Berlin (kobinet)
Die LIGA Selbst-Vertretung unterstützt einen Aufruf zur Demo.
Die LIGA Selbst-Vertretung ist ein Zusammen-Schluss vieler Gruppen.
Diese Gruppen setzen sich für Menschen mit Behinderung ein.
Barriere-Freiheit ist ein Recht für alle Menschen.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Bei einer Demo treffen sich viele Menschen.
Die Menschen zeigen ihre Meinung auf der Straße.
Die Demo ist am 22. Juni 2026.
Sie ist von 14:00 bis 17:00 Uhr.
Sie findet vor dem Paul-Löbe-Haus in Berlin statt.
Das Paul-Löbe-Haus gehört zum Bundes-Tag.
Der Bundes-Tag ist eine Gruppe von Politikern.
Die Menschen in Deutschland wählen diese Politiker.
Bei der Demo geht es um ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Gleich-Stellung bedeutet: Alle Menschen werden gleich behandelt.
Niemand hat Nachteile.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Es soll sicherstellen, dass alle Menschen gleich behandelt werden.
Dieses Gesetz soll Barrieren abbauen.
Barrieren sind Hindernisse für behinderte Menschen.
Der neue Gesetz-Entwurf hat aber ein großes Problem.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Vorschlag für ein neues Gesetz.
Der Vorschlag kann noch verändert werden.
Der Vorschlag macht es für behinderte Menschen schlechter.
Im Gesetz-Entwurf steht ein problematischer Satz.
Der Satz bedeutet: Firmen müssen nichts für Barriere-Freiheit tun.
Eine Firma ist ein Unternehmen.
Dort arbeiten Menschen und verdienen Geld.
Das gleiche gilt für Waren.
Auch Dienst-Leistungen müssen nicht barriere-frei sein.
Dienst-Leistungen bedeutet: Jemand hilft dir bei etwas.
Das kann zum Beispiel ein Arzt sein.
Die LIGA Selbst-Vertretung sagt: Das ist nicht in Ordnung.
Ein Beispiel: Ein Halte-Griff im Laden wäre eine kleine Hilfe.
Oder Hilfe an der Kasse für behinderte Menschen.
Solche kleinen Hilfen müssten Firmen dann nicht mehr machen.
Das wäre ein schlechtes Signal an Millionen behinderte Menschen.
Es würde auch gegen das Grund-Gesetz verstoßen.
Das Grund-Gesetz ist das wichtigste Gesetz in Deutschland.
Es legt fest, welche Rechte alle Menschen haben.
Das Grund-Gesetz verbietet die Benach-Teiligung von behinderten Menschen.
Benach-Teiligung bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt als andere.
Das ist nicht gerecht.
Am 21. Mai 2026 gab es ein Urteil.
Ein Urteil ist die Entscheidung eines Gerichts.
Das Gericht sagt damit, wer Recht hat.
Der Bundes-Gerichts-Hof ist ein sehr hohes Gericht in Deutschland.
Er entscheidet in vielen wichtigen Rechts-Fragen.
Das Gericht wies eine blinde Frau ab.
Sie wollte an einer Reha-Maßnahme teilnehmen.
Eine Reha-Maßnahme ist ein Förder-Programm.
Menschen bekommen dabei Hilfe und Übungen.
Das hilft ihnen nach einer Krankheit oder einem Unfall.
Das Gericht sagte: Die Anpassung ist zu aufwändig.
Ottmar Miles-Paul ist Sprecher der LIGA Selbst-Vertretung.
Ottmar Miles-Paul hat einen Brief geschrieben.
Er hat sich an Mitglieder von CDU/CSU und SPD gewandt.
Diese Mitglieder sind im Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Ein Ausschuss ist eine kleine Gruppe im Bundes-Tag.
Die Gruppe beschäftigt sich genau mit einem Thema.
Die Mitglieder beraten zusammen über ein bestimmtes Thema.
