Berlin (kobinet)
Viele behinderte Menschen in Berlin haben Assistenz-Kräfte.
Eine Assistenz-Kraft ist ein Mensch, der anderen Menschen hilft.
Diese Hilfe ist zum Beispiel beim Waschen, Anziehen oder Einkaufen.
Assistenz-Kräfte helfen ihnen im Alltag.
Manche behinderten Menschen stellen ihre Assistenz-Kräfte selbst an.
Das nennt man: Arbeit-Geber-Modell.
Beim Arbeit-Geber-Modell sind behinderte Menschen selbst der Chef.
Sie stellen ihre Assistenz-Kräfte selbst an und bezahlen sie.
Diese behinderten Menschen sind also selbst Arbeit-Geber.
Ein Arbeit-Geber gibt Menschen Arbeit und bezahlt sie.
Die Assistenz-Kräfte im Arbeit-Geber-Modell verdienen weniger Geld.
Assistenz-Kräfte bei Assistenz-Diensten verdienen mehr Geld.
Das ist ungerecht.
Die behinderten Arbeit-Geber kämpfen seit langem für faire Bezahlung.
Bezahlung ist das Geld, das jemand für seine Arbeit bekommt.
Auch die Assistenz-Kräfte kämpfen dafür.
Am 3. Dezember 2025 hat der Haupt-Ausschuss etwas beschlossen.
Ein Haupt-Ausschuss ist eine kleine Gruppe von Politikern, die wichtige Entscheidungen trifft.
Das Abgeordneten-Haus ist das Parlament von Berlin.
Dort treffen gewählte Politiker Entscheidungen für alle Menschen in Berlin.
Der Haupt-Ausschuss gehört zum Berliner Abgeordneten-Haus.
Der Beschluss bedeutet: Alle Assistenz-Kräfte sollen gleich bezahlt werden.
Ein Beschluss ist eine Entscheidung von einer Gruppe.
Das gilt für Assistenz-Kräfte bei Diensten und im Arbeit-Geber-Modell.
Für die höhere Bezahlung gibt es eine Fach-Liche Weisung.
Eine Fach-Liche Weisung ist eine offizielle Anweisung an ein Amt.
Die Weisung hat die Nummer 01/2026.
Die Weisung wurde am 31. März 2026 verschickt.
Sie ging an das Landes-Amt für Gesundheit und Soziales.
Ein Landes-Amt ist ein großes Amt des Landes, das Aufgaben für viele Menschen übernimmt.
Das Landes-Amt hat die Weisung noch nicht umgesetzt.
Deshalb hat das Bündnis für selbst-bestimmtes Leben protestiert.
Ein Bündnis ist eine Gruppe von Menschen mit einem gemeinsamen Ziel.
Selbst-bestimmt leben bedeutet: Ein Mensch entscheidet selbst, wie er leben möchte.
Das Bündnis besuchte am 19. Mai 2026 das Landes-Amt.
Sie fragten: Warum wird die Weisung nicht umgesetzt?
Sie fragten auch: Warum haltet ihr euch nicht an den Beschluss?
Steffen Färber ist Stell-Vertreter des Präsidenten vom Landes-Amt.
Ein Stell-Vertreter übernimmt die Aufgaben einer anderen Person, wenn diese nicht da ist.
Er hat den behinderten Arbeit-Gebern etwas fest versprochen.
Er versprach eine schriftliche Antwort innerhalb von 2 Wochen.
Ab Mai sollen die Assistenz-Kräfte mehr Geld bekommen.
Das gilt rückwirkend ab Januar 2026.
Rückwirkend bedeutet: Sie bekommen auch für frühere Monate mehr Geld.
Die neue Bezahlung heißt: Entgelt-Gruppe 5.
Eine Entgelt-Gruppe ist eine Stufe der Bezahlung.
Sie legt fest, wie viel Geld jemand für seine Arbeit bekommt.
Das ist ein Ergebnis der Protest-Aktion vom 19. Mai 2026.

Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Der Stellvertreter des Präsidenten des Berliner Landesamtes für Gesundheit und Soziales Steffen Färber versicherte am 19. Mai 2026 einem Bericht des neuen deutschland (nd) zufolge den behinderten Arbeitgeber*innen und ihren Assistent*innen, die seit langem für eine gleichberechtigte Bezahlung ihrer selbst angestellten Assistenzkräfte kämpfen, dass eine schriftliche Rückmeldung innerhalb von zwei Wochen erfolgen werde. Ab Mai sollen dem nd-Bericht zufolge die Assistenzkräfte dann rückwirkend bis zum Januar 2026 nach der neuen Entgeltgruppe bezahlt werden. Das ist ein Ergebnis einer erneuten Protestaktion behinderter Menschen, die ihre Assistenz selbst organisieren, beim Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales, die diese am 19. Mai 2026 durchgeführt haben.
