Mainz (kobinet)
Am 18. Mai 2026 hat sich der Landes-Tag neu gegründet.
Der Landes-Tag ist das Parlament von Rheinland-Pfalz.
Dort arbeiten gewählte Politiker und Politikerinnen.
Sie machen Gesetze für das Bundes-land.
Im März 2026 gab es eine Landes-Tag-Wahl.
Danach hat die neue Landes-Regierung ihre Arbeit begonnen.
Die Landes-Regierung leitet das Bundes-land Rheinland-Pfalz.
CDU und SPD führen die Regierung gemeinsam.
Das nennt man eine Koalition.
Koalition bedeutet: 2 Parteien arbeiten zusammen.
Gordon Schnieder von der CDU ist der neue Minister-Präsident.
Der Minister-Präsident ist der Chef der Landes-Regierung.
Sabine Bätzing-Lichtenthäler von der SPD ist stellvertretende Minister-Präsidentin.
Das bedeutet: Sie vertritt den Minister-Präsidenten.
Sie leitet auch ein neues Ministerium.
Ein Ministerium ist eine Behörde der Regierung.
Das Ministerium kümmert sich um Arbeit, Frauen, Familie und Jugend.
Von 2014 bis 2021 war sie schon Ministerin in Rheinland-Pfalz.
Es gibt in Rheinland-Pfalz eine Landes-Behindertenbeauftragte.
Diese Person schützt die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Sie ist die Ansprech-Person für alle Fragen zu Behinderung.
Seit November 2023 macht Ellen Kubica diese Arbeit.
Ob sie diese Aufgabe weiter macht, ist noch nicht bekannt.
CDU und SPD haben einen Koalitions-Vertrag geschrieben.
Ein Koalitions-Vertrag ist ein Plan für die gemeinsame Arbeit.
Darin stehen Ziele für die Zeit in der Regierung.
Darin steht auch, was die Regierung für Menschen mit Behinderung tun will.
Manche Fachleute sagen: Der Plan hätte mutiger sein können.
Im Koalitions-Vertrag gibt es ein Kapitel zur Inklusion.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen sind mit dabei.
Jeder Mensch gehört dazu.
Die Regierung will Gleich-stellung von Menschen mit Behinderung stärken.
Gleich-stellung bedeutet: Alle Menschen werden gleich behandelt.
Niemand hat Nachteile.
Die Regierung will auch Teilhabe stärken.
Teilhabe bedeutet: Man macht bei etwas mit.
Man gehört dazu.
Es gibt einen Plan zur UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein wichtiger Vertrag.
Viele Länder haben versprochen, die Rechte von Menschen mit Behinderung zu schützen.
Diesen Plan will die Regierung prüfen und verbessern.
Die Regierung will die Selbst-Vertretung von Menschen mit Behinderung stärken.
Selbst-Vertretung bedeutet: Menschen sprechen selbst für sich.
Die Regierung will die Landes-Beauftragte für Behinderung unterstützen.
Es gibt auch Beauftragte in Kommunen.
Kommunen sind Städte und Gemeinden.
Es gibt außerdem eine unabhängige Monitoring-Stelle.
Eine Monitoring-Stelle prüft, ob Gesetze richtig umgesetzt werden.
Sie arbeitet unabhängig von der Regierung.
Diese Stelle prüft die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Die Regierung will Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt bringen.
Es gibt Werk-Stätten für Menschen mit Behinderung.
In einer Werk-Statt arbeiten Menschen mit Behinderung.
Dort lernen und machen sie Arbeit.
Diese Werk-Stätten helfen beim Einstieg in die Arbeit.
Es gibt auch ein Budget für Arbeit.
Budget bedeutet: Geld für eine bestimmte Sache.
Firmen bekommen dieses Geld, wenn sie Menschen mit Behinderung einstellen.
Die Regierung will, dass mehr Firmen dieses Geld nutzen.