Ottmar Miles-Paul bittet die Mitglieder um Hilfe.
Sie sollen einen Änderungs-Antrag stellen.
Ein Änderungs-Antrag ist ein offizieller Vorschlag.
Man will damit etwas in einem Gesetz verändern.
Ein Paragraph ist ein Abschnitt in einem Gesetz.
Ein Absatz ist ein Teil eines Paragraphen.
Der problematische Satz steht in Paragraph 7, Absatz 3, Satz 3.
Dieser Satz muss weg.
Der Gesetz-Entwurf wurde am 11. Februar 2026 beschlossen.
Das Bundes-Kabinett hat ihn beschlossen.
Das Bundes-Kabinett ist die Regierung von Deutschland.
Der Bundes-Kanzler und alle Minister gehören dazu.
Der Bundes-Tag hat ihn am 7. Mai 2026 besprochen.
Im Juli 2026 stimmt der Bundes-Tag endgültig ab.
Abstimmen bedeutet: Eine Gruppe entscheidet zusammen.
Jede Person sagt Ja oder Nein.
Bis dahin kann das Gesetz noch geändert werden.
Ottmar Miles-Paul ruft auch andere auf, Briefe zu schreiben.
Alle können Bundes-Tags-Mitglieder anschreiben.
Die LIGA Selbst-Vertretung will: Behinderte Menschen sollen Hoffnung behalten.
Sie sollen sehen: In Deutschland kann man etwas verändern.
Demo-Kratie bedeutet: Alle Menschen in Deutschland entscheiden mit.
Jede Person hat eine Stimme.
Barriere-Freiheit ist ein Recht für alle.
Hier sind wichtige Links zu diesem Thema:

Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Die LIGA Selbstvertretung schließt sich nicht nur dem Aufruf von AbilityWatch und Aktivist*innen für die Rechte behinderter Menschen zur Demonstration vor der Anhörung zum Gesetzentwurf zu Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetz am 22. Juni 2026 von 14:00 bis 17:00 Uhr vor dem Paul-Löbe-Haus des Bundestages in Berlin an, sondern hat sich im Vorfeld der Anhörung an die Ausschussmitglieder von CDU/CSU und SPD gewandt. Der Sprecher der LIGA Selbstvertretung, Ottmar Miles-Paul, kritisiert, dass der derzeitige Gesetzentwurf für Jahre festgeschriebene erhebliche Nachteile beim Abbau von Barrieren bringt und eine völlig unzeitgemäße und unakzeptable Botschaft verbreitet. Mit Änderungsanträgen müsse der Gesetzentwurf verbessert werden und unbedingt der Satz gestrichen werden, wonach Maßnahmen zur Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen für Unternehmen als unverhältnismäßige Belastung eingestuft werden. Im Folgenden dokumentieren die kobinet-nachrichten die Mail von Ottmar Miles-Paul, der zu weiteren Schreiben an die Abgeordneten aufruft.
Mail der LIGA Selbstvertretung an die Mitglieder im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales der CDU/CSU und SPD:
Sehr geehrte …,
im Vorfeld der Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetz am 22. Juni 2026 und der anstehenden Beschlussfassung im Juli 2026 wende ich mich als Sprecher der LIGA Selbstvertretung, einem bundesweiten Zusammenschluss von Organisationen behinderter Menschen, die von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen selbst geführt, verwaltet und vertreten werden, erneut an Sie. Da der derzeitige Gesetzentwurf aus unserer Sicht für Jahre festgeschriebene erhebliche Nachteile beim Abbau von Barrieren bringt und eine völlig unzeitgemäße und unakzeptable Botschaft verbreitet, bitte ich Sie inständig, sich für entsprechende Änderungsanträge am Gesetzentwurf einzusetzen.
