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Petitionsausschuss des Bundestages zu Informationen zur Barrierefreiheit von Arztpraxen

Bundestag Besprechungsraum
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Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag unterstützt die Forderung, Informationen zur Barrierefreiheit von Arztpraxen in Deutschland niederschwellig und flächendeckend zur Verfügung zu stellen. In seiner Sitzung am 25. Februar 2026 verabschiedete der Ausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit "als Material" zu überweisen. Darauf hat der Informationsdienst des Deutschen Bundestages Heute im Bundestag hingewiesen.

In Deutschland bestehe grundsätzlich eine freie Arztwahl, heißt es in der öffentlichen Eingabe (ID 173073). Auf einen Rollstuhl angewiesene Menschen kämen aber nicht in Praxen hinein, die nicht barrierefrei sind. Informationen über die Barrierefreiheit erhalte man jedoch in den wenigsten Fällen auf der Webseite und auch nur selten beim Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigung oder bei sonstigen Terminservicestellen. Vielmehr müsse dafür in der Praxis angerufen werden, heißt es in Heute im Bundestag. Und weiter wird berichtet: „Aus Sicht des Petenten sollte es möglich sein, an den Stellen, wo Termine mit der Praxis vereinbart werden, eine transparente und leicht zu findende Auskunft darüber zu erhalten, ‚ob die Praxis barrierefrei ist oder nicht‘. Dies erleichtere nicht nur die Suche für Betroffene, sondern entlaste auch das Personal in den Praxen, da weniger Rückfragen hierzu kämen, heißt es in der Petition.“

Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung gemäß Paragraf 75 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) obliege grundsätzlich den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses. Dieser Sicherstellungsauftrag umfasse insbesondere die angemessene und zeitnahe Zurverfügungstellung der vertragsärztlichen Versorgung. Hierzu hätten die Kassenärztlichen Vereinigungen sogenannte Terminservicestellen zu betreiben. Der Ausschuss stellt jedoch fest, „dass Vertragsärzte bisher nicht dazu verpflichtet sind, Angaben über Kriterien der Barrierefreiheit ihrer Praxisräume an die Kassenärztlichen Vereinigungen zu melden“.

Das Bundesministerium für Gesundheit sei bestrebt, allen Patienten einen bedarfsgerechten Zugang zur vertragsärztlichen Versorgung und in diesem Zusammenhang umfassende Informationen zur Barrierefreiheit von Arztpraxen zur Verfügung zu stellen, heißt es laut Heute im Bundestag in der Vorlage unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme des Ministeriums weiter. Zu diesem Zweck habe es im Dezember 2024 einen „Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ auf den Weg gebracht. Der Aktionsplan zeige konkrete Maßnahmen auf, um beispielsweise in Arztpraxen den Abbau von Barrieren zu fördern, barrierefreie Informationen anzubieten oder spezielle Angebote für Menschen mit Behinderungen bereitzustellen. Mit ihm solle ein wesentlicher Beitrag geleistet werden, Hindernisse beim Zugang zur Versorgung für Menschen in all ihrer Verschiedenheit und Vielfalt abzubauen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, „die Petition dem Bundesministerium für Gesundheit als Material zu überweisen“.

Link zur Petition im Petitionsportal des Bundestages: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_10/_04/Petition_173073.nc.html