Es soll mehr Inklusions-Betriebe geben.
Inklusions-Betriebe sind Firmen, die Menschen mit Behinderung einstellen.
Es gibt auch Integrations-Fach-Dienste.
Das sind Beratungs-Stellen für Menschen mit Behinderung.
Sie helfen dabei, einen Arbeits-Platz zu finden.
Diese Dienste helfen jungen Menschen beim Einstieg ins Berufs-Leben.
Diese Dienste sollen gestärkt werden.
Die Landes-Verwaltung will ein Vorbild sein.
Die Landes-Verwaltung erledigt alle Aufgaben der Landes-Regierung.
Sie will mindestens 6 Prozent ihrer Stellen mit Menschen mit Behinderung besetzen.
Es soll auch mehr Budget-für-Arbeit-Stellen im Landes-Dienst geben.
Menschen mit Behinderung dürfen selbst wählen, wo sie leben.
Dieses Recht will die Regierung schützen.
Zum Thema Schule und Inklusion steht im Koalitions-Vertrag:
Alle Kinder haben das Recht auf Inklusion.
Das bedeutet: Alle Kinder können gemeinsam lernen.
Es soll aber auch weiter Förder-Schulen geben.
Förder-Schulen unterstützen Kinder mit besonderem Bedarf.
Es gibt 3 Arten von Schulen, die zusammen arbeiten sollen.
Das sind: Schwerpunkt-Schulen, Förder- und Beratungs-Zentren und Förder-Schulen.
Schwerpunkt-Schulen unterrichten Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam.
Förder- und Beratungs-Zentren helfen Kindern mit besonderem Bedarf.
Die Regierung will, dass jedes Kind gut gefördert wird.
Alle Kinder sollen die gleichen Chancen haben.
Das Ministerium für Bildung wird von der CDU geführt.
Das Ministerium für Arbeit, Frauen, Familie und Jugend wird von der SPD geführt.
Hier könnt ihr den Koalitions-Vertrag lesen:

Foto: Pressefoto MASFFJ Rheinland-Pfalz
Mainz (kobinet) Am 18. Mai 2026 hat sich in Rheinland-Pfalz nicht nur der Landtag nach der Landtagswahl im März 2026 neu konstituiert. Die neue von einer Koalition der CDU und SPD besetzte Landesregierung unter Ministerpräsident Gordon Schnieder von der CDU hat auch ihren Dienst aufgenommen. Sabine Bätzing-Lichtenthäler von der SPD führt dabei als stellvertretende Ministerpräsidentin das neu zugeschnittende Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend als Ministerin. Für die am 13. Februar 1975 in Altenkirchen im Westerwald geborene Politikerin ist diese Aufgabe nicht ganz neu, denn von 2014 bis 2021 war sie bereits Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie in Rheinland-Pfalz. Wer zukünftig das Amt der oder des Landesbehindertenbeauftragten in Rheinland-Pfalz ausüben wird, darüber ist bisher noch nichts bekannt. Ellen Kubica übt dieses Amt seit November 2023 aus.
Ob Rheinland-Pfalz auch zukünftig eine wichtige und zukunftsweisende Rolle in der Behindertenpolitik ausüben wird, das wird sich vor allem im Hinblick auf die Vorschläge zu Einsparungen und zur Beschneidung der Rechte behinderter Menschen beweisen müssen. Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD in Sachen Behindertenpolitik gibt dabei zwar Hoffnung, hätte aber nach Einschätzung verschiedener behindertenpolitischer Akteur*innen durchaus ambitionierter sein dürfen.
