Potsdam (kobinet)
Das Behinderten-gleichstellungs-Gesetz von Brandenburg ist ein Gesetz.
Das Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt leben.
Gleichberechtigt bedeutet: Alle haben die gleichen Rechte.
Das Gesetz schützt diese Rechte.
Die Landes-Behinderten-Beauftragte heißt Janny Armbruster.
Eine Landes-Behinderten-Beauftragte ist eine Person mit einem besonderen Auftrag.
Diese Person vertritt die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Janny Armbruster hätte im Amt bleiben müssen.
So steht es im Gesetz.
Sie sollte bleiben, bis jemand Neues die Stelle bekommt.
Die Sozial-Ministerin von Brandenburg heißt Britta Müller.
Eine Sozial-Ministerin ist eine Politikerin.
Sie kümmert sich um Menschen, die Hilfe brauchen.
Britta Müller hat das Gesetz nicht beachtet.
Sie wollte den Landes-Senioren-Beauftragten die Aufgaben übernehmen lassen.
Der Landes-Senioren-Beauftragte setzt sich für ältere Menschen ein.
Janny Armbruster war damit nicht einverstanden.
Sie hat geklagt.
Klagen bedeutet: Man geht vor Gericht.
Das Gericht prüft, wer Recht hat.
Zuerst musste das Gericht entscheiden.
Deshalb wurde die Stelle nicht neu besetzt.
Das Arbeits-Gericht in Potsdam hat jetzt entschieden.
Das Arbeits-Gericht löst Streit zwischen Arbeit-Nehmern und Arbeit-Gebern.
Das Gericht hat Janny Armbruster Recht gegeben.
Sie darf ihr Amt wieder ausüben.
Sie bleibt Beauftragte, bis die Stelle neu ausgeschrieben wird.
Ausschreiben bedeutet: Die Stelle wird öffentlich angeboten.
Das Gericht hat den Fall schnell verhandelt.
Das nennt man ein Eil-Verfahren.
Bei einem Eil-Verfahren wird sofort entschieden.
Es wird genutzt, wenn keine Zeit zum Warten bleibt.
Mehr dazu könnt ihr bei rbb24 lesen.

Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
Potsdam (kobinet) Laut den Regelungen des Behindertengleichstellungsgesetz von Brandenburg hätte die bisherige Landesbehindertenbeauftragte Janny Armbruster so lange im Amt bleiben müssen, bis eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger gefunden ist. Die parteilose Sozialministerin von Brandenburg, Britta Müller, plante stattdessen, vorübergehend den Landesseniorenbeauftragten mit den Aufgaben der Behindertenbeauftragten zu betrauen. Janny Armbruster klagte daraufhin sowohl gegen das Bewerbungsverfahren als auch gegen dessen überraschende Einstellung. Daher war die Stelle bis zum jetzigen Gerichtsentscheid auch nicht neu besetzt worden. Laut einem Bericht von rbb24 darf die bisherige Behindertenbeauftragte von Brandenburg Janny Armbruster (Grüne) ihr Amt nun wieder ausüben - zumindest so lange, bis der Posten nach einem neuen Ausschreibungsverfahren neu besetzt wird. Das hat das Arbeitsgericht in Potsdam entschieden. Dort wurde der Fall vor kurzem in einem Eilverfahren verhandelt.

Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
Potsdam (kobinet) Laut den Regelungen des Behindertengleichstellungsgesetz von Brandenburg hätte die bisherige Landesbehindertenbeauftragte Janny Armbruster so lange im Amt bleiben müssen, bis eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger gefunden ist. Die parteilose Sozialministerin von Brandenburg, Britta Müller, plante stattdessen, vorübergehend den Landesseniorenbeauftragten mit den Aufgaben der Behindertenbeauftragten zu betrauen. Janny Armbruster klagte daraufhin sowohl gegen das Bewerbungsverfahren als auch gegen dessen überraschende Einstellung. Daher war die Stelle bis zum jetzigen Gerichtsentscheid auch nicht neu besetzt worden. Laut einem Bericht von rbb24 darf die bisherige Behindertenbeauftragte von Brandenburg Janny Armbruster (Grüne) ihr Amt nun wieder ausüben - zumindest so lange, bis der Posten nach einem neuen Ausschreibungsverfahren neu besetzt wird. Das hat das Arbeitsgericht in Potsdam entschieden. Dort wurde der Fall vor kurzem in einem Eilverfahren verhandelt.




