Berlin (kobinet)
Corinna Rüffer hat sich geäußert.
Es geht um eine Liste mit Kürzungs-Vorschlägen.
Kürzungs-Vorschläge sind Ideen, um weniger Geld auszugeben.
Dabei sollen manche Hilfen wegfallen.
Corinna Rüffer ist Sprecherin für Behinderten-Politik.
Sie ist Mitglied der Grünen im Bundes-Tag.
Die Liste kommt von einer Arbeits-Gruppe.
Eine Arbeits-Gruppe ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen arbeiten gemeinsam an einem Thema.
In der Gruppe arbeiten Vertreter von Bund und Ländern.
Die Gruppe sucht nach Spar-Möglichkeiten bei staatlichen Leistungen.
Staatliche Leistungen sind Hilfen vom Staat, zum Beispiel Geld oder Unterstützung.
In vielen Städten gibt es schon Pool-Lösungen.
Bei einer Pool-Lösung betreut 1 Schul-Begleiter mehrere Kinder.
Die Kinder teilen sich die Begleit-Person.
Das kann für manche Kinder mit Behinderung gut funktionieren.
Manche Kinder brauchen aber mehr Unterstützung.
Diese Kinder haben heute noch ein Recht auf eigene Begleitung.
Dieses Recht soll jetzt gestrichen werden.
Das steht in einem 108-seitigen Vorschlags-Papier.
Das Papier wurde heute bekannt.
Bisher war das in manchen Städten nicht erlaubt.
Nicht erlaubt bedeutet: Es war gegen das Gesetz.
Jetzt soll es in ganz Deutschland erlaubt werden.
Corinna Rüffer sagt: Das ist keine Vereinfachung.
Vereinfachung bedeutet: Etwas wird leichter gemacht.
Es nimmt den schwächsten Kindern ihre Rechte weg.
Das verstößt gegen die UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag vieler Länder.
Er schützt die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Deutschland hat diesen Vertrag 2009 anerkannt.
Corinna Rüffer fordert: Die Bundes-Regierung soll diese Pläne stoppen.
Auch der Paritätische hat das Papier veröffentlicht.
Der Paritätische ist ein großer Sozial-Verband in Deutschland.
Er hilft Menschen, die Unterstützung brauchen.
Das Papier enthält mehr als 70 Kürzungs-Vorschläge.
Die Kürzungen würden mehr als 8,6 Milliarden Euro betreffen.
Das Papier schlägt vor: Schul-Assistenz soll gestrichen werden.
Schul-Assistenz bedeutet: Eine Person hilft einem Kind mit Behinderung in der Schule.
Das ist in Paragraf 112 des Sozial-Gesetz-Buches geregelt.
Der Vorschlag sagt: Schulen sollen die Unterstützung selbst übernehmen.
Extra Leistungen sollen nicht mehr nötig sein.
Ein weiterer Vorschlag betrifft das Wunsch- und Wahl-Recht.
Das Wunsch- und Wahl-Recht bedeutet: Menschen mit Behinderung dürfen selbst wählen, welche Hilfe sie bekommen.
Dieses Recht soll eingeschränkt werden.
Es sollen nur noch günstige Angebote erlaubt sein.
Das steht in 2 Paragrafen des Sozial-Gesetz-Buches.
Hier könnt ihr das Arbeits-Papier lesen:
Arbeits-Papier des Paritätischen
Hier könnt ihr den Bericht der kobinet-nachrichten vom 16. April 2026 lesen:
Foto: Corinna Rüffer
Berlin (kobinet) Zur bekannt gewordenen Streichliste der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen" hat sich Corinna Rüffer als behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet. "In vielen Kommunen gibt es sie bereits: Pool-Lösungen, bei denen ein Schulbegleiter mehrere Kinder mit Behinderung gleichzeitig betreut. Das kann funktionieren für Kinder, deren Bedarf das zulässt. Entscheidend ist aber: Eltern können heute noch auf eine individuelle, bedarfsdeckende Begleitung pochen, wenn das Poolmodell für ihr Kind nicht ausreicht. Dieser individuelle Rechtsanspruch ist die letzte Sicherheit für Familien, deren Kinder besonders intensive Unterstützung brauchen. Genau diesen Schutz will die Bundesregierung nun abschaffen. Ein heute bekannt gewordenes 108-seitiges "Vorschlagsbuch" sieht vor, den individuellen Rechtsanspruch auf Schulbegleitung zu streichen. Was bislang als rechtswidrige Sparpraxis in einzelnen Kommunen bekannt war, soll bundesweit zur Norm werden", betonte Corinna Rüffer.
„Unter dem Druck kommunaler Budgetierung wird das Poolmodell dann zur Falle: Kein Anspruch mehr, keine Möglichkeit, sich zu wehren – egal wie schwer die Beeinträchtigung des Kindes ist. Das ist kein Bürokratieabbau. Das ist die gezielte Entrechtung der schwächsten Kinder in diesem Land. Und ein klarer Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland 2009 ratifiziert hat und seitdem geltendes Recht ist. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Pläne sofort vom Tisch zu nehmen“, teilte Corinna Rüffer mittels einer Presseinformation mit.