Im Kapitel mit dem Titel „Unsere inklusive Gesellschaft stärken“, das sich im Koalitionsvertagsentwurf ab Zeile 1460 findet, wird folgendes über die zukünftige Behindertenpolitik in Rheinland-Pfalz ausgeführt:
„Wir wollen eine inklusive Gesellschaft, in der Menschen mit und ohne Behinderungen selbstverständlich miteinander leben, lernen und arbeiten. Deshalb stärken wir die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Wir werden den Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention evaluieren und konsequent weiterentwickeln. Wir stärken die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen. Auch der Behinderten- und Rehabilitationssport sowie Special Olympics leisten einen wertvollen Beitrag zur Inklusion. CDU und SPD unterstützen zudem die wichtige Arbeit der oder des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen und der kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Die Arbeit der unabhängigen Monitoringstelle gibt wichtige Hinweise für bestehendes und neues Landesrecht.
Wir wollen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben in Rheinland-Pfalz weiter stärken. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung nehmen eine wichtige und vielfältige Rolle bei der Arbeitsmarktintegration wahr. Wir wollen Unternehmen dazu ermutigen, vom Budget für Arbeit mehr Gebrauch zu machen, und die Integration in den ersten Arbeitsmarkt stärken. Wir streben an, die Zahl der Inklusionsbetriebe zu erhöhen. Zugleich werden die Integrationsfachdienste gestärkt, die insbesondere junge Menschen beim Übergang in das Berufsleben begleiten und unterstützen. Bei der Arbeitsmarktintegration nehmen wir unsere Vorbildfunktion sehr ernst. Wir behalten das Ziel einer Beschäftigungsquote von mindestens sechs Prozent von Menschen mit Behinderung für die Landesverwaltung bei und intensivieren unsere Bemühungen. Wir streben weitere ‚Budget für Arbeit‘-Stellen im Landesdienst an. Das gesetzlich festgeschriebene Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung ist unsere Richtschnur. Die Sicherung eines ungehinderten Zugangs zum Wohnungsmarkt werden wir zusammen mit den Trägern der Eingliederungshilfe bei der Bedarfsermittlung und der Gesamtplanung berücksichtigen.“
In Sachen schulische Inklusion lohnt sich beispielsweise ein Blick in das Kapitel „Weiterführende Schulen: Differenzierte Wege bei gleichen Chancen eröffnen“ ab Zeile 225 im Koalitionsvertrag. Dort heißt es u.a.: „Wir bekennen uns zum Recht auf Inklusion und dem Erhalt von Förderschulen. Wir wollen den bewährten ‚Dreiklang‘ aus Schwerpunktschulen, Förder- und Beratungszentren sowie Förderschulen weiterentwickeln. Wir sehen, dass wir im Sinne einer möglichst guten individuellen Förderung eines jeden Kindes und der Gleichberechtigung aller Kinder noch weitere Verbesserungen erzielen müssen.“
Was die Zuständigkeiten in der zukünftigen Landesregierung angeht, so wurde das neu zugeschnittene Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend geschaffen, das von Sabine Bätzing-Lichtenthäler von der SPD geleitet wird. Das Ministerium für Bildung wird zukünftig von der CDU geführt werden.
Link zum Entwurf des Koalitionsvertrags für Rheinland-Pfalz von 2026 bis 2031

Foto: Pressefoto MASFFJ Rheinland-Pfalz
Mainz (kobinet) Am 18. Mai 2026 hat sich in Rheinland-Pfalz nicht nur der Landtag nach der Landtagswahl im März 2026 neu konstituiert. Die neue von einer Koalition der CDU und SPD besetzte Landesregierung unter Ministerpräsident Gordon Schnieder von der CDU hat auch ihren Dienst aufgenommen. Sabine Bätzing-Lichtenthäler von der SPD führt dabei als stellvertretende Ministerpräsidentin das neu zugeschnittende Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend als Ministerin. Für die am 13. Februar 1975 in Altenkirchen im Westerwald geborene Politikerin ist diese Aufgabe nicht ganz neu, denn von 2014 bis 2021 war sie bereits Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie in Rheinland-Pfalz. Wer zukünftig das Amt der oder des Landesbehindertenbeauftragten in Rheinland-Pfalz ausüben wird, darüber ist bisher noch nichts bekannt. Ellen Kubica übt dieses Amt seit November 2023 aus.
