Buxtehude (kobinet)
Am 13. April 2026 gab es eine Protest-Aktion.
Die Aktion war am Bahn-Hof in Buxtehude.
Menschen der Gruppe anti-ableistische Aktion Nord haben demonstriert.
Demonstrieren bedeutet: Laut auf ein Problem aufmerksam machen.
Ableismus bedeutet: Menschen mit Behinderung werden schlechter behandelt.
Die Gruppe kämpft gegen diese Benachteiligung.
Bei der Aktion kletterten Menschen mit Roll-Stühlen eine Treppe hoch.
Die Treppe führt zu Gleis 2 am Bahn-Hof.
Auf einem Banner stand: Bahn für alle, die Stufen müssen weg.
Die Menschen brachten einen eigenen Seil-Aufzug mit.
Ein Seil-Aufzug ist eine Kabine an einem Seil.
Die Kabine fährt nach oben und unten.
Der Seil-Aufzug war ein Zeichen für den Protest.
Ein Zeichen zeigt: Das ist uns wichtig.
Denn Aufzüge an Bahn-Höfen fallen oft aus.
Auf einem anderen Banner stand: Neues BGG fördert Ausgrenzung von Behinderten.
Ausgrenzung bedeutet: Jemand darf nicht mitmachen.
BGG bedeutet: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz soll 2026 geändert werden.
Dieses Gesetz soll behinderten Menschen gleiche Rechte geben.
Es soll auch die UN-Behinderten-Rechts-Konvention umsetzen.
Eine Konvention ist eine Vereinbarung zwischen vielen Ländern.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention gilt in Deutschland seit 2009.
Sie schützt die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Bisher werden diese Rechte oft nicht eingehalten.
Das neue Gesetz bekämpft bestehende Barrieren nicht.
Barrieren sind Hindernisse für Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel Treppen ohne Aufzug.
Stattdessen werden Barrieren mit dem Gesetz erlaubt.
Firmen dürfen sich auf das Gesetz berufen.
So können Firmen Barrieren behalten.
Sie bekommen dafür keine Strafe.
Das Gesetz sieht eine Frist bis 2045 vor.
Eine Frist ist ein Termin, bis zu dem etwas fertig sein muss.
Bis 2045 soll es Barriere-Freiheit geben.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können überall hin.
Doch das Gesetz macht eine Ausnahme.
Wenn ein Umbau zu teuer ist, muss er nicht gemacht werden.
Ein Umbau bedeutet: Ein Gebäude wird verändert.
Wenn ein Umbau zu schwierig ist, muss er auch nicht gemacht werden.
Im Gesetz steht: Fast alle Umbauten sind zu schwierig oder zu teuer.
Damit gibt es keinen echten Grund mehr, Barrieren abzubauen.
Die Protest-Aktion fand vor einer wichtigen Debatte statt.
Eine Debatte ist ein Gespräch über verschiedene Meinungen.
Am 16. April 2026 sollte der Gesetz-Entwurf besprochen werden.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Das wäre die erste Lesung des Gesetzes im Parlament gewesen.
Das Parlament ist eine Versammlung von Volks-Vertretern.
Dort machen sie gemeinsam Gesetze.
Erste Lesung bedeutet: Das Gesetz wird zum ersten Mal vorgestellt.
Diese Debatte wurde aber kurzfristig abgesagt.
Joni T. ist eine Aktivistin der Gruppe.
Aktivistin bedeutet: Eine Frau, die sich stark für eine Sache einsetzt.
Joni T. sagte: Wir behinderten Menschen werden als Last gesehen.
Das ist das Gegenteil von Inklusion.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen nehmen gleichberechtigt am Leben teil.
Gleichberechtigt bedeutet: Alle haben die gleichen Rechte.
Joni T. sagte: Wir gelten als weniger produktiv.
Produktiv bedeutet: Man schafft viel in kurzer Zeit.
Deshalb werden wir als weniger wert behandelt.
Cécile L. ist auch Aktivistin der Gruppe.
Sie sagte: Barriere-Freiheit bleibt mit dem neuen Gesetz freiwillig.
Freiwillig bedeutet: Man muss etwas nicht tun.
