Berlin (kobinet)
Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales hat eine Studie gemacht.
Eine Behörde des Bundes kümmert sich um Arbeit und soziale Themen.
Die Studie wurde im Jahr 2025 veröffentlicht.
Die Studie heißt: Evaluation des Persönlichen Budgets.
Evaluation bedeutet: Man prüft, wie gut etwas funktioniert.
Das Persönliche Budget ist Geld für Menschen mit Behinderung.
Du kannst damit einen Assistenten bezahlen.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe als andere Menschen.
Mit dem Geld können Menschen selbst Hilfe einkaufen.
Zum Beispiel: Hilfe bei der Pflege oder im Alltag.
Pflege bedeutet: Jemand hilft einer anderen Person.
Zum Beispiel beim Waschen oder Essen.
Die Studie hat untersucht, wie das Persönliche Budget funktioniert.
Eine Studie ist eine genaue Untersuchung.
Man sammelt dabei viele Informationen zu einem Thema.
Dafür wurden viele Menschen befragt.
Zum Beispiel: Menschen mit Behinderungen und Fach-Kräfte.
Eine Fach-Kraft ist eine Person mit besonderer Ausbildung.
Sie kennt sich gut in ihrem Beruf aus.
Das Ergebnis der Studie zeigt: Es gibt noch Probleme.
Manche Menschen haben keinen einfachen Zugang zum Budget.
Das gilt besonders für Menschen mit großem Unterstützungs-Bedarf.
Unterstützungs-Bedarf bedeutet: Jemand braucht viel Hilfe im Alltag.
Genau diese Menschen brauchen das Budget am meisten.
Aber für sie ist es oft am schwersten zu bekommen.
Die Studie empfiehlt Verbesserungen.
Die Verwaltung soll einfacher werden.
Eine Verwaltung regelt wichtige Dinge für Menschen.
Menschen sollen besser informiert werden.
Es soll mehr Hilfe bei der Beantragung geben.
Beantragung bedeutet: Man fragt beim Amt nach etwas.
Man füllt dafür ein Formular aus.
Auch die Gesetze sollen angepasst werden.
Den Bericht findet ihr auf der Internet-Seite des Bundes-Ministeriums.
Dort könnt ihr den Bericht auch herunterladen.
Foto: BMAS
Berlin (kobinet) "Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Jahr 2025 eine bundesweite Studie zur Evaluation des Persönlichen Budgets beauftragt. Auftragnehmer der Studie war die InterVal GmbH in Kooperation mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Oliver Tolmein. Basis der Evaluation sind neben einer umfassenden rechtlichen Analyse insbesondere Interviews mit Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden, Fachkräften der Reha- und Leistungsträger sowie weitere Expertinnen und Experten. Die Evaluation beleuchtet einzelne Gelingensfaktoren für das Persönlichen Budgets (insbesondere Zielvereinbarung, Budgetassistenz, Kalkulationsgrundlagen, Qualitätssicherung), die dazu beitragen können, den Bewilligungsprozess zu beschleunigen und zu entbürokratisieren. Die hiermit vorgelegte Evaluation soll den Meinungsaustausch in der Fachöffentlichkeit über die Erfahrungen mit dem Persönlichen Budget unterstützen." So heißt es auf der Internetseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wo der Evaluationsbericht veröffentlicht wurde.
„Als Fazit lässt sich ziehen, dass das Persönliche Budget nach wie vor eine Herausforderung für das bundesdeutsche Sozialrecht und seine Akteure darstellt. Bemerkenswerterweise erscheint als eine wichtige Aufgabe, den Zugang zum Persönlichen Budget selbst barrierefreier zu gestalten. Zugangshürden und hohe Anforderungen benachteiligen derzeit noch insbesondere Personen mit
komplexem Unterstützungsbedarf, für die das Persönliche Budget umso wichtiger sein könnte. Empfohlen werden eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, verbesserter Zugang zu Informationen und umfassendere Unterstützungsangebote für Nutzerinnen und Nutzer eines Persönlichen Budgets, gerade im Bereich Assistenz und Personalführung. Rechtlich erscheinen eine
Überarbeitung von § 29 SGB IX sowie flankierende Verordnungen und praxisnahe Hilfsmittel sinnvoll, um das Persönliche Budget attraktiver und breiter zugänglich zu machen“, heißt es u.a. in der Zusammenfassung der Evaluationsergebnisse.
Link zu weiteren Infos und zum Download des Evaluationsberichts
Foto: BMAS
Berlin (kobinet) "Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Jahr 2025 eine bundesweite Studie zur Evaluation des Persönlichen Budgets beauftragt. Auftragnehmer der Studie war die InterVal GmbH in Kooperation mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Oliver Tolmein. Basis der Evaluation sind neben einer umfassenden rechtlichen Analyse insbesondere Interviews mit Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden, Fachkräften der Reha- und Leistungsträger sowie weitere Expertinnen und Experten. Die Evaluation beleuchtet einzelne Gelingensfaktoren für das Persönlichen Budgets (insbesondere Zielvereinbarung, Budgetassistenz, Kalkulationsgrundlagen, Qualitätssicherung), die dazu beitragen können, den Bewilligungsprozess zu beschleunigen und zu entbürokratisieren. Die hiermit vorgelegte Evaluation soll den Meinungsaustausch in der Fachöffentlichkeit über die Erfahrungen mit dem Persönlichen Budget unterstützen." So heißt es auf der Internetseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wo der Evaluationsbericht veröffentlicht wurde.
„Als Fazit lässt sich ziehen, dass das Persönliche Budget nach wie vor eine Herausforderung für das bundesdeutsche Sozialrecht und seine Akteure darstellt. Bemerkenswerterweise erscheint als eine wichtige Aufgabe, den Zugang zum Persönlichen Budget selbst barrierefreier zu gestalten. Zugangshürden und hohe Anforderungen benachteiligen derzeit noch insbesondere Personen mit
komplexem Unterstützungsbedarf, für die das Persönliche Budget umso wichtiger sein könnte. Empfohlen werden eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, verbesserter Zugang zu Informationen und umfassendere Unterstützungsangebote für Nutzerinnen und Nutzer eines Persönlichen Budgets, gerade im Bereich Assistenz und Personalführung. Rechtlich erscheinen eine
Überarbeitung von § 29 SGB IX sowie flankierende Verordnungen und praxisnahe Hilfsmittel sinnvoll, um das Persönliche Budget attraktiver und breiter zugänglich zu machen“, heißt es u.a. in der Zusammenfassung der Evaluationsergebnisse.
Link zu weiteren Infos und zum Download des Evaluationsberichts




