Berlin (kobinet)
Der Bundes-Verband Selbst-Hilfe Körper-Behinderter heißt BSK.
Ein Bundes-Verband ist eine große Gruppe von Vereinen.
Diese Gruppe vertritt Menschen in ganz Deutschland.
Der BSK vertritt Menschen mit Körper-Behinderungen.
Eine Körper-Behinderung bedeutet: Ein Mensch kann seinen Körper nicht so nutzen wie andere.
Zum Beispiel kann jemand nicht gehen oder nicht greifen.
Der BSK hat den geplanten Gesetzes-Entwurf geprüft.
Ein Gesetzes-Entwurf ist ein erster Plan für ein neues Gesetz.
Der Plan kann noch verändert werden.
Das Gesetz soll das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz ändern.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz regelt gleiche Rechte für Menschen mit Behinderungen.
Der BSK ist mit dem Entwurf nicht einverstanden.
Der BSK sagt: Das Gesetz hat zu viele Ausnahme-Regeln.
Eine Ausnahme-Regel sagt: In manchen Fällen gilt das Gesetz nicht.
Manche Unternehmen müssen die Regel dann nicht befolgen.
Der BSK sagt: Das Gesetz hat keine wirksamen Strafen bei Verstößen.
Ein Verstoß bedeutet: Jemand hält sich nicht an eine Regel.
Diese Person oder dieses Unternehmen macht etwas Verbotenes.
Deshalb würden viele Menschen mit Behinderungen schlechter gestellt.
Ein Beispiel sind fest eingebaute Rampen.
Eine Rampe ist eine schräge Fläche.
Sie hilft Menschen im Roll-Stuhl, einen höheren Ort zu erreichen.
Rampen helfen auch Familien mit Kinder-Wagen.
Nach dem neuen Gesetz müssten solche Rampen nicht mehr gebaut werden.
Klapp-Rampen sind oft zu steil.
Deshalb sind Klapp-Rampen oft nicht geeignet.
Verena Gotzes ist Vorsitzende des BSK.
Sie sagt: Barriere-Freiheit muss in allen Lebens-Bereichen gelten.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Sie sagt: Auch private Unternehmen müssen barriere-frei sein.
Am 16. April 2026 sollte es eine Debatte geben.
Eine Debatte ist ein Gespräch über verschiedene Meinungen.
Menschen reden dabei über ein wichtiges Thema.
Diese Debatte im Bundes-Tag wurde abgesagt.
Der BSK fordert deshalb eine gründliche Überarbeitung des Gesetzes.
Überarbeitung bedeutet: Etwas wird noch einmal genau angeschaut.
Dann wird es verbessert.
Der BSK fordert außerdem Strafen für private Unternehmen.
Unternehmen sollen bestraft werden können.
Das soll gelten, wenn sie Barriere-Freiheit verweigern.
Außerdem soll das Verbands-Klage-Recht ausgeweitet werden.
Das Verbands-Klage-Recht bedeutet: Ein Verband darf vor Gericht klagen.
Er darf das für viele Menschen gleichzeitig tun.
Karl Finke ist Vorstands-Mitglied des BSK.
Ein Vorstands-Mitglied leitet einen Verein.
Diese Person trifft wichtige Entscheidungen.
Karl Finke sagt: Menschen mit Behinderungen dürfen nicht allein kämpfen müssen.
Sie dürfen Barriere-Freiheit nicht selbst mit Unternehmen aushandeln müssen.
Unternehmen dürfen Hilfen nicht einfach ablehnen.
Karl Finke sagt: Immer mehr Menschen haben Behinderungen.
Immer mehr Menschen brauchen Pflege.
Das schwache Gesetz schadet diesen Menschen.
Das schadet auch unserer Demo-kratie.
Demo-kratie bedeutet: Alle Menschen dürfen mitentscheiden.
Das Volk entscheidet über wichtige Dinge.
Der erste Entwurf war schon nicht gut genug.
Die CDU und das Wirtschafts-Ministerium haben den Entwurf weiter verschlechtert.
Der BSK fordert: Das Gesetz muss zur UN-Behinderten-Rechts-Konvention passen.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein weltweites Abkommen.
Viele Länder haben versprochen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schützen.
Verena Gotzes und Karl Finke richten sich an die Politik.
Sie sagen: Menschen mit Behinderungen sind keine Belastung.
Sie sagen: Menschen mit Behinderungen sind keine Kosten-Faktoren.
Diese Sichtweise ist nicht menschenwürdig.
Der BSK fordert alle Parteien im Bundes-Tag auf.
Sie sollen das Gesetz verbessern.
Das gilt für die Regierungs-Koalition.
Eine Regierungs-Koalition bedeutet: Mehrere Parteien regieren gemeinsam.
Sie haben sich zusammengetan, um das Land zu leiten.
Das gilt auch für die Opposition.
Opposition bedeutet: Das sind Parteien, die nicht in der Regierung sind.
Sie haben eine andere Meinung als die Regierung.
Foto: BSK
Berlin (kobinet) Viele Menschen mit Behinderungen werden nach dem vorliegenden Entwurf für ein Behindertengleichstellungsgesetz nach Ansicht des Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) wegen vieler Ausnahmeregelungen und der fehlenden wirksamen Rechtsdurchsetzung deutliche Rückschritte hinnehmen müssen. Beispielsweise fest eingebaute Rampen (Klapprampen sind oft zu steil), die für Menschen mit Behinderungen und Familien mit Kinderwagen absolut notwendig sind, müssten nicht mehr umgesetzt werden. "Dies ist absolut inakzeptabel. Grundlage muss sein, dass Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen, so auch bei baulichen Maßnahmen, zum Standard erklärt wird und private Unternehmen auch zu Barrierefreiheit verpflichtet werden, so Verena Gotzes, Vorsitzende des BSK.