Ob Rheinland-Pfalz auch zukünftig eine wichtige und zukunftsweisende Rolle in der Behindertenpolitik ausüben wird, das wird sich vor allem im Hinblick auf die Vorschläge zu Einsparungen und zur Beschneidung der Rechte behinderter Menschen beweisen müssen. Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD in Sachen Behindertenpolitik gibt dabei zwar Hoffnung, hätte aber nach Einschätzung verschiedener behindertenpolitischer Akteur*innen durchaus ambitionierter sein dürfen.
Im Kapitel mit dem Titel „Unsere inklusive Gesellschaft stärken“, das sich im Koalitionsvertagsentwurf ab Zeile 1460 findet, wird folgendes über die zukünftige Behindertenpolitik in Rheinland-Pfalz ausgeführt:
„Wir wollen eine inklusive Gesellschaft, in der Menschen mit und ohne Behinderungen selbstverständlich miteinander leben, lernen und arbeiten. Deshalb stärken wir die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Wir werden den Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention evaluieren und konsequent weiterentwickeln. Wir stärken die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen. Auch der Behinderten- und Rehabilitationssport sowie Special Olympics leisten einen wertvollen Beitrag zur Inklusion. CDU und SPD unterstützen zudem die wichtige Arbeit der oder des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen und der kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Die Arbeit der unabhängigen Monitoringstelle gibt wichtige Hinweise für bestehendes und neues Landesrecht.
Wir wollen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben in Rheinland-Pfalz weiter stärken. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung nehmen eine wichtige und vielfältige Rolle bei der Arbeitsmarktintegration wahr. Wir wollen Unternehmen dazu ermutigen, vom Budget für Arbeit mehr Gebrauch zu machen, und die Integration in den ersten Arbeitsmarkt stärken. Wir streben an, die Zahl der Inklusionsbetriebe zu erhöhen. Zugleich werden die Integrationsfachdienste gestärkt, die insbesondere junge Menschen beim Übergang in das Berufsleben begleiten und unterstützen. Bei der Arbeitsmarktintegration nehmen wir unsere Vorbildfunktion sehr ernst. Wir behalten das Ziel einer Beschäftigungsquote von mindestens sechs Prozent von Menschen mit Behinderung für die Landesverwaltung bei und intensivieren unsere Bemühungen. Wir streben weitere ‚Budget für Arbeit‘-Stellen im Landesdienst an. Das gesetzlich festgeschriebene Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung ist unsere Richtschnur. Die Sicherung eines ungehinderten Zugangs zum Wohnungsmarkt werden wir zusammen mit den Trägern der Eingliederungshilfe bei der Bedarfsermittlung und der Gesamtplanung berücksichtigen.“
In Sachen schulische Inklusion lohnt sich beispielsweise ein Blick in das Kapitel „Weiterführende Schulen: Differenzierte Wege bei gleichen Chancen eröffnen“ ab Zeile 225 im Koalitionsvertrag. Dort heißt es u.a.: „Wir bekennen uns zum Recht auf Inklusion und dem Erhalt von Förderschulen. Wir wollen den bewährten ‚Dreiklang‘ aus Schwerpunktschulen, Förder- und Beratungszentren sowie Förderschulen weiterentwickeln. Wir sehen, dass wir im Sinne einer möglichst guten individuellen Förderung eines jeden Kindes und der Gleichberechtigung aller Kinder noch weitere Verbesserungen erzielen müssen.“
Was die Zuständigkeiten in der zukünftigen Landesregierung angeht, so wurde das neu zugeschnittene Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend geschaffen, das von Sabine Bätzing-Lichtenthäler von der SPD geleitet wird. Das Ministerium für Bildung wird zukünftig von der CDU geführt werden.
Link zum Entwurf des Koalitionsvertrags für Rheinland-Pfalz von 2026 bis 2031




