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Berlin (kobinet) Die Stellungnahme des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) macht deutlich, dass die Bundesregierung nicht nur in Sachen Barrierefreiheit und beim Diskriminierungsschutz keine ernsthaften Verbesserungen plant, sondern auch bei Leistungen für behinderte Kinder und Jugendliche erhebliches Ungemach droht. „Die Folge ist Exklusion statt Inklusion“, so bringt Christiane Möller ihre Kritik am vorliegenden Referentenentwurf des Gesetzes auf den Punkt. Die kobinet-nachrichten veröffentlichen im Folgenden die Zusammenfassung der von Christiane Möller für den DBSV erstellten Stellungnahme. Die Anhörung dazu findet am 27. April 2026 statt, an der Christiane Möller auch teilnehmen wird.







































