BERLIN (kobinet)
Der Deutsche Gehör-losen-Bund hat eine Stellung-nahme veröffentlicht.
Eine Stellung-nahme ist: Eine Organisation schreibt ihre Meinung zu einem Thema auf.
Die Stellung-nahme ging an das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales.
Ein Bundes-Ministerium ist eine wichtige Behörde in Deutschland.
Eine Behörde erledigt Aufgaben für den Staat.
Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales kümmert sich um Arbeit in Deutschland.
Es geht um ein neues Gesetz.
Das Gesetz soll die Arbeits-Förderung moderner machen.
Arbeits-Förderung bedeutet: Der Staat hilft Menschen bei der Arbeit.
Digitalisierung bedeutet: Dinge werden mit dem Computer erledigt.
Nicht mehr mit Papier arbeiten.
Der Deutsche Gehör-losen-Bund erklärt in der Stellung-nahme:
Was bedeutet das Gesetz für gehörlose Menschen?
Digitalisierung darf es für Menschen nicht schwerer machen.
Zum Beispiel: Eine Webseite ohne Gebärden-Sprache ist ein Problem.
Gebärden-Sprache spricht man mit den Händen.
Gehörlose Menschen nutzen Gebärden-Sprache.
Gehörlose Menschen dürfen durch digitale Angebote nicht ausgeschlossen werden.
Der Deutsche Gehör-losen-Bund findet eine Änderung im Gesetz gut.
Die Erreich-barkeits-Regeln sollen weniger streng werden.
Erreich-barkeit bedeutet: Man kann jemanden erreichen.
Zum Beispiel per Telefon oder Brief.
Weniger strenge Regeln bedeutet: Es gibt weniger Vorschriften.
Gehörlose Menschen sind oft schwer erreichbar.
Zum Beispiel per Telefon.
Lockerere Regeln helfen diesen Menschen.
Der Deutsche Gehör-losen-Bund macht außerdem 3 Vorschläge:
Bei der Video-Telefonie telefonieren Menschen per Computer oder Handy.
Man kann sich dabei gegenseitig sehen.
Video-Telefonie muss barriere-frei sein.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Außerdem müssen Gebärden-Sprach-Dolmetscher dabei sein können.
Die ganze Stellung-nahme ist hier zum Lesen:

Foto: DGB
BERLIN (kobinet) Der Deutsche Gehörlosen-Bund hat seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht. Mit der Stellungnahme weist der DGB auf die Auswirkungen der geplanten Regelungen für gehörlose und gebärdensprachige Menschen hin und formuliert konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Teilhabe und Barrierefreiheit.
Eine Modernisierung staatlicher Dienstleistungen darf nach Einschätzung des Deutschen Gehörlosen-Bund bestehende Kommunikationsbarrieren nicht lediglich in den digitalen Raum verlagern. Ausdrücklich wird in dieser Stellungnahme die Lockerung der Erreichbarkeitsregeln begrüßt. Zugleich regt dieser Bund folgende Änderungen und Klarstellungen an:
- Videotelefonie braucht eine ausdrückliche Barrierefreiheits- und Dolmetscher-Regelung
- „Einvernehmen“ zur Videotelefonie darf nicht zu einer faktischen Verdrängung des Präsenztermins führen – Verfahrenspflicht zur vorherigen Informierung
- Barrierefreiheit muss als Leitprinzip der Digitalisierung ausdrücklich verankert werden
Dieses Stellungnahme des Deutschen Gehörlosen-Bundes zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist unter diesem Link im Wortlaut nachzulesen.

Foto: DGB
BERLIN (kobinet) Der Deutsche Gehörlosen-Bund hat seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht. Mit der Stellungnahme weist der DGB auf die Auswirkungen der geplanten Regelungen für gehörlose und gebärdensprachige Menschen hin und formuliert konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Teilhabe und Barrierefreiheit.
Eine Modernisierung staatlicher Dienstleistungen darf nach Einschätzung des Deutschen Gehörlosen-Bund bestehende Kommunikationsbarrieren nicht lediglich in den digitalen Raum verlagern. Ausdrücklich wird in dieser Stellungnahme die Lockerung der Erreichbarkeitsregeln begrüßt. Zugleich regt dieser Bund folgende Änderungen und Klarstellungen an:
- Videotelefonie braucht eine ausdrückliche Barrierefreiheits- und Dolmetscher-Regelung
- „Einvernehmen“ zur Videotelefonie darf nicht zu einer faktischen Verdrängung des Präsenztermins führen – Verfahrenspflicht zur vorherigen Informierung
- Barrierefreiheit muss als Leitprinzip der Digitalisierung ausdrücklich verankert werden
Dieses Stellungnahme des Deutschen Gehörlosen-Bundes zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist unter diesem Link im Wortlaut nachzulesen.





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