Dabei geht es uns vor allem um die in § 7 (Benachteiligungsverbot), Absatz 3, Nummer 3 des Gesetzesentwurfs gewählte Formulierung der Bundesregierung. Demnach wird „Unternehmern, die der Öffentlichkeit Güter und Dienstleistungen“ anbieten, ein Freibrief zur Diskriminierung ausgestellt. Dort gelten nach der derzeitigen Formulierung im Gesetzentwurf nämlich „alle baulichen Veränderungen, sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung“.
Sollte der Gesetzentwurf so verabschiedet werden, wird eine gesetzlich fixierte Botschaft an Unternehmen gesendet, dass diese in Sachen Verbesserung der Barrierefreiheit nichts tun müssen. Auch kleinere angemessene Vorkehrungen bei Dienstleistungen könnten von Unternehmen mit Bezug auf das Gesetz als „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ abgetan werden. In einem am 21. Mai 2026 verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs wurde auf der Basis einer solchen Argumentation beispielsweise die Abweisung einer blinden Frau von einer Rehamaßnahme gerechtfertigt.
Wenn eine solche Formulierung also vom Deutschen Bundestag verabschiedet würde, wäre dies ein fatales Signal an Millionen von behinderten Menschen und stünde der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen im Grundgesetz entgegen. Denn im Kern bedeutet diese Formulierung, dass auch kleinere Maßnahmen, wie die Anbringung eines Haltegriffs oder Hilfen bei der Bestellung oder an der Kasse, die als Änderung einer Dienstleistung interpretiert werden können, von Unternehmen nicht durchgeführt werden müssen. Und dies obwohl mit der Gesetzesreform eigentlich mehr Barrierefreiheit und Teilhabe geschaffen werden sollte.
Ich bitte Sie daher im Namen der Mitgliedsorganisationen der LIGA Selbstvertretung nach Lösungen zu suchen, dass Barrieren bei der Erbringung von Dienstleistungen und bei Produkten wirklich und wirksam abgebaut werden bzw. angemessene Vorkehrungen für die Teilhabe behinderter Menschen getroffen werden müssen. Vor allem bitten wir Sie, dies durch einen entsprechenden Änderungsantrag zum Gesetzentwurf in §7 Absatz 3 Satz 3 des Gesetzes sicherzustellen.
Streichen Sie in §7 Absatz 3 Satz 3 den Satz: „für Unternehmer im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.“
Es gibt weitere Aspekte in dem Gesetzentwurf, die die Position von benachteiligten behinderten Menschen bei der Durchsetzung ihrer Rechte nicht stärken, so dass ich Ihnen in der Anlage einen Aufruf des NETZWERK ARTIKEL 3 zu Änderungen zur Information zusende.
Zum Hintergrund:
Im Einzelnen geht es um folgende Passagen im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes der Bundesregierung, der am 11. Febraur 2026 vom Bundeskabinett verabschiedet und am 7. Mai 2026 in Erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wurde.
In §7 Absatz 3 Satz 3 des Gesetzes heißt es derzeit in Bezug auf die Überschrift, dass eine Benachteiligung vorliegt, wenn
„einem Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen, die für den Verpflichteten keine unverhältnismäßige und unbillige Belastung darstellen, versagt werden; für Unternehmer im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.“
Wir bitten Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen durch einen Änderungsantrag den Satz
„für Unternehmer im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.“
zu streichen.
Zu Ihrer Information, in Absatz 2, auf den sich dieser Passus bezieht heißt es:
„Ein Unternehmer, der der Öffentlichkeit zur Verfügung stehende bewegliche Güter anbietet oder Dienstleistungen anbietet oder erbringt, darf Menschen mit Behinderungen bei dem Zugang zu und der Versorgung mit diesen Gütern und Dienstleistungen nicht benachteiligen.“
Da die von der LIGA Selbstvertretung kritisierte Formulierung im Gesetzentwurf bei behinderten Menschen, ihren Angehörigen und Freunden für erhebliche Unruhe und Verunsicherung sorgt, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie uns wissen lassen könnten, ob Sie bzw. Ihre fachlich zuständigen Kolleginnen und Kollegen planen, in den folgenden parlamentarischen Beratungen ernsthafte Veränderungen im Sinne der Teilhabe und Barrierefreiheit behinderter und damit auch vieler älterer Menschen vorzunehmen. Denn wir haben ein großes Interesse daran, dazu beizutragen, dass behinderte Menschen die Hoffnung in die Demokratie und ein gleichberechtigtes Leben mit dem Abbau von Barrieren nicht verlieren.