Das bedeutet: Firmen müssen keine Barrieren abbauen.
Diskriminierung bedeutet: Jemanden schlechter behandeln, weil er anders ist.
Menschen, die andere diskriminieren, werden durch das Gesetz geschützt.
Cécile L. sagte: Wir lehnen das neue Gesetz ab.
Das Grund-Gesetz gilt für alle Menschen in Deutschland.
Im Grund-Gesetz stehen die wichtigsten Rechte für alle Menschen.
Es sagt: Alle dürfen am öffentlichen Leben teilnehmen.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention sagt: Alle müssen Zugang zu Bus und Bahn haben.
Dieser Zugang muss gleichberechtigt sein.
Seit dem 1. Januar 2022 sollte der öffentliche Nah-Verkehr barriere-frei sein.
Öffentlicher Nah-Verkehr bedeutet: Bus und Bahn für kurze Strecken.
Das stand im Personen-Beförderungs-Gesetz.
Das Personen-Beförderungs-Gesetz regelt, wie Busse und Bahnen Menschen transportieren müssen.
Diese Frist wurde mehrfach verschoben.
Der Nah-Verkehr ist bis heute nicht vollständig barriere-frei.
Aufzüge an Bahn-Höfen fallen immer wieder aus.
Die Gruppe sagt: Das hat einen grundlegenden Grund.
Der Grund steckt im Aufbau des Systems selbst.
Aufzüge sind für die Bahn nicht wichtig genug.
Der Bahn-Betrieb läuft für die meisten Menschen auch ohne Aufzug.
Die Rechte von behinderten Menschen sind Grund-Rechte.
Grund-Rechte sind wichtige Rechte für alle Menschen in Deutschland.
Sie stehen im Grund-Gesetz.
Aber sie werden oft nicht als Grund-Rechte behandelt.
Stattdessen gelten sie oft als unwichtig.
Das neue Gesetz bringt hier keine echten Verbesserungen.
Das neue Gesetz schließt Schmerzensgeld für Benachteiligung weitgehend aus.
Schmerzensgeld ist Geld, das man für erlittenes Unrecht bekommt.
Bei der Bahn wird Schmerzensgeld stark begrenzt.
Der Weg zum Schmerzensgeld wird sehr schwer gemacht.
Es gibt viele Regeln und Formulare.
Vieles dauert lange und ist schwer zu verstehen.
In Buxtehude soll ein sogenannter intelligenter Aufzug eingebaut werden.
Ein intelligenter Aufzug merkt sich, wohin du fahren willst.
Er kann auch Ersatz-Teile selbst bestellen.
Ersatz-Teile sind neue Teile für kaputte Geräte.
Die Aktivisten sagen: Das klingt gut, hilft aber nicht wirklich.
Sie fordern: Die Bahn soll Ersatz-Teile immer vorrätig haben.
Vorrätig bedeutet: Schon da haben, bevor man sie braucht.
So können Aufzüge schnell repariert werden.
Die Aktivisten haben konkrete Forderungen an die Deutsche Bahn.
Forderung 1: Aufzüge müssen innerhalb weniger Stunden repariert werden.
Forderung 2: Es muss immer einen anderen barriere-freien Weg geben.
Wege mit mehr als 6 Prozent Steigung sind nicht barriere-frei.
Eine Steigung ist ein Weg, der nach oben geht, wie ein Berg.
Wege mit Kopf-Stein-Pflaster sind auch nicht barriere-frei.
Kopf-Stein-Pflaster ist ein Boden aus vielen kleinen Steinen.
Dieser Boden ist uneben und holprig.
Wie in Buxtehude zum Beispiel.
Forderung 3: Die Bahn muss sofort mehr Personal einsetzen.
Menschen mit Geh-Hilfen müssen spontan Hilfe bekommen können.
Geh-Hilfen sind Dinge, die beim Laufen helfen.
Zum Beispiel ein Roll-Stuhl oder ein Rollator.
Eine Anmeldung im Voraus darf dafür nicht nötig sein.
Die Bahn muss auch Umwege für Menschen organisieren können.
Der Klima-Wandel schreitet voran.
Klima-Wandel bedeutet: Das Wetter auf der Erde verändert sich.
Es wird immer wärmer.
