Berlin (kobinet)
Am 22. Juni 2026 gibt es eine An-hörung.
Bei einer An-hörung dürfen Fach-leute ihre Meinung sagen.
Wichtige Personen hören genau zu.
Das passiert im Bundes-Tag.
Es geht um ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt Behinderten-Gleich-stellungs-Gesetz.
Gleich-stellung bedeutet: Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Niemand wird schlechter behandelt als andere.
Das Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Die Bundes-Vereinigung Lebens-hilfe sagt etwas Wichtiges.
Die Lebens-hilfe ist ein großer Verein.
Der Verein hilft Menschen mit Lern-schwierigkeiten.
Viele kleinere Vereine aus ganz Deutschland gehören dazu.
Die Lebens-hilfe setzt sich für Menschen mit Behinderung ein.
Die Lebens-hilfe sagt zu den Mitgliedern des Bundes-Tages:
Verbessert das Gesetz!
Es gibt Lücken im Gesetz.
Lücken bedeutet: Manche wichtigen Dinge stehen noch nicht drin.
Diese Lücken müssen geschlossen werden.
Die Bundes-Regierung wollte Barriere-Freiheit stärken.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Auch private Unter-nehmen sollten dabei helfen.
Aber der Gesetz-Entwurf ist nicht gut genug.
Gesetz-Entwurf bedeutet: Ein Vorschlag für ein neues Gesetz.
Der Vorschlag kann noch verändert werden.
Es gibt etwas Neues im Gesetz-Entwurf.
Menschen mit Behinderung sollen ein Recht auf Hilfe bekommen.
Dieses Recht gilt gegenüber privaten Unter-nehmen.
Die Hilfe soll Barrieren überwinden.
Barrieren sind Hindernisse für Menschen mit Behinderung.
Diese Hilfe nennt man: angemessene Vor-Kehrungen.
Das sind besondere Hilfen für Menschen mit Behinderung.
Angemessen bedeutet: Die Hilfe passt genau zur Situation.
Zum Beispiel: Eine Rampe für Roll-Stuhl-Fahrer.
Das Recht auf Hilfe gilt nur in bestimmten Fällen.
Es gilt nicht für Veränderungen an Gebäuden.
Es gilt nicht für Veränderungen an Produkten.
Es gilt nicht für Veränderungen an Dienst-Leistungen.
Dienst-Leistungen sind Hilfen, die man kaufen kann.
Zum Beispiel: Ein Friseur schneidet die Haare.
Das gilt auch dann nicht, wenn die Veränderungen einfach wären.
Das gilt auch dann nicht, wenn die Veränderungen wenig kosten würden.
Ulla Schmidt ist die Vor-sitzende der Lebens-hilfe.
Die Vor-sitzende leitet den Verein.
Sie spricht für alle Mitglieder des Vereins.
Ulla Schmidt sagt: Schon ein Halte-Griff an einer Tür bleibt verboten.
Ein Halte-Griff ist eine Stange zum Fest-halten.
Menschen mit Behinderung können sich daran stützen.
Ein Halte-Griff kostet wenig Geld.
Unter-nehmen könnten das leicht umsetzen.
Das muss sich ändern.
Aber es gibt noch mehr Probleme.
Unter-nehmen müssen bestehende Barrieren nicht beseitigen.
Das steht so im Gesetz-Entwurf.
Auch der Staat macht es nicht besser.
Gebäude des Bundes müssen erst im Jahr 2045 barriere-frei sein.
Die Bundes-Regierung hatte zuerst das Jahr 2035 geplant.
Die Lebens-hilfe fordert: Das Gesetz muss besser werden.
Die Mitglieder des Bundes-Tages sollen das Gesetz verbessern.
Dann hilft das Gesetz wirklich Menschen mit Behinderung.

Foto: Juliane Harms mit KI gestaltet
Berlin (kobinet) Anlässlich der Anhörung zur Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes am 22. Juni 2026 fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe die Mitglieder des Bundestages nachdrücklich auf: "Nutzen Sie das parlamentarische Verfahren, um die bestehenden Schutzlücken im Gesetzentwurf zu schließen!" Mit den Neuregelungen wollte die Bundesregierung die Barrierefreiheit stärken und dabei erstmals auch private Unternehmen einbeziehen. Der aktuelle Entwurf bleibt jedoch weit hinter den Erwartungen zurück. Zwar sollen Menschen mit Behinderung gegen private Unternehmen nun endlich einen ausdrücklichen Rechtsanspruch auf die im Einzelfall benötigte Hilfe haben, um bestehende Barrieren zu überwinden (sogenannte "angemessene Vorkehrungen"). Der Anspruch umfasst jedoch keine Veränderungen an Gebäuden, Produkten und Dienstleistungen, unabhängig davon, wie einfach und preisgünstig sie umgesetzt werden könnten.
„Schon das Anbringen einer Haltevorrichtung bleibt ein frommer Wunsch, obwohl das für Unternehmen durchaus zumutbar wäre und die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung in vielen Fällen verbessern könnte. Hier muss dringend nachgebessert und diese Einschränkung gestrichen werden“, betont Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. Darüber hinaus sieht das Gesetz keine umfassende Verpflichtung von Unternehmen vor, bestehende Barrieren zu beseitigen, und auch der Staat geht nicht mit gutem Beispiel voran. So müssen die Gebäude des Bundes erst im Jahr 2045 und nicht, wie in früheren Entwürfen vorgesehen, bereits im Jahr 2035 barrierefrei sein.
Nun gilt es nach Ansicht der Lebenshilfe, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren so zu verbessern, dass die Neuregelungen auch wirklich zu einem spürbaren Mehrwert für Menschen mit Behinderung führen.

Foto: Juliane Harms mit KI gestaltet
Berlin (kobinet) Anlässlich der Anhörung zur Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes am 22. Juni 2026 fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe die Mitglieder des Bundestages nachdrücklich auf: "Nutzen Sie das parlamentarische Verfahren, um die bestehenden Schutzlücken im Gesetzentwurf zu schließen!" Mit den Neuregelungen wollte die Bundesregierung die Barrierefreiheit stärken und dabei erstmals auch private Unternehmen einbeziehen. Der aktuelle Entwurf bleibt jedoch weit hinter den Erwartungen zurück. Zwar sollen Menschen mit Behinderung gegen private Unternehmen nun endlich einen ausdrücklichen Rechtsanspruch auf die im Einzelfall benötigte Hilfe haben, um bestehende Barrieren zu überwinden (sogenannte "angemessene Vorkehrungen"). Der Anspruch umfasst jedoch keine Veränderungen an Gebäuden, Produkten und Dienstleistungen, unabhängig davon, wie einfach und preisgünstig sie umgesetzt werden könnten.
„Schon das Anbringen einer Haltevorrichtung bleibt ein frommer Wunsch, obwohl das für Unternehmen durchaus zumutbar wäre und die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung in vielen Fällen verbessern könnte. Hier muss dringend nachgebessert und diese Einschränkung gestrichen werden“, betont Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. Darüber hinaus sieht das Gesetz keine umfassende Verpflichtung von Unternehmen vor, bestehende Barrieren zu beseitigen, und auch der Staat geht nicht mit gutem Beispiel voran. So müssen die Gebäude des Bundes erst im Jahr 2045 und nicht, wie in früheren Entwürfen vorgesehen, bereits im Jahr 2035 barrierefrei sein.
Nun gilt es nach Ansicht der Lebenshilfe, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren so zu verbessern, dass die Neuregelungen auch wirklich zu einem spürbaren Mehrwert für Menschen mit Behinderung führen.





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