Neben dieser Verpflichtung fordert der Verband von der Regierungskoalition angesichts der Absetzung der für heute, den 16. April 2026 ursprünglich vorgesehenen Bundestagsdebatte zum Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetztes eine umfassende Überarbeitung und die Verankerung von Sanktionsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen gegenüber privaten Anbietern von Gütern und Dienstleistungen. Dazu zählt auch die Ausweitung des Verbandsklagerechts auf private Unternehmen.
„Es darf nicht sein, dass Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Regelung zu den angemessenen Vorkehrungen ihr Recht auf Barrierefreiheit wie es die UN-Behindertenrechtskonvention fordert, mit privaten Anbietern von Gütern und Dienstleistungen selbst aushandeln müssen und die Privatunternehmen überwiegend alle Maßnahmen ablehnen können. So verkommt die menschenrechtlich geforderte umfassende Barrierefreiheit zum Wunschkonzert“, ergänzt Karl Finke, BSK-Vorstandsmitglied. Dies sei angesichts des demographischen Faktors sowie der stark steigenden Zahl von Menschen mit Behinderungen und mit Pflegebedarf fatal und schädlich für die Mitentscheidung vieler Menschen sowie für unsere Demokratie.
Der Referentenentwurf war aus Sicht von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände schon unzureichend und dieser wurde nun noch von dem Koalitionspartner CDU und insbesondere dem Wirtschaftsministerium deutlich verschlechtert. Eine Regelung von angemessene Vorkehrungen zu vereinbaren, muss konform mit der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgen, fordert der BSK.
Abschließend fordert die BSK-Vorsitzende Verena Gotzes und das Vorstandsmitglied Karl Finke, „die politischen Vertreterinnen und Vertreter der Regierungskoalition und den Bundeskanzler auf, Menschen mit Behinderungen nicht weiter als übermäßige Belastung und als Kostenfaktor zu betrachten. Dies ist menschenunwürdig und rückwärtsgewandt. Wir fordern im Rahmen der ersten Lesung die Regierungskoalition und die Opposition auf, sich für qualitative Verbesserungen einzusetzen.“
Foto: BSK
Berlin (kobinet) Viele Menschen mit Behinderungen werden nach dem vorliegenden Entwurf für ein Behindertengleichstellungsgesetz nach Ansicht des Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) wegen vieler Ausnahmeregelungen und der fehlenden wirksamen Rechtsdurchsetzung deutliche Rückschritte hinnehmen müssen. Beispielsweise fest eingebaute Rampen (Klapprampen sind oft zu steil), die für Menschen mit Behinderungen und Familien mit Kinderwagen absolut notwendig sind, müssten nicht mehr umgesetzt werden. "Dies ist absolut inakzeptabel. Grundlage muss sein, dass Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen, so auch bei baulichen Maßnahmen, zum Standard erklärt wird und private Unternehmen auch zu Barrierefreiheit verpflichtet werden, so Verena Gotzes, Vorsitzende des BSK.
Neben dieser Verpflichtung fordert der Verband von der Regierungskoalition angesichts der Absetzung der für heute, den 16. April 2026 ursprünglich vorgesehenen Bundestagsdebatte zum Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetztes eine umfassende Überarbeitung und die Verankerung von Sanktionsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen gegenüber privaten Anbietern von Gütern und Dienstleistungen. Dazu zählt auch die Ausweitung des Verbandsklagerechts auf private Unternehmen.
„Es darf nicht sein, dass Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Regelung zu den angemessenen Vorkehrungen ihr Recht auf Barrierefreiheit wie es die UN-Behindertenrechtskonvention fordert, mit privaten Anbietern von Gütern und Dienstleistungen selbst aushandeln müssen und die Privatunternehmen überwiegend alle Maßnahmen ablehnen können. So verkommt die menschenrechtlich geforderte umfassende Barrierefreiheit zum Wunschkonzert“, ergänzt Karl Finke, BSK-Vorstandsmitglied. Dies sei angesichts des demographischen Faktors sowie der stark steigenden Zahl von Menschen mit Behinderungen und mit Pflegebedarf fatal und schädlich für die Mitentscheidung vieler Menschen sowie für unsere Demokratie.
Der Referentenentwurf war aus Sicht von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände schon unzureichend und dieser wurde nun noch von dem Koalitionspartner CDU und insbesondere dem Wirtschaftsministerium deutlich verschlechtert. Eine Regelung von angemessene Vorkehrungen zu vereinbaren, muss konform mit der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgen, fordert der BSK.
Abschließend fordert die BSK-Vorsitzende Verena Gotzes und das Vorstandsmitglied Karl Finke, „die politischen Vertreterinnen und Vertreter der Regierungskoalition und den Bundeskanzler auf, Menschen mit Behinderungen nicht weiter als übermäßige Belastung und als Kostenfaktor zu betrachten. Dies ist menschenunwürdig und rückwärtsgewandt. Wir fordern im Rahmen der ersten Lesung die Regierungskoalition und die Opposition auf, sich für qualitative Verbesserungen einzusetzen.“




