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Berlin (kobinet) Zum Beginn des neuen Jahres gibt es gute Nachrichten für Empfängerinnen und Empfänger von Blindengeld im Saarland und in Schleswig-Holstein. Eine bereits 2024 beschlossene Erhöhung des Blindengeldes im Saarland (dort Teilhabegeld genannt) tritt im Januar 2026 in Kraft. Der Nachteilsausgleich steigt jeweils um 10 Euro monatlich. Volljährige blinde Menschen erhalten nun 460 Euro, minderjährige blinde Menschen 327 Euro. Für taubblinde Menschen betragen die Leistungen 685 Euro (für Volljährige) bzw. 486 Euro (für Minderjährige) pro Monat. Dies teilte der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband in seinem aktuellen Newsletter dbsv-direkt mit.







































