STUTTGART (kobinet)
Im Jahr 2023 lebten in Baden-Württemberg 625.000 pflege-bedürftige Menschen.
Pflege-bedürftig bedeutet: Diese Menschen brauchen Hilfe im Alltag.
Mehr als die Hälfte wurde von der eigenen Familie gepflegt.
Frauen übernehmen diese Pflege viel häufiger als Männer.
Das gilt auch für Frauen mit einem Beruf.
Berufstätig bedeutet: Du arbeitest und bekommst dafür Geld.
Der 1. März ist der Equal-Care-Day.
Equal-Care-Day ist ein englisches Wort.
Es bedeutet: Ein Tag für gleiche Pflege-Verantwortung.
Pflege-Verantwortung bedeutet: Du kümmerst dich um einen kranken Menschen.
An diesem Tag spricht der Paritätische Wohl-fahrts-verband Baden-Württemberg.
Der Paritätische Wohl-fahrts-verband ist eine große Hilfs-Organisation.
Der Verband fordert bessere Regeln für pflegende Angehörige.
Angehörige sind Familie-Mitglieder oder nahe Menschen.
Der Verband wünscht sich eine bezahlte Familien-Pflege-Zeit.
Familien-Pflege-Zeit bedeutet: Du pflegst jemanden aus deiner Familie.
In dieser Zeit musst du nicht arbeiten gehen.
Das wäre ähnlich wie die Eltern-Zeit.
Eltern-Zeit bedeutet: Eltern dürfen nach der Geburt zu Hause bleiben.
In der Eltern-Zeit bekommen Eltern Eltern-Geld vom Staat.
Eltern-Geld ist Geld vom Staat für Familien mit einem Baby.
Pflegende Angehörige sollen auch frei vom Beruf nehmen dürfen.
Und sie sollen dafür Geld vom Staat bekommen.
Dieses Geld soll so viel sein wie das Eltern-Geld.
Mirko Hohm arbeitet beim Paritätischen Wohl-fahrts-verband.
Er sagt: Pflege wird meistens von Frauen gemacht.
Frauen arbeiten dafür oft weniger im Beruf.
Das schadet ihrer Karriere und ihrer Rente.
Karriere bedeutet: Du wirst bei der Arbeit immer besser.
Rente bedeutet: Geld vom Staat im Alter nach dem Beruf.
Die jetzigen Regeln helfen dabei nicht genug.
Das Familien-Pflege-Geld soll für alle gleich gelten.
Für Männer und für Frauen gleich.
Der Staat soll dieses Geld aus Steuern bezahlen.
Die Höhe des Geldes hängt vom Ein-kommen ab.
Ein-kommen bedeutet: Du bekommst Geld für deine Arbeit.
Auch Renten-Ansprüche sollen aus Steuern bezahlt werden.
Renten-Anspruch bedeutet: Du bekommst Geld vom Staat, wenn du alt bist.
Mirko Hohm sagt noch etwas Wichtiges.
Es braucht mehr Hilfs-Angebote vor Ort.
Vor Ort bedeutet: In der Nähe, im eigenen Wohn-Ort.
So gehen Pflege und Beruf besser zusammen.

Foto: Pixabay/PublicDomainPictures
STUTTGART (kobinet) Nach Angaben des Statistischen Landesamtes waren im Jahr 2023 in Baden-Württemberg insgesamt 625.000 Menschen pflegebedürftig. Rund 56 Prozent von ihnen wurden überwiegend von pflegenden Angehörigen versorgt. Dabei ist der Anteil an erwerbstätigen Frauen, welche die damit verbundene Pflegearbeit leisten, mehr als doppelt so groß gegenüber erwerbstätigen Männern. Anlässlich des Equal Care Day am 1. März fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg eine geschlechtergerechte Ausgestaltung der Familienpflegezeit sowie eine finanzielle und rechtliche Absicherung für berufstätige pflegende Angehörige. Analog zu Elternzeit und Elterngeld sei eine bezahlte Familienpflegezeit als staatliche Familienleistung einzuführen. Diese solle einen Rechtsanspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz sowie ein Familienpflegegeld in Höhe des Elterngeldes vorsehen. Dafür müsse das Familienpflegezeitgesetz novelliert und mit dem Pflegezeitgesetz zusammengeführt werden, so der Verband.