Der Hauptausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus hatte am 3. Dezember 2025 die Gleichbehandlung der Tarifverträge für Persönliche Assistenzen bei Assistenzdiensten und im Arbeitgeberinnen – und Arbeitgeber-Modell beschlossen. Obwohl die Fachliche Weisung Nr. 01/2026 laut Auskunft bereits am 31. März 2026 an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) übermittelt wurde, ist die Umsetzung bis heute nicht erfolgt. Die Umsetzung der Fachlichen Weisung ist nötig, um höhere Löhne der Persönlichen Assistentinnen und Aarbeitergeber im Arbeitgeberinnen – und Arbeitgeber-Modell nach Entgeltgruppe 5 (EG 5) bezahlen zu können. Die Berliner Sozialverwaltung, Finanzverwaltung und das Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie die entsprechenden zuständigen Personen sorgen dafür, dass die Fachliche Weisung Nr. 01/2026 immer noch nicht umgesetzt wird, berichteten die kobinet-nachrichten am 19. Mai 2026 im Zusammenhang mit einer Protestaktion der behinderten Arbeitgeber*innen und ihrer Assistent*innen.
Das „Bündnis für selbstbestimmtes Leben“ stattete deshalb der Abteilung „Persönliche Assistenz“ im Landesamt für Gesundheit und Soziales einen unbefristeten Besuch ab und fragten die Mitarbeitenden sowie deren Leitung, woran die Umsetzung hakt und warum sie sich nicht an den Beschluss des Hauptausschusses halten.
Link zum nd-Bericht über die Protestaktion und die Ergebnisse vom 19. Mai 2026
Link zum Bericht der kobinet-nachrichten über die gestartete Protestaktion am 19. Mai 2026

Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Der Stellvertreter des Präsidenten des Berliner Landesamtes für Gesundheit und Soziales Steffen Färber versicherte am 19. Mai 2026 einem Bericht des neuen deutschland (nd) zufolge den behinderten Arbeitgeber*innen und ihren Assistent*innen, die seit langem für eine gleichberechtigte Bezahlung ihrer selbst angestellten Assistenzkräfte kämpfen, dass eine schriftliche Rückmeldung innerhalb von zwei Wochen erfolgen werde. Ab Mai sollen dem nd-Bericht zufolge die Assistenzkräfte dann rückwirkend bis zum Januar 2026 nach der neuen Entgeltgruppe bezahlt werden. Das ist ein Ergebnis einer erneuten Protestaktion behinderter Menschen, die ihre Assistenz selbst organisieren, beim Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales, die diese am 19. Mai 2026 durchgeführt haben.
Der Hauptausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus hatte am 3. Dezember 2025 die Gleichbehandlung der Tarifverträge für Persönliche Assistenzen bei Assistenzdiensten und im Arbeitgeberinnen – und Arbeitgeber-Modell beschlossen. Obwohl die Fachliche Weisung Nr. 01/2026 laut Auskunft bereits am 31. März 2026 an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) übermittelt wurde, ist die Umsetzung bis heute nicht erfolgt. Die Umsetzung der Fachlichen Weisung ist nötig, um höhere Löhne der Persönlichen Assistentinnen und Aarbeitergeber im Arbeitgeberinnen – und Arbeitgeber-Modell nach Entgeltgruppe 5 (EG 5) bezahlen zu können. Die Berliner Sozialverwaltung, Finanzverwaltung und das Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie die entsprechenden zuständigen Personen sorgen dafür, dass die Fachliche Weisung Nr. 01/2026 immer noch nicht umgesetzt wird, berichteten die kobinet-nachrichten am 19. Mai 2026 im Zusammenhang mit einer Protestaktion der behinderten Arbeitgeber*innen und ihrer Assistent*innen.
Das „Bündnis für selbstbestimmtes Leben“ stattete deshalb der Abteilung „Persönliche Assistenz“ im Landesamt für Gesundheit und Soziales einen unbefristeten Besuch ab und fragten die Mitarbeitenden sowie deren Leitung, woran die Umsetzung hakt und warum sie sich nicht an den Beschluss des Hauptausschusses halten.
Link zum nd-Bericht über die Protestaktion und die Ergebnisse vom 19. Mai 2026
Link zum Bericht der kobinet-nachrichten über die gestartete Protestaktion am 19. Mai 2026




