BERLIN (kobinet)
Die Schlicht-ungs-stelle BGG hat ihren 9. Jahres-bericht veröffentlicht.
Eine Schlicht-ungs-stelle hilft bei Streit.
Sie sucht eine Lösung ohne Gericht.
Ein Jahres-Bericht zeigt, was in einem Jahr gemacht wurde.
Die Schlicht-ungs-stelle BGG hilft Menschen mit Behinderungen.
Sie hilft bei Streit mit Bundes-Behörden.
Eine Bundes-Behörde ist ein Amt des Staates.
Dort erledigen Menschen Aufgaben für alle Bürger.
Sie hilft zum Beispiel bei Fragen zur Barriere-freiheit.
Barriere-freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Das gilt auch für Menschen mit Behinderungen.
Im Jahr 2025 gingen 436 Anträge ein.
Ein Antrag bedeutet: Jemand bittet um Hilfe.
Das sind 32 Prozent mehr als im Jahr davor.
32 Prozent mehr heißt: Es kamen deutlich mehr Anträge.
Seit 2016 hat die Schlicht-ungs-stelle mehr als 2.150 Anträge bearbeitet.
Die meisten Anträge betrafen das Benachteiligungs-verbot.
Benachteiligung bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt als andere.
Das Benachteiligungs-verbot ist ein Gesetz.
Es sagt: Niemand darf benachteiligt werden.
Das waren 48 Prozent aller Anträge.
17 Prozent der Anträge betrafen Assistenz-hunde.
Assistenz-hunde sind besonders ausgebildete Hunde.
Sie helfen Menschen mit Behinderungen im Alltag.
10 Prozent betrafen barriere-freie Internet-seiten.
Es gab auch Anträge zu anderen Themen.
Zum Beispiel zu Gebärden-sprache und Kommunikations-hilfen.
Gebärden-sprache spricht man mit den Händen.
Gehörlose Menschen nutzen Gebärden-sprache.
Kommunikations-hilfen sind Hilfsmittel zum Verstehen und Sprechen.
Auch Leichte Sprache war ein Thema.
Bei 14 Prozent der Anträge war die Schlicht-ungs-stelle nicht zuständig.
Das waren zum Beispiel Fragen zu Asyl oder Arzt-fehlern.
71 Prozent der Verfahren endeten mit einer Einigung.
Ein Verfahren bedeutet hier: Die Schlicht-ungs-stelle prüft den Streit.
Sie folgt dabei festen Schritten.
Einigung bedeutet: Beide Seiten finden zusammen eine Lösung.
Beide Seiten sind dann zufrieden.
Das geschah ohne Gericht.
Den ganzen Jahres-bericht gibt es hier:
www.schlicht-ungs-stelle-bgg.de
Dort gibt es den Bericht auch in Leichter Sprache.
Den Bericht gibt es auch in Deutscher Gebärden-sprache.

Foto: Pixabay/geralt
BERLIN (kobinet) Der neunte Jahresbericht der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) - kurz Schlichtungsstelle BGG - ist veröffentlicht. Die Zahl der eingegangenen Anträge bei der Schlichtungsstelle BGG ist 2025 weiter stark angestiegen: Im Berichtsjahr gingen 436 Anträge auf Schlichtung ein, das ist ein Anstieg um 32 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Damit setzt sich die steigende Tendenz aus den Jahren davor fort. Die Schlichtungsstelle BGG bietet Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, in Konflikten vor allem mit öffentlichen Stellen des Bundes konkret zu helfen – vor allem wenn es um Fragen der Barrierefreiheit und Benachteiligung geht – und sich ohne Gericht zu einigen. Mittlerweile hat sie seit ihrem Bestehen 2016 insgesamt mehr als 2.150 Anträge (Stand Juni 2026) bearbeitet.
Die Schlichtungsstelle BGG wurde 2025 insgesamt 436 Mal in Anspruch genommen. Die Themenfelder umfassen erneut in großem Umfang das „Benachteiligungsverbot / angemessene Vorkehrungen“ (48 Prozent), das Thema „Assistenzhunde“ (17 Prozent) und die „Barrierefreie Informationstechnik“ (10 Prozent). Weitere Themenbereiche waren das „Recht auf Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen“, die „physische Barrierefreiheit“, die „Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken“ und „Fragen der Verständlichkeit oder der Leichten Sprache“.
14 Prozent der Anträge betrafen sonstige Themen, für die die Schlichtungsstelle im Regelfall nicht zuständig war, beispielsweise Asylanträge oder Arzthaftungsfälle. Anträge nach dem BFSG machten 4 Prozent der Eingänge aus.
2025 konnte bei 71 Prozent der Verfahren, die nicht – beispielsweise wegen Unzuständigkeit – vorzeitig beendet wurden, eine gütliche Einigung erzielt werden.
Den kompletten Jahresbericht 2025 der Schlichtungsstelle BGG kann auf der Homepage der Schlichtungsstelle BGG abgerufen werden. Über diesen Link gibt es dort auch eine Fassung in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache.

Foto: Pixabay/geralt
BERLIN (kobinet) Der neunte Jahresbericht der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) - kurz Schlichtungsstelle BGG - ist veröffentlicht. Die Zahl der eingegangenen Anträge bei der Schlichtungsstelle BGG ist 2025 weiter stark angestiegen: Im Berichtsjahr gingen 436 Anträge auf Schlichtung ein, das ist ein Anstieg um 32 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Damit setzt sich die steigende Tendenz aus den Jahren davor fort. Die Schlichtungsstelle BGG bietet Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, in Konflikten vor allem mit öffentlichen Stellen des Bundes konkret zu helfen – vor allem wenn es um Fragen der Barrierefreiheit und Benachteiligung geht – und sich ohne Gericht zu einigen. Mittlerweile hat sie seit ihrem Bestehen 2016 insgesamt mehr als 2.150 Anträge (Stand Juni 2026) bearbeitet.
Die Schlichtungsstelle BGG wurde 2025 insgesamt 436 Mal in Anspruch genommen. Die Themenfelder umfassen erneut in großem Umfang das „Benachteiligungsverbot / angemessene Vorkehrungen“ (48 Prozent), das Thema „Assistenzhunde“ (17 Prozent) und die „Barrierefreie Informationstechnik“ (10 Prozent). Weitere Themenbereiche waren das „Recht auf Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen“, die „physische Barrierefreiheit“, die „Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken“ und „Fragen der Verständlichkeit oder der Leichten Sprache“.
14 Prozent der Anträge betrafen sonstige Themen, für die die Schlichtungsstelle im Regelfall nicht zuständig war, beispielsweise Asylanträge oder Arzthaftungsfälle. Anträge nach dem BFSG machten 4 Prozent der Eingänge aus.
2025 konnte bei 71 Prozent der Verfahren, die nicht – beispielsweise wegen Unzuständigkeit – vorzeitig beendet wurden, eine gütliche Einigung erzielt werden.
Den kompletten Jahresbericht 2025 der Schlichtungsstelle BGG kann auf der Homepage der Schlichtungsstelle BGG abgerufen werden. Über diesen Link gibt es dort auch eine Fassung in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache.





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