Ihnen für Ihre Mühe und Ihre Unterstützung dankend, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ottmar Miles-Paul – Sprecher der LIGA Selbstvertretung
Link zum Aufruf für die Demo am 22. Juni 2026 von 14:00 bis 17:00 Uhr
Link zu den Mitgliedern des Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestag

Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Die LIGA Selbstvertretung schließt sich nicht nur dem Aufruf von AbilityWatch und Aktivist*innen für die Rechte behinderter Menschen zur Demonstration vor der Anhörung zum Gesetzentwurf zu Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetz am 22. Juni 2026 von 14:00 bis 17:00 Uhr vor dem Paul-Löbe-Haus des Bundestages in Berlin an, sondern hat sich im Vorfeld der Anhörung an die Ausschussmitglieder von CDU/CSU und SPD gewandt. Der Sprecher der LIGA Selbstvertretung, Ottmar Miles-Paul, kritisiert, dass der derzeitige Gesetzentwurf für Jahre festgeschriebene erhebliche Nachteile beim Abbau von Barrieren bringt und eine völlig unzeitgemäße und unakzeptable Botschaft verbreitet. Mit Änderungsanträgen müsse der Gesetzentwurf verbessert werden und unbedingt der Satz gestrichen werden, wonach Maßnahmen zur Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen für Unternehmen als unverhältnismäßige Belastung eingestuft werden. Im Folgenden dokumentieren die kobinet-nachrichten die Mail von Ottmar Miles-Paul, der zu weiteren Schreiben an die Abgeordneten aufruft.
Mail der LIGA Selbstvertretung an die Mitglieder im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales der CDU/CSU und SPD:
Sehr geehrte …,
im Vorfeld der Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetz am 22. Juni 2026 und der anstehenden Beschlussfassung im Juli 2026 wende ich mich als Sprecher der LIGA Selbstvertretung, einem bundesweiten Zusammenschluss von Organisationen behinderter Menschen, die von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen selbst geführt, verwaltet und vertreten werden, erneut an Sie. Da der derzeitige Gesetzentwurf aus unserer Sicht für Jahre festgeschriebene erhebliche Nachteile beim Abbau von Barrieren bringt und eine völlig unzeitgemäße und unakzeptable Botschaft verbreitet, bitte ich Sie inständig, sich für entsprechende Änderungsanträge am Gesetzentwurf einzusetzen.
Dabei geht es uns vor allem um die in § 7 (Benachteiligungsverbot), Absatz 3, Nummer 3 des Gesetzesentwurfs gewählte Formulierung der Bundesregierung. Demnach wird „Unternehmern, die der Öffentlichkeit Güter und Dienstleistungen“ anbieten, ein Freibrief zur Diskriminierung ausgestellt. Dort gelten nach der derzeitigen Formulierung im Gesetzentwurf nämlich „alle baulichen Veränderungen, sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung“.
Sollte der Gesetzentwurf so verabschiedet werden, wird eine gesetzlich fixierte Botschaft an Unternehmen gesendet, dass diese in Sachen Verbesserung der Barrierefreiheit nichts tun müssen. Auch kleinere angemessene Vorkehrungen bei Dienstleistungen könnten von Unternehmen mit Bezug auf das Gesetz als „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ abgetan werden. In einem am 21. Mai 2026 verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs wurde auf der Basis einer solchen Argumentation beispielsweise die Abweisung einer blinden Frau von einer Rehamaßnahme gerechtfertigt.
