BERLIN (kobinet)
Alexander Dobrindt hat einen Vorschlag gemacht.
Er will das Bürger-Geld kürzen.
Bürger-Geld bedeutet: Der Staat zahlt Geld an Menschen ohne Arbeit.
Joachim Rock ist Chef des Paritätischen Gesamt-Verbandes.
Der Paritätische Gesamt-Verband ist eine große Organisation in Deutschland.
Der Verband hilft Menschen, die Unterstützung brauchen.
Joachim Rock kritisiert diesen Vorschlag.
Seit 2024 hat der Staat die Regel-Sätze nicht erhöht.
Regel-Sätze sind feste Geld-Beträge vom Staat.
Sie zeigen: Wie viel Geld bekommt jemand im Monat?
Die Preise im Alltag sind aber gestiegen.
Menschen mit Bürger-Geld haben deshalb weniger Geld.
Diese Menschen haben meist keine Erspar-nisse.
Erspar-nisse sind Geld, das man gespart hat.
Dieses Geld legt man für schwierige Zeiten zur Seite.
Höhere Preise treffen diese Menschen besonders hart.
Das Existenz-Minimum darf der Staat nicht kürzen.
Existenz-Minimum bedeutet: das Geld, das Menschen zum Leben brauchen.
Dieses Geld reicht für Essen, Wohnen und Kleidung.
Das Grund-Gesetz schützt das Existenz-Minimum.
Das Grund-Gesetz ist das wichtigste Gesetz in Deutschland.
Es schützt die Rechte aller Menschen.
Die Regel-Sätze reichen heute schon nicht aus.
Der Staat berechnet die Regel-Sätze falsch.
Das bedeutet: Die Rechnung des Staates ist nicht richtig.
Deshalb bekommen Menschen zu wenig Geld.
Die Regel-Sätze sind zu niedrig.
Eine Kürzung macht Armut schlimmer.
Armut bedeutet: Ein Mensch hat zu wenig Geld.
Er kann nicht alles Nötige kaufen.
Millionen Menschen verlieren dann ihren Schutz.
Das schadet dem Leben aller Menschen in Deutschland.
Kürzungen beim Bürger-Geld sind nicht erlaubt.
Die Regel-Sätze müssen stattdessen erhöht werden.
Kürzt die Bundes-Regierung das Bürger-Geld trotzdem, prüfen Gerichte das.
Gerichte prüfen dann: Hat der Staat das Grund-Gesetz gebrochen?

Foto: Paritätischer Gesamtverband
BERLIN (kobinet) Zu den Vorschlägen von Alexander Dobrindt, die Regelsätze im Bürgergeld zu senken, stellt Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Dr. Joachim Rock, fest, dass er dieses Gedankenspiele als sozial ignorant bewertet, da diese Vorschläge die Lebenssituation der Betroffenen verkennen. "Die Regelsätze wurden seit 2024 nicht erhöht," so Joachim Roch, "die Lebenshaltungskosten sind seitdem deutlich gestiegen sind. Menschen in der Grundsicherung verfügen in aller Regel über keine nennenswerten Rücklagen. Preissteigerungen treffen sie deshalb unmittelbar und mit voller Wucht. Das Existenzminimum ist verfassungsrechtlich garantiert. Es darf nicht zur Verfügungsmasse für Haushaltskonsolidierung werden. Schon heute sind die Regelsätze unzureichend und werden durch die geltende Berechnungsmethode systematisch kleingerechnet. Wer Leistungen weiter kürzt, verschärft Armut, erhöht die soziale Verwundbarkeit von Millionen Menschen und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Für Kürzungen gibt es weder sozialpolitisch noch verfassungsrechtlich einen Spielraum. Notwendig ist vielmehr eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze. Sollte die Bundesregierung tatsächlich Kürzungen auf den Weg bringen, werden diese unmittelbar Gegenstand der sozial- und verfassungsrechtlichen Prüfung sein, zu recht."

Foto: Paritätischer Gesamtverband
BERLIN (kobinet) Zu den Vorschlägen von Alexander Dobrindt, die Regelsätze im Bürgergeld zu senken, stellt Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Dr. Joachim Rock, fest, dass er dieses Gedankenspiele als sozial ignorant bewertet, da diese Vorschläge die Lebenssituation der Betroffenen verkennen. "Die Regelsätze wurden seit 2024 nicht erhöht," so Joachim Roch, "die Lebenshaltungskosten sind seitdem deutlich gestiegen sind. Menschen in der Grundsicherung verfügen in aller Regel über keine nennenswerten Rücklagen. Preissteigerungen treffen sie deshalb unmittelbar und mit voller Wucht. Das Existenzminimum ist verfassungsrechtlich garantiert. Es darf nicht zur Verfügungsmasse für Haushaltskonsolidierung werden. Schon heute sind die Regelsätze unzureichend und werden durch die geltende Berechnungsmethode systematisch kleingerechnet. Wer Leistungen weiter kürzt, verschärft Armut, erhöht die soziale Verwundbarkeit von Millionen Menschen und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Für Kürzungen gibt es weder sozialpolitisch noch verfassungsrechtlich einen Spielraum. Notwendig ist vielmehr eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze. Sollte die Bundesregierung tatsächlich Kürzungen auf den Weg bringen, werden diese unmittelbar Gegenstand der sozial- und verfassungsrechtlichen Prüfung sein, zu recht."





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