Karlsruhe (kobinet)
Heute ist der 21. Mai 2026.
Der Bundes-Gerichtshof ist das höchste Gericht in Deutschland.
Das höchste Gericht prüft wichtige Entscheidungen anderer Gerichte.
Der Bundes-Gerichtshof sitzt in Karlsruhe.
Heute spricht der Bundes-Gerichtshof ein Urteil.
Ein Urteil ist die Entscheidung eines Gerichts.
Das Urteil betrifft eine blinde Frau.
Blind bedeutet: Ein Mensch kann nicht sehen.
Die Frau ist seit 1983 blind.
Sie hatte eine Operation am Knie.
Eine Operation ist ein Eingriff durch einen Arzt.
Der Arzt behandelt etwas im Körper.
Nach der Operation brauchte sie eine Reha.
Reha bedeutet: Behandlung zur Erholung nach einer Krankheit.
Für die Reha war eine Reha-Klinik geplant.
Vor der Operation rief die Frau dort an.
Sie beantwortete Fragen zu ihrer Gesundheit.
Nach der Operation fuhr sie zur Reha-Klinik.
Ein Kranken-Transport brachte sie dorthin.
Aber die Klinik nahm die Frau nicht auf.
Die Frau musste zurück ins Krankenhaus.
Sie wartete dort 1 Woche auf einen neuen Reha-Platz.
Die Frau sagt: Die Klinik hat sie wegen ihrer Blindheit abgelehnt.
Das ist eine Benach-teiligung.
Benach-teiligung bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt als andere.
Das Allgemeine Gleich-behandlungs-Gesetz verbietet Benach-teiligung.
Dieses Gesetz wird auch AGG genannt.
Das AGG schützt Menschen davor, ungerecht behandelt zu werden.
Die Frau verlangt Geld von der Klinik.
Dieses Geld soll den Schaden ausgleichen.
Ein Schaden entsteht, wenn jemand ungerecht behandelt wurde.
Der Bundes-Gerichtshof entscheidet heute darüber.
Ottmar Miles-Paul berichtet live aus Karlsruhe.
Er setzt sich seit über 25 Jahren gegen Benach-teiligung ein.
Hier findest du mehr Informationen:

Foto: Bundesgerichtshof
Karlsruhe (kobinet) Der unter anderem für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat derzeit über die Frage zu entscheiden, ob die Ablehnung der Aufnahme einer sehbehinderten Patientin in eine Rehaklinik eine Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darstellt. Heute, am 21. Mai 2026, wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe seine Entscheidung in dem seit mehreren Jahren andauernden Rechtsstreit verkünden. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul wird den Verkündungstermin des Bundesgerichtshofs live vor Ort in Karlsruhe verfolgen, da er sich schon seit über 25 Jahren für die Schaffung und Durchsetzung von Antidiskriminierungsregelungen in Deutschland einsetzt.
Zum Sachverhalt, zu dem am 21. Mai 2026 entschieden wird, heißt es auf der Internetseite des Bundesgerichtshofs:
„Die Klägerin ist seit 1983 blind. Nach einer Operation am Kniegelenk war eine Rehabilitationsmaßnahme in der von der Beklagten betriebenen Rehaklinik vorgesehen. Bereits vor ihrer Operation hatte die Klägerin ein Telefongespräch mit dem Patientenmanagement der Beklagten geführt, in dem sie Fragen zu ihrem Gesundheitszustand und ihrer Mobilität beantwortet hatte. Nachdem die Klägerin mit einem Krankentransport in die Rehaklinik gebracht worden war, lehnte die Beklagte – unter im Einzelnen streitigen Umständen – eine Aufnahme der Klägerin ab. Die Klägerin wurde daher in das Krankenhaus zurückgebracht, wo sie anschließend eine Woche verbrachte, bis sie eine Reha-Behandlung in einer anderen Klinik antrat. Die Klägerin hat behauptet, die Beklagte habe die Rehabilitation allein aufgrund ihrer Blindheit verweigert. Sie verlangt von der Beklagten Ersatz materiellen Schadens sowie einer angemessenen Entschädigung.“
Link zu weiteren Informationen zur anstehenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Foto: Bundesgerichtshof
Karlsruhe (kobinet) Der unter anderem für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat derzeit über die Frage zu entscheiden, ob die Ablehnung der Aufnahme einer sehbehinderten Patientin in eine Rehaklinik eine Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darstellt. Heute, am 21. Mai 2026, wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe seine Entscheidung in dem seit mehreren Jahren andauernden Rechtsstreit verkünden. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul wird den Verkündungstermin des Bundesgerichtshofs live vor Ort in Karlsruhe verfolgen, da er sich schon seit über 25 Jahren für die Schaffung und Durchsetzung von Antidiskriminierungsregelungen in Deutschland einsetzt.
Zum Sachverhalt, zu dem am 21. Mai 2026 entschieden wird, heißt es auf der Internetseite des Bundesgerichtshofs:
„Die Klägerin ist seit 1983 blind. Nach einer Operation am Kniegelenk war eine Rehabilitationsmaßnahme in der von der Beklagten betriebenen Rehaklinik vorgesehen. Bereits vor ihrer Operation hatte die Klägerin ein Telefongespräch mit dem Patientenmanagement der Beklagten geführt, in dem sie Fragen zu ihrem Gesundheitszustand und ihrer Mobilität beantwortet hatte. Nachdem die Klägerin mit einem Krankentransport in die Rehaklinik gebracht worden war, lehnte die Beklagte – unter im Einzelnen streitigen Umständen – eine Aufnahme der Klägerin ab. Die Klägerin wurde daher in das Krankenhaus zurückgebracht, wo sie anschließend eine Woche verbrachte, bis sie eine Reha-Behandlung in einer anderen Klinik antrat. Die Klägerin hat behauptet, die Beklagte habe die Rehabilitation allein aufgrund ihrer Blindheit verweigert. Sie verlangt von der Beklagten Ersatz materiellen Schadens sowie einer angemessenen Entschädigung.“
Link zu weiteren Informationen zur anstehenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs




