbar ist. Wild abgestellte E-Scooter machen genau das unmöglich“, ergänzte Steffen Erzgraber. Besonders kritisch wird die Situation, wenn E-Scooter vor Treppen, an Engstellen oder im Bereich von Querungen abgestellt werden. Für blinde und sehbehinderte Menschen wird das Ausweichen dann zusätzlich erschwert und die Unfallgefahr steigt erheblich.
Gehwege müssen für alle sicher nutzbar bleiben
Hinzu kommt ein weiteres Problem: E-Scooter sind nahezu geräuschlos unterwegs. Viele Fahrerinnen und Fahrer nutzen unerlaubterweise Gehwege und nähern sich Fußgängern häufig unbemerkt von hinten. Dadurch steigt das Risiko von Zusammenstößen erheblich. Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2024 bundesweit 11.944 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden registriert. Das entspricht einem Anstieg von 26,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Nicht erfasst werden dabei Unfälle, die durch falsch abgestellte E-Scooter verursacht werden.
Lösungen für Verkehrssicherheit
Karl Depner, Mitglied im Landesvorstand des BBSB und Experte für bauliche und digitale Barrierefreiheit, fordert deshalb konsequentes Handeln: „Das Free-Floating-Modell darf nicht länger zulasten der Sicherheit von Fußgängern gehen. Wenn der Bund keine einheitlichen Vorgaben schafft, müssen die Kommunen handeln. Verbindliche Stellplätze und wirksame Kontrollen sind überfällig. Öffentliche Gehwege sind keine Abstellflächen für Leihroller.“
Der Tag der Verkehrssicherheit erinnert daran, dass Mobilität für alle Menschen sicher und barrierefrei gestaltet werden muss. Dazu gehört auch, Fehlentwicklungen zu korrigieren. Die Einrichtung verbindlicher Stellplätze für E-Scooter ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt auf diesem Weg.
Quelle:
Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. N040 vom 31.07.2025:
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/07/PD25_N040_462.html





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