Wie die kobinet-nachrichten bereits berichtet haben, liegt dem Paritätischen Gesamtverband ein internes Arbeitspapier vor, das belegt: Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände diskutieren im Verborgenen drastische Kürzungen bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen. Das 108-seitige Dokument, das heute vom Paritätischen veröffentlicht wurde, stammt aus einer Arbeitsgruppe, die abseits der Öffentlichkeit harte Einschnitte für Menschen mit Behinderungen und für Kinder und Jugendliche diskutiert. Es enthält mehr als 70 Kürzungsvorschläge mit einem bezifferten Volumen von über 8,6 Milliarden Euro. Das tatsächliche Kürzungsvolumen liegt erheblich höher, da knapp zwei Drittel aller Vorschläge gar nicht mit Zahlen unterlegt sind.
Link zum Arbeitspapier, das der Paritätische veröffentlicht hat
In dem Papier wird beispielsweise das Thema „Streichung Integrationshilfen & Schulassistenz (§112 SGB IX)“ aufgeführt. Der Vorschlag für Einsparungen lautet hier: Streichung von §112 SGB IX: Unterstützung in Schule/Hochschule soll vollständig durch die Schule selbst erbracht werden. Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Eingliederungshilfe) werden als entbehrlich erklärt.“
Zu Einsparungen bei der Eingliederungshilfe gibt es beispielsweise einen Vorschlag zur „Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts“. Hier wird vorgeschlagen: „Begrenzung des Wunsch- und Wahlrechts (§8 SGB VI, §104 SGB IX) auf ‚wirtschaftlich angemessene‘ Angebote zur Dämpfung von Kostenexplosionen bei teuren Privatanbietern“.
Link zum kobinet-Bericht vom 16. April 2026 zu den Enthüllungen des Paritätischen
Foto: Corinna Rüffer
Berlin (kobinet) Zur bekannt gewordenen Streichliste der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen" hat sich Corinna Rüffer als behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet. "In vielen Kommunen gibt es sie bereits: Pool-Lösungen, bei denen ein Schulbegleiter mehrere Kinder mit Behinderung gleichzeitig betreut. Das kann funktionieren für Kinder, deren Bedarf das zulässt. Entscheidend ist aber: Eltern können heute noch auf eine individuelle, bedarfsdeckende Begleitung pochen, wenn das Poolmodell für ihr Kind nicht ausreicht. Dieser individuelle Rechtsanspruch ist die letzte Sicherheit für Familien, deren Kinder besonders intensive Unterstützung brauchen. Genau diesen Schutz will die Bundesregierung nun abschaffen. Ein heute bekannt gewordenes 108-seitiges "Vorschlagsbuch" sieht vor, den individuellen Rechtsanspruch auf Schulbegleitung zu streichen. Was bislang als rechtswidrige Sparpraxis in einzelnen Kommunen bekannt war, soll bundesweit zur Norm werden", betonte Corinna Rüffer.
„Unter dem Druck kommunaler Budgetierung wird das Poolmodell dann zur Falle: Kein Anspruch mehr, keine Möglichkeit, sich zu wehren – egal wie schwer die Beeinträchtigung des Kindes ist. Das ist kein Bürokratieabbau. Das ist die gezielte Entrechtung der schwächsten Kinder in diesem Land. Und ein klarer Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland 2009 ratifiziert hat und seitdem geltendes Recht ist. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Pläne sofort vom Tisch zu nehmen“, teilte Corinna Rüffer mittels einer Presseinformation mit.
Wie die kobinet-nachrichten bereits berichtet haben, liegt dem Paritätischen Gesamtverband ein internes Arbeitspapier vor, das belegt: Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände diskutieren im Verborgenen drastische Kürzungen bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen. Das 108-seitige Dokument, das heute vom Paritätischen veröffentlicht wurde, stammt aus einer Arbeitsgruppe, die abseits der Öffentlichkeit harte Einschnitte für Menschen mit Behinderungen und für Kinder und Jugendliche diskutiert. Es enthält mehr als 70 Kürzungsvorschläge mit einem bezifferten Volumen von über 8,6 Milliarden Euro. Das tatsächliche Kürzungsvolumen liegt erheblich höher, da knapp zwei Drittel aller Vorschläge gar nicht mit Zahlen unterlegt sind.
Link zum Arbeitspapier, das der Paritätische veröffentlicht hat
In dem Papier wird beispielsweise das Thema „Streichung Integrationshilfen & Schulassistenz (§112 SGB IX)“ aufgeführt. Der Vorschlag für Einsparungen lautet hier: Streichung von §112 SGB IX: Unterstützung in Schule/Hochschule soll vollständig durch die Schule selbst erbracht werden. Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Eingliederungshilfe) werden als entbehrlich erklärt.“
Zu Einsparungen bei der Eingliederungshilfe gibt es beispielsweise einen Vorschlag zur „Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts“. Hier wird vorgeschlagen: „Begrenzung des Wunsch- und Wahlrechts (§8 SGB VI, §104 SGB IX) auf ‚wirtschaftlich angemessene‘ Angebote zur Dämpfung von Kostenexplosionen bei teuren Privatanbietern“.
Link zum kobinet-Bericht vom 16. April 2026 zu den Enthüllungen des Paritätischen