„Care-Arbeit ist vorwiegend weiblich. Zudem reduzieren Frauen ihren Beschäftigungsumfang eher als Männer, um Angehörige zu pflegen. Dies hat oft Auswirkungen auf ihre beruflichen Perspektiven sowie finanzielle Unabhängigkeit und Absicherung im Alter. Die bestehende Regelung für Familienpflegezeit begünstigt keine geschlechtergerechte Aufteilung der Pflegeverantwortung“, betont Mirko Hohm, Bereichsleitung Ältere Menschen und Pflege beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg.
Um den Anreiz zur familiären Pflege für Männer und Frauen gleichermaßen zu fördern, müsse das Familienpflegegeld als gesamtgesellschaftliche Aufwendung steuerfinanziert und einkommensabhängig sein – analog zum Elterngeld. Ebenso seien Rentenansprüche pflegender Angehöriger aus Steuermitteln zu finanzieren, anstatt die Pflegeversicherung weiterhin mit versicherungsfremden Ausgaben zu belasten. „Zur besseren Vereinbarkeit von familiärer Pflege und Beruf ist grundsätzlich eine bessere Infrastruktur vor Ort mit niedrigschwelligen Beratungs- und Hilfeangeboten erforderlich“, so Hohm.

Foto: Pixabay/PublicDomainPictures
STUTTGART (kobinet) Nach Angaben des Statistischen Landesamtes waren im Jahr 2023 in Baden-Württemberg insgesamt 625.000 Menschen pflegebedürftig. Rund 56 Prozent von ihnen wurden überwiegend von pflegenden Angehörigen versorgt. Dabei ist der Anteil an erwerbstätigen Frauen, welche die damit verbundene Pflegearbeit leisten, mehr als doppelt so groß gegenüber erwerbstätigen Männern. Anlässlich des Equal Care Day am 1. März fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg eine geschlechtergerechte Ausgestaltung der Familienpflegezeit sowie eine finanzielle und rechtliche Absicherung für berufstätige pflegende Angehörige. Analog zu Elternzeit und Elterngeld sei eine bezahlte Familienpflegezeit als staatliche Familienleistung einzuführen. Diese solle einen Rechtsanspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz sowie ein Familienpflegegeld in Höhe des Elterngeldes vorsehen. Dafür müsse das Familienpflegezeitgesetz novelliert und mit dem Pflegezeitgesetz zusammengeführt werden, so der Verband.
„Care-Arbeit ist vorwiegend weiblich. Zudem reduzieren Frauen ihren Beschäftigungsumfang eher als Männer, um Angehörige zu pflegen. Dies hat oft Auswirkungen auf ihre beruflichen Perspektiven sowie finanzielle Unabhängigkeit und Absicherung im Alter. Die bestehende Regelung für Familienpflegezeit begünstigt keine geschlechtergerechte Aufteilung der Pflegeverantwortung“, betont Mirko Hohm, Bereichsleitung Ältere Menschen und Pflege beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg.
Um den Anreiz zur familiären Pflege für Männer und Frauen gleichermaßen zu fördern, müsse das Familienpflegegeld als gesamtgesellschaftliche Aufwendung steuerfinanziert und einkommensabhängig sein – analog zum Elterngeld. Ebenso seien Rentenansprüche pflegender Angehöriger aus Steuermitteln zu finanzieren, anstatt die Pflegeversicherung weiterhin mit versicherungsfremden Ausgaben zu belasten. „Zur besseren Vereinbarkeit von familiärer Pflege und Beruf ist grundsätzlich eine bessere Infrastruktur vor Ort mit niedrigschwelligen Beratungs- und Hilfeangeboten erforderlich“, so Hohm.




