
Foto: BSK
Berlin (kobinet) Viele Menschen mit Behinderungen werden nach dem vorliegenden Entwurf für ein Behindertengleichstellungsgesetz nach Ansicht des Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) wegen vieler Ausnahmeregelungen und der fehlenden wirksamen Rechtsdurchsetzung deutliche Rückschritte hinnehmen müssen. Beispielsweise fest eingebaute Rampen (Klapprampen sind oft zu steil), die für Menschen mit Behinderungen und Familien mit Kinderwagen absolut notwendig sind, müssten nicht mehr umgesetzt werden. „Dies ist absolut inakzeptabel. Grundlage muss sein, dass Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen, so auch bei baulichen Maßnahmen, zum Standard erklärt wird und private Unternehmen auch zu Barrierefreiheit verpflichtet werden, so Verena Gotzes, Vorsitzende des BSK.







































