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Streichen Sie diesen Satz im BGG-Entwurf: Behinderte Menschen sind keine unverhältnismäßige Belastung

Ottmar Miles-Paul
Ottmar Miles-Paul
Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Die LIGA Selbstvertretung schließt sich nicht nur dem Aufruf von AbilityWatch und Aktivist*innen für die Rechte behinderter Menschen zur Demonstration vor der Anhörung zum Gesetzentwurf zu Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetz am 22. Juni 2026 von 14:00 bis 17:00 Uhr vor dem Paul-Löbe-Haus des Bundestages in Berlin an, sondern hat sich im Vorfeld der Anhörung an die Ausschussmitglieder von CDU/CSU und SPD gewandt. Der Sprecher der LIGA Selbstvertretung, Ottmar Miles-Paul, kritisiert, dass der derzeitige Gesetzentwurf für Jahre festgeschriebene erhebliche Nachteile beim Abbau von Barrieren bringt und eine völlig unzeitgemäße und unakzeptable Botschaft verbreitet. Mit Änderungsanträgen müsse der Gesetzentwurf verbessert werden und unbedingt der Satz gestrichen werden, wonach Maßnahmen zur Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen für Unternehmen als unverhältnismäßige Belastung eingestuft werden. Im Folgenden dokumentieren die kobinet-nachrichten die Mail von Ottmar Miles-Paul, der zu weiteren Schreiben an die Abgeordneten aufruft.

Mail der LIGA Selbstvertretung an die Mitglieder im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales der CDU/CSU und SPD:

Sehr geehrte …,

im Vorfeld der Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetz am 22. Juni 2026 und der anstehenden Beschlussfassung im Juli 2026 wende ich mich als Sprecher der LIGA Selbstvertretung, einem bundesweiten Zusammenschluss von Organisationen behinderter Menschen, die von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen selbst geführt, verwaltet und vertreten werden, erneut an Sie. Da der derzeitige Gesetzentwurf aus unserer Sicht für Jahre festgeschriebene erhebliche Nachteile beim Abbau von Barrieren bringt und eine völlig unzeitgemäße und unakzeptable Botschaft verbreitet, bitte ich Sie inständig, sich für entsprechende Änderungsanträge am Gesetzentwurf einzusetzen.

Dabei geht es uns vor allem um die in § 7 (Benachteiligungsverbot), Absatz 3, Nummer 3 des Gesetzesentwurfs gewählte Formulierung der Bundesregierung. Demnach wird „Unternehmern, die der Öffentlichkeit Güter und Dienstleistungen“ anbieten, ein Freibrief zur Diskriminierung ausgestellt. Dort gelten nach der derzeitigen Formulierung im Gesetzentwurf nämlich „alle baulichen Veränderungen, sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung“.

Sollte der Gesetzentwurf so verabschiedet werden, wird eine gesetzlich fixierte Botschaft an Unternehmen gesendet, dass diese in Sachen Verbesserung der Barrierefreiheit nichts tun müssen. Auch kleinere angemessene Vorkehrungen bei Dienstleistungen könnten von Unternehmen mit Bezug auf das Gesetz als „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ abgetan werden. In einem am 21. Mai 2026 verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs wurde auf der Basis einer solchen Argumentation beispielsweise die Abweisung einer blinden Frau von einer Rehamaßnahme gerechtfertigt.

Wenn eine solche Formulierung also vom Deutschen Bundestag verabschiedet würde, wäre dies ein fatales Signal an Millionen von behinderten Menschen und stünde der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen im Grundgesetz entgegen. Denn im Kern bedeutet diese Formulierung, dass auch kleinere Maßnahmen, wie die Anbringung eines Haltegriffs oder Hilfen bei der Bestellung oder an der Kasse, die als Änderung einer Dienstleistung interpretiert werden können, von Unternehmen nicht durchgeführt werden müssen. Und dies obwohl mit der Gesetzesreform eigentlich mehr Barrierefreiheit und Teilhabe geschaffen werden sollte.

Ich bitte Sie daher im Namen der Mitgliedsorganisationen der LIGA Selbstvertretung nach Lösungen zu suchen, dass Barrieren bei der Erbringung von Dienstleistungen und bei Produkten wirklich und wirksam abgebaut werden bzw. angemessene Vorkehrungen für die Teilhabe behinderter Menschen getroffen werden müssen. Vor allem bitten wir Sie, dies durch einen entsprechenden Änderungsantrag zum Gesetzentwurf in §7 Absatz 3 Satz 3 des Gesetzes sicherzustellen.

Streichen Sie in §7 Absatz 3 Satz 3 den Satz: „für Unternehmer im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.“

Es gibt weitere Aspekte in dem Gesetzentwurf, die die Position von benachteiligten behinderten Menschen bei der Durchsetzung ihrer Rechte nicht stärken, so dass ich Ihnen in der Anlage einen Aufruf des NETZWERK ARTIKEL 3 zu Änderungen zur Information zusende.

Zum Hintergrund:

Im Einzelnen geht es um folgende Passagen im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes der Bundesregierung, der am 11. Febraur 2026 vom Bundeskabinett verabschiedet und am 7. Mai 2026 in Erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wurde.

In §7 Absatz 3 Satz 3 des Gesetzes heißt es derzeit in Bezug auf die Überschrift, dass eine Benachteiligung vorliegt, wenn

„einem Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen, die für den Verpflichteten keine unverhältnismäßige und unbillige Belastung darstellen, versagt werden; für Unternehmer im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.“

Wir bitten Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen durch einen Änderungsantrag den Satz

„für Unternehmer im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.“

zu streichen.

Zu Ihrer Information, in Absatz 2, auf den sich dieser Passus bezieht heißt es:

„Ein Unternehmer, der der Öffentlichkeit zur Verfügung stehende bewegliche Güter anbietet oder Dienstleistungen anbietet oder erbringt, darf Menschen mit Behinderungen bei dem Zugang zu und der Versorgung mit diesen Gütern und Dienstleistungen nicht benachteiligen.“

Da die von der LIGA Selbstvertretung kritisierte Formulierung im Gesetzentwurf bei behinderten Menschen, ihren Angehörigen und Freunden für erhebliche Unruhe und Verunsicherung sorgt, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie uns wissen lassen könnten, ob Sie bzw. Ihre fachlich zuständigen Kolleginnen und Kollegen planen, in den folgenden parlamentarischen Beratungen ernsthafte Veränderungen im Sinne der Teilhabe und Barrierefreiheit behinderter und damit auch vieler älterer Menschen vorzunehmen. Denn wir haben ein großes Interesse daran, dazu beizutragen, dass behinderte Menschen die Hoffnung in die Demokratie und ein gleichberechtigtes Leben mit dem Abbau von Barrieren nicht verlieren.

Ihnen für Ihre Mühe und Ihre Unterstützung dankend, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ottmar Miles-Paul – Sprecher der LIGA Selbstvertretung

Link zum Aufruf für die Demo am 22. Juni 2026 von 14:00 bis 17:00 Uhr

Link zu den Mitgliedern des Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestag

Link zum Bericht der kobinet-nachrichten vom 17. Juni 2026 zur Presseinformation der LIGA Selbstvertretung zur BGG-Reform

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