Deshalb brauchen wir eine schnelle Verkehrs-Wende.
Verkehrs-Wende bedeutet: Den Verkehr umwelt-freundlicher machen.
Die Gruppe sagt: Diese Wende muss für alle Menschen zugänglich sein.
Heute sind Nah-Verkehr und Fern-Verkehr voller Barrieren.
Fern-Verkehr bedeutet: Reisen über sehr weite Strecken.
Zum Beispiel mit dem Zug in eine andere Stadt.
Das muss ein Ende haben.

Foto: anti-ableistische Aktion Nord
Buxtehude (kobinet) Aktive von der anti-ableistischen Aktion Nord demonstrierten am 13. April 2026 mit einer Rollstuhl-Kletteraktion an der Unterführung/Treppe zu Gleis 2 am Buxtehuder Bahnhof. "Bahn für alle, die Stufen müssen weg", steht auf einem Banner. Die Demonstrant*innen haben symbolisch ihren eigenen (Seil)Aufzug mitgebracht - aus Protest gegen den ständigen Ausfall von Aufzügen an Bahnhöfen. Auf einem anderen Banner steht: "Neues BGG fördert Ausgrenzung von Behinderten" - BGG ist die Abkürzung für das Behindertengleichstellungsgesetz, so heißt es in einer Presseinformation zur durchgeführten Aktion der anti-ableistischen Aktion Nord.
„2026 soll das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geändert werden. Eigentlich soll das BGG helfen, die seit 2009 auch in Deutschland gültige UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Bisher verstößt der Umgang mit behinderten Menschen immer noch in erschreckend großem Umfang gegen die Behindertenrechtskonvention. Bestehende Barrieren werden durch das neue BGG-Gesetz jedoch leider nicht bekämpft, sondern legalisiert. Die Privatwirtschaft kann sich künftig auf das Gesetz berufen, um ihre Barrieren zu rechtfertigen. Das Gesetz sieht nämlich für die Schaffung von Barrierefreiheit eine Umsetzungsfrist bis 2045 vor und eine Verpflichtung dazu nur, wenn es keine ‚unzumutbare‘ Belastung ist. Das Problem ist allerdings, dass im geplanten Gesetzestext selbst festgelegt werden soll, dass ‚alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung‘ für die Privatwirtschaft gelten. Damit gibt es überhaupt keinen Grund mehr, Barrieren abzubauen“, heißt es in der Presseinformation der anti-ableistischen Aktion Nord zur durchgeführten Protestaktion am Bahnhof Buxtehude. Diese wurde im Vorfeld der ursprünglich für den 16. April 2026 geplanten Debatte zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs für Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetz, die nun aber von der Tagesordnung genommen wurde, durchgeführt.
„Wir behinderte Menschen werden als Last gesehen, das ist das Gegenteil von Inklusion. Das ist ableistisch und ein Ausdruck der kapitalistischen Verhältnisse, weil wir nicht als ‚produktiv‘ angesehen werden und somit als ‚weniger wert‘, erklärte Joni T. „Barrierefreiheit bleibt mit dem neuen Gesetz freiwillig. Die, die diskriminieren, werden geschützt. Wir lehnen das neue BGG in der jetzigen Form ab!“ ergänzt Cécile L.
Alle Menschen haben gemäß Grundgesetz das Recht auf Teilhabe am öffentlichen Leben und niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland, im öffentlichen Raum einen „gleichberechtigten Zugang […] zu Transportmitteln“ zu schaffen. Am 1. Januar 2022 hätte laut Personenbeförderungsgesetz (PBefG) der öffentliche Nahverkehr barrierefrei sein müssen. Diese Deadline wurde inzwischen mehrfach nach Hinten verschoben. Der ständige Ausfall der Aufzüge an Bahnhöfen ist nach Ansicht der anti-ableistischen Aktion Nord vor allem strukturell bedingt. Die gleiche Situation sei in vielen Bahnhöfen zu beobachten. Fahrstühle haben keine Priorität, der Bahnbetrieb läuft für die Mehrheit auch ohne, die Rechte behinderter Menschen werden nicht als was sie sind betrachtet, nämlich als verbriefte Grundrechte, sondern als „nice to have“. Das neue Gesetz bringe hier auch keine oder kaum Verbesserungen. Die Möglichkeiten Schmerzensgeld für Benachteiligungen einzufordern werde ausgeschlossen oder im Falle der Bahn explizit eng begrenzt und der Weg dorthin aufwendig bürokratisch gestaltet.
