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Deutscher Gehörlosen-Bund zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung.

Kreis mit denBuchstaben DGB im Innern und den Worten DeutscherGEhörlosen-Bund e.V.  außen herum
Logo des Deutschen Gehörlosen-Bundes
Foto: DGB

BERLIN (kobinet) Der Deutsche Gehörlosen-Bund hat seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht. Mit der Stellungnahme weist der DGB auf die Auswirkungen der geplanten Regelungen für gehörlose und gebärdensprachige Menschen hin und formuliert konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Teilhabe und Barrierefreiheit.

Eine Modernisierung staatlicher Dienstleistungen darf nach Einschätzung des Deutschen Gehörlosen-Bund bestehende Kommunikationsbarrieren nicht lediglich in den digitalen Raum verlagern. Ausdrücklich wird in dieser Stellungnahme die Lockerung der Erreichbarkeitsregeln begrüßt. Zugleich regt dieser Bund folgende Änderungen und Klarstellungen an:

  • Videotelefonie braucht eine ausdrückliche Barrierefreiheits- und Dolmetscher-Regelung
  • „Einvernehmen“ zur Videotelefonie darf nicht zu einer faktischen Verdrängung des Präsenztermins führen – Verfahrenspflicht zur vorherigen Informierung
  • Barrierefreiheit muss als Leitprinzip der Digitalisierung ausdrücklich verankert werden

Dieses Stellungnahme des Deutschen Gehörlosen-Bundes zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist unter diesem Link im Wortlaut nachzulesen.

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