Wenn eine solche Formulierung also vom Deutschen Bundestag verabschiedet würde, wäre dies ein fatales Signal an Millionen von behinderten Menschen und stünde der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen im Grundgesetz entgegen. Denn im Kern bedeutet diese Formulierung, dass auch kleinere Maßnahmen, wie die Anbringung eines Haltegriffs oder Hilfen bei der Bestellung oder an der Kasse, die als Änderung einer Dienstleistung interpretiert werden können, von Unternehmen nicht durchgeführt werden müssen. Und dies obwohl mit der Gesetzesreform eigentlich mehr Barrierefreiheit und Teilhabe geschaffen werden sollte.
Ich bitte Sie daher im Namen der Mitgliedsorganisationen der LIGA Selbstvertretung nach Lösungen zu suchen, dass Barrieren bei der Erbringung von Dienstleistungen und bei Produkten wirklich und wirksam abgebaut werden bzw. angemessene Vorkehrungen für die Teilhabe behinderter Menschen getroffen werden müssen. Vor allem bitten wir Sie, dies durch einen entsprechenden Änderungsantrag zum Gesetzentwurf in §7 Absatz 3 Satz 3 des Gesetzes sicherzustellen.
Streichen Sie in §7 Absatz 3 Satz 3 den Satz: „für Unternehmer im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.“
Es gibt weitere Aspekte in dem Gesetzentwurf, die die Position von benachteiligten behinderten Menschen bei der Durchsetzung ihrer Rechte nicht stärken, so dass ich Ihnen in der Anlage einen Aufruf des NETZWERK ARTIKEL 3 zu Änderungen zur Information zusende.
Zum Hintergrund:
Im Einzelnen geht es um folgende Passagen im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes der Bundesregierung, der am 11. Febraur 2026 vom Bundeskabinett verabschiedet und am 7. Mai 2026 in Erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wurde.
In §7 Absatz 3 Satz 3 des Gesetzes heißt es derzeit in Bezug auf die Überschrift, dass eine Benachteiligung vorliegt, wenn
„einem Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen, die für den Verpflichteten keine unverhältnismäßige und unbillige Belastung darstellen, versagt werden; für Unternehmer im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.“
Wir bitten Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen durch einen Änderungsantrag den Satz
„für Unternehmer im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.“
zu streichen.
Zu Ihrer Information, in Absatz 2, auf den sich dieser Passus bezieht heißt es:
„Ein Unternehmer, der der Öffentlichkeit zur Verfügung stehende bewegliche Güter anbietet oder Dienstleistungen anbietet oder erbringt, darf Menschen mit Behinderungen bei dem Zugang zu und der Versorgung mit diesen Gütern und Dienstleistungen nicht benachteiligen.“
Da die von der LIGA Selbstvertretung kritisierte Formulierung im Gesetzentwurf bei behinderten Menschen, ihren Angehörigen und Freunden für erhebliche Unruhe und Verunsicherung sorgt, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie uns wissen lassen könnten, ob Sie bzw. Ihre fachlich zuständigen Kolleginnen und Kollegen planen, in den folgenden parlamentarischen Beratungen ernsthafte Veränderungen im Sinne der Teilhabe und Barrierefreiheit behinderter und damit auch vieler älterer Menschen vorzunehmen. Denn wir haben ein großes Interesse daran, dazu beizutragen, dass behinderte Menschen die Hoffnung in die Demokratie und ein gleichberechtigtes Leben mit dem Abbau von Barrieren nicht verlieren.
Ihnen für Ihre Mühe und Ihre Unterstützung dankend, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ottmar Miles-Paul – Sprecher der LIGA Selbstvertretung
Link zum Aufruf für die Demo am 22. Juni 2026 von 14:00 bis 17:00 Uhr
Link zu den Mitgliedern des Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestag





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