„In Buxtehude wird Berichten zu Folge ein sogenannter „intelligenter“ Fahrstuhl eingebaut, der künftig Ersatzteile bei Bedarf selbst bestellt. Auf den ersten Blick hört sich das vielleicht gut an, aber es ist nicht zielführend. Wir fordern, dass die Bahn künftig Ersatzteile auf Vorrat hält und nicht erst dann bestellt, wenn Aufzüge bereits defekt sind und deren unnötig lange Ausfälle einfach mit einer langen Lieferdauer begründet werden“, heißt es von den Aktivist*innen. Die Demonstrant*innen haben Vorschläge und Forderungen an die Deutsche Bahn. Sie hoffen, dass ihre Protestaktion Bewegung in die Sache bringen wird:
– Die Bahn muss garantieren, dass Aufzüge zügig innerhalb von wenigen Stunden repariert werden und Ersatzteile auf Vorrat bereit liegen. Sie muss eine Redundanz in ihrer Infrastruktur schaffen: Wenn der Aufzug ausfällt, muss Zugang über einen anderen barrierefreien Weg angeboten werden. (Wege mit über 6% Steigung oder mit Kopfsteinpflaster oder Kleinpflaster wie in Buxtehude sind nicht barrierefrei.)
– Die Bahn muss dazu verpflichtet werden, sofort mehr Personal einzusetzen und die Möglichkeit einer spontanen Unterstützung ohne vorherige Anmeldung garantieren, für Menschen mit Gehhilfen, Kinderwagen oder anderen Einschränkungen. Sowie für gegebenenfalls notwendige Umwege.
Angesichts des voranschreitenden Klimawandels ist für die anti-ableistische Aktion Nord klar, dass eine schnelle soziale und ökologische Mobilitätswende nötig ist. „Damit die gelingt, muss klimaneutrale Beförderung in Zukunft für alle zugänglich sein.
Heute sind in Deutschland sowohl der öffentliche Nah- als auch der Fernverkehr voller Barrieren. Das muss ein Ende haben!“

Foto: anti-ableistische Aktion Nord
Buxtehude (kobinet) Aktive von der anti-ableistischen Aktion Nord demonstrierten am 13. April 2026 mit einer Rollstuhl-Kletteraktion an der Unterführung/Treppe zu Gleis 2 am Buxtehuder Bahnhof. "Bahn für alle, die Stufen müssen weg", steht auf einem Banner. Die Demonstrant*innen haben symbolisch ihren eigenen (Seil)Aufzug mitgebracht - aus Protest gegen den ständigen Ausfall von Aufzügen an Bahnhöfen. Auf einem anderen Banner steht: "Neues BGG fördert Ausgrenzung von Behinderten" - BGG ist die Abkürzung für das Behindertengleichstellungsgesetz, so heißt es in einer Presseinformation zur durchgeführten Aktion der anti-ableistischen Aktion Nord.
„2026 soll das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geändert werden. Eigentlich soll das BGG helfen, die seit 2009 auch in Deutschland gültige UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Bisher verstößt der Umgang mit behinderten Menschen immer noch in erschreckend großem Umfang gegen die Behindertenrechtskonvention. Bestehende Barrieren werden durch das neue BGG-Gesetz jedoch leider nicht bekämpft, sondern legalisiert. Die Privatwirtschaft kann sich künftig auf das Gesetz berufen, um ihre Barrieren zu rechtfertigen. Das Gesetz sieht nämlich für die Schaffung von Barrierefreiheit eine Umsetzungsfrist bis 2045 vor und eine Verpflichtung dazu nur, wenn es keine ‚unzumutbare‘ Belastung ist. Das Problem ist allerdings, dass im geplanten Gesetzestext selbst festgelegt werden soll, dass ‚alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung‘ für die Privatwirtschaft gelten. Damit gibt es überhaupt keinen Grund mehr, Barrieren abzubauen“, heißt es in der Presseinformation der anti-ableistischen Aktion Nord zur durchgeführten Protestaktion am Bahnhof Buxtehude. Diese wurde im Vorfeld der ursprünglich für den 16. April 2026 geplanten Debatte zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs für Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetz, die nun aber von der Tagesordnung genommen wurde, durchgeführt.
