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Bundesgerichtshof entscheidet in Sachen Diskriminierung bei Ablehnung der Aufnahme in eine Rehaklinik

Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Foto: Bundesgerichtshof

Karlsruhe (kobinet) Der unter anderem für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat derzeit über die Frage zu entscheiden, ob die Ablehnung der Aufnahme einer sehbehinderten Patientin in eine Rehaklinik eine Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darstellt. Heute, am 21. Mai 2026, wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe seine Entscheidung in dem seit mehreren Jahren andauernden Rechtsstreit verkünden. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul wird den Verkündungstermin des Bundesgerichtshofs live vor Ort in Karlsruhe verfolgen, da er sich schon seit über 25 Jahren für die Schaffung und Durchsetzung von Antidiskriminierungsregelungen in Deutschland einsetzt.

Zum Sachverhalt, zu dem am 21. Mai 2026 entschieden wird, heißt es auf der Internetseite des Bundesgerichtshofs:

„Die Klägerin ist seit 1983 blind. Nach einer Operation am Kniegelenk war eine Rehabilitationsmaßnahme in der von der Beklagten betriebenen Rehaklinik vorgesehen. Bereits vor ihrer Operation hatte die Klägerin ein Telefongespräch mit dem Patientenmanagement der Beklagten geführt, in dem sie Fragen zu ihrem Gesundheitszustand und ihrer Mobilität beantwortet hatte. Nachdem die Klägerin mit einem Krankentransport in die Rehaklinik gebracht worden war, lehnte die Beklagte – unter im Einzelnen streitigen Umständen – eine Aufnahme der Klägerin ab. Die Klägerin wurde daher in das Krankenhaus zurückgebracht, wo sie anschließend eine Woche verbrachte, bis sie eine Reha-Behandlung in einer anderen Klinik antrat. Die Klägerin hat behauptet, die Beklagte habe die Rehabilitation allein aufgrund ihrer Blindheit verweigert. Sie verlangt von der Beklagten Ersatz materiellen Schadens sowie einer angemessenen Entschädigung.“

Link zu weiteren Informationen zur anstehenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs