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Schlichtungsstelle BGG legt Jahresbericht 2025 vor

Mehrere Paragraphenzeichen auf einem Blatt
Paragraphen zeigen, dass etwas geregelt wird
Foto: Pixabay/geralt

BERLIN (kobinet) Der neunte Jahresbericht der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) - kurz Schlichtungsstelle BGG - ist veröffentlicht. Die Zahl der eingegangenen Anträge bei der Schlichtungsstelle BGG ist 2025 weiter stark angestiegen: Im Berichtsjahr gingen 436 Anträge auf Schlichtung ein, das ist ein Anstieg um 32 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Damit setzt sich die steigende Tendenz aus den Jahren davor fort. Die Schlichtungsstelle BGG bietet Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, in Konflikten vor allem mit öffentlichen Stellen des Bundes konkret zu helfen – vor allem wenn es um Fragen der Barrierefreiheit und Benachteiligung geht – und sich ohne Gericht zu einigen. Mittlerweile hat sie seit ihrem Bestehen 2016 insgesamt mehr als 2.150 Anträge (Stand Juni 2026) bearbeitet.

Die Schlichtungsstelle BGG wurde 2025 insgesamt 436 Mal in Anspruch genommen. Die Themenfelder umfassen erneut in großem Umfang das „Benachteiligungsverbot / angemessene Vorkehrungen“ (48 Prozent), das Thema „Assistenzhunde“ (17 Prozent) und die „Barrierefreie Informationstechnik“ (10 Prozent). Weitere Themenbereiche waren das „Recht auf Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen“, die „physische Barrierefreiheit“, die „Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken“ und „Fragen der Verständlichkeit oder der Leichten Sprache“.

14 Prozent der Anträge betrafen sonstige Themen, für die die Schlichtungsstelle im Regelfall nicht zuständig war, beispielsweise Asylanträge oder Arzthaftungsfälle. Anträge nach dem BFSG machten 4 Prozent der Eingänge aus.

2025 konnte bei 71 Prozent der Verfahren, die nicht – beispielsweise wegen Unzuständigkeit – vorzeitig beendet wurden, eine gütliche Einigung erzielt werden.

Den kompletten Jahresbericht 2025 der Schlichtungsstelle BGG kann auf der Homepage der Schlichtungsstelle BGG abgerufen werden. Über diesen Link gibt es dort auch eine Fassung in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache.

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