„Wir behinderte Menschen werden als Last gesehen, das ist das Gegenteil von Inklusion. Das ist ableistisch und ein Ausdruck der kapitalistischen Verhältnisse, weil wir nicht als ‚produktiv‘ angesehen werden und somit als ‚weniger wert‘, erklärte Joni T. „Barrierefreiheit bleibt mit dem neuen Gesetz freiwillig. Die, die diskriminieren, werden geschützt. Wir lehnen das neue BGG in der jetzigen Form ab!“ ergänzt Cécile L.
Alle Menschen haben gemäß Grundgesetz das Recht auf Teilhabe am öffentlichen Leben und niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland, im öffentlichen Raum einen „gleichberechtigten Zugang […] zu Transportmitteln“ zu schaffen. Am 1. Januar 2022 hätte laut Personenbeförderungsgesetz (PBefG) der öffentliche Nahverkehr barrierefrei sein müssen. Diese Deadline wurde inzwischen mehrfach nach Hinten verschoben. Der ständige Ausfall der Aufzüge an Bahnhöfen ist nach Ansicht der anti-ableistischen Aktion Nord vor allem strukturell bedingt. Die gleiche Situation sei in vielen Bahnhöfen zu beobachten. Fahrstühle haben keine Priorität, der Bahnbetrieb läuft für die Mehrheit auch ohne, die Rechte behinderter Menschen werden nicht als was sie sind betrachtet, nämlich als verbriefte Grundrechte, sondern als „nice to have“. Das neue Gesetz bringe hier auch keine oder kaum Verbesserungen. Die Möglichkeiten Schmerzensgeld für Benachteiligungen einzufordern werde ausgeschlossen oder im Falle der Bahn explizit eng begrenzt und der Weg dorthin aufwendig bürokratisch gestaltet.
„In Buxtehude wird Berichten zu Folge ein sogenannter „intelligenter“ Fahrstuhl eingebaut, der künftig Ersatzteile bei Bedarf selbst bestellt. Auf den ersten Blick hört sich das vielleicht gut an, aber es ist nicht zielführend. Wir fordern, dass die Bahn künftig Ersatzteile auf Vorrat hält und nicht erst dann bestellt, wenn Aufzüge bereits defekt sind und deren unnötig lange Ausfälle einfach mit einer langen Lieferdauer begründet werden“, heißt es von den Aktivist*innen. Die Demonstrant*innen haben Vorschläge und Forderungen an die Deutsche Bahn. Sie hoffen, dass ihre Protestaktion Bewegung in die Sache bringen wird:
– Die Bahn muss garantieren, dass Aufzüge zügig innerhalb von wenigen Stunden repariert werden und Ersatzteile auf Vorrat bereit liegen. Sie muss eine Redundanz in ihrer Infrastruktur schaffen: Wenn der Aufzug ausfällt, muss Zugang über einen anderen barrierefreien Weg angeboten werden. (Wege mit über 6% Steigung oder mit Kopfsteinpflaster oder Kleinpflaster wie in Buxtehude sind nicht barrierefrei.)
– Die Bahn muss dazu verpflichtet werden, sofort mehr Personal einzusetzen und die Möglichkeit einer spontanen Unterstützung ohne vorherige Anmeldung garantieren, für Menschen mit Gehhilfen, Kinderwagen oder anderen Einschränkungen. Sowie für gegebenenfalls notwendige Umwege.
Angesichts des voranschreitenden Klimawandels ist für die anti-ableistische Aktion Nord klar, dass eine schnelle soziale und ökologische Mobilitätswende nötig ist. „Damit die gelingt, muss klimaneutrale Beförderung in Zukunft für alle zugänglich sein.
Heute sind in Deutschland sowohl der öffentliche Nah- als auch der Fernverkehr voller Barrieren. Das muss ein Ende haben!“




