BREMEN (kobinet)
Am 11. Februar 2026 hat das Bundes-Kabinett etwas beschlossen.
Das Bundes-Kabinett ist eine Gruppe von Politikern.
Diese Politiker leiten die Bundes-Regierung.
Das Bundes-Kabinett hat einen Gesetz-Entwurf beschlossen.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Politiker schreiben auf, welche Regeln sie machen wollen.
Der Gesetz-Entwurf soll das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz ändern.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Es schützt sie vor Benachteiligung.
Benachteiligung bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt als andere.
Der Verein Inklusion Nord hat einen offenen Brief geschrieben.
Der Brief ging an Bundes-Tags-Abgeordnete.
Abgeordnete vertreten die Bürger in der Politik.
Sie arbeiten für eine Stadt oder ein Land.
Der Bundes-Tag ist das deutsche Parlament.
Im Brief fordert der Verein wichtige Änderungen am Gesetz-Entwurf.
Das Ziel des Gesetzes findet der Verein gut.
Das Ziel ist: Menschen mit Behinderungen sollen nicht benachteiligt werden.
Aber der Verein sieht große Probleme im Gesetz-Entwurf.
Es gibt eine Regel in Paragraph 7.
Ein Paragraph ist ein Abschnitt in einem Gesetz.
Paragraph 7 ist der 7. Abschnitt.
Diese Regel erlaubt es Firmen, Barriere-Freiheit zu verweigern.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können überall mitmachen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Firmen können sagen: Das kostet uns zu viel.
Der Verein findet das falsch.
Frank Schurgast ist der Vorsitzende von Inklusion Nord.
Er sagt: Ein Gesetz gegen Benachteiligung darf keine Ausnahmen erlauben.
Eine Ausnahme-Regelung ist eine besondere Regel.
Sie gilt nur für bestimmte Situationen.
Sie schwächt den Schutz von Menschen mit Behinderungen.
Die Ausnahme-Regelung widerspricht dem Grund-Gesetz.
Das Grund-Gesetz ist das wichtigste Gesetz in Deutschland.
Die Ausnahme-Regelung widerspricht auch der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag.
Viele Länder haben diesen Vertrag unterschrieben.
Der Vertrag sagt: Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte.
Deutschland hat diesen Vertrag unterschrieben.
Deutschland muss die Regeln des Vertrags einhalten.
Der Verein fordert mehrere Änderungen am Gesetz-Entwurf:
- Die Ausnahme-Regelung soll gestrichen werden.
- Die Grenze für Schaden-Ersatz von 1.000 Euro soll abgeschafft werden.
- Menschen mit Behinderungen sollen Verstöße direkt beseitigen lassen können.
- Die Beweislast soll fairer verteilt werden.
- Öffentliche Gebäude sollen bis 2035 barriere-frei sein.
Schaden-Ersatz ist Geld für einen Schaden.
Jemand zahlt dieses Geld, weil er jemanden benachteiligt hat.
Ein Verstoß bedeutet: Jemand hält sich nicht an Regeln.
Beweislast bedeutet: Jemand muss beweisen, dass Unrecht geschehen ist.
Derzeit müssen das die Menschen mit Behinderungen selbst tun.
Das ist oft sehr schwer.
Frank Schurgast sagt: Rechts-Schutz darf nicht nur auf dem Papier stehen.
Rechts-Schutz bedeutet: Menschen können ihre Rechte wirklich nutzen.
Menschen mit Behinderungen brauchen einklagbare Rechte.
Einklagbar bedeutet: Man kann vor Gericht gehen.
Man kann sein Recht dort durchsetzen.
Inklusion Nord bittet die Bundes-Tags-Abgeordneten dringend.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen sind mit dabei.
Jeder Mensch gehört dazu.
Die Abgeordneten sollen die Rechte von Menschen mit Behinderungen schützen.
Sie sollen die Regeln der UN-Behinderten-Rechts-Konvention umsetzen.
Frank Schurgast sagt: Jetzt zeigt sich, ob das Gesetz wirklich hilft.
Der Bundes-Tag soll Benachteiligung wirksam verhindern.

Foto: Pixabay/geralt
BREMEN (kobinet) Aus Anlass der am 11. Februar 2026 erfolgte Beschlussfassung des Bundeskabinetts über den Gesetzentwurf zur Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hat sich der Verein "Inklusion Nord" in einem offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD gewandt. Darin fordert dieser Verein substanzielle Änderungen an diesem Gesetzentwurf. Der Verein begrüßt das erklärte Ziel, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen wirksam zu verhindern und Barrierefreiheit verbindlich zu regeln. Gleichzeitig sieht Inklusion Nord jedoch gravierende Mängel im vorliegenden Entwurf, insbesondere in § 7 Absatz 3 Nummer 3.
Die dort vorgesehene Regelung ermöglicht es „Unternehmern, die der Öffentlichkeit Güter und Dienstleistungen anbieten“, bauliche Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen pauschal als „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ einzustufen. Nach Auffassung des Vereins läuft dies faktisch auf eine weitreichende Ausnahme vom Diskriminierungsverbot hinaus.
„Ein Gesetz, das Benachteiligung verhindern soll, darf keinen pauschalen Freibrief zur Verweigerung von Barrierefreiheit enthalten“, erklärt Frank Schurgast, Co-Vorstandsvorsitzender von Inklusion Nord e.V. „Die vorgesehene Ausnahmeregelung schwächt den Diskriminierungsschutz und steht im klaren Widerspruch zu Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes sowie zur UN-Behindertenrechtskonvention.“
Neben der Streichung der Ausnahmeregelung fordert der Verein weitere zentrale Nachbesserungen:
- Aufhebung der vorgesehenen Begrenzung des Schadensersatzes auf 1.000 Euro (§ 7b Absatz 2),
- Einführung eines ausdrücklichen Anspruchs auf Beseitigung festgestellter Verstöße (§ 7b Absatz 3),
- Wiedereinführung der ursprünglich vorgesehenen Beweislastumkehr,
- Vorziehung der Frist zur Herstellung vollständiger Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden auf spätestens 2035 statt 2045 (§ 8 Absatz 2).
„Rechtsschutz darf nicht symbolisch sein“, so Schurgast weiter. „Wenn Schadensersatz gedeckelt, Beweislasten einseitig verteilt und Umsetzungsfristen um Jahrzehnte gestreckt werden, bleibt Gleichstellung auf dem Papier stehen. Menschen mit Behinderungen brauchen verbindliche, einklagbare Rechte – keine unverbindlichen Absichtserklärungen.“
Der Inklusion Nord e.V. appelliert an die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD, in den anstehenden parlamentarischen Beratungen die Rechte von Menschen mit Behinderungen konsequent in den Mittelpunkt zu stellen und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention vollständig umzusetzen.
„Jetzt entscheidet sich, ob das Behindertengleichstellungsgesetz seinem Namen gerecht wird“, betont Schurgast. „Wir erwarten, dass der Bundestag Diskriminierung wirksam verhindert – und sie nicht durch weitreichende Ausnahmen legitimiert.“

Foto: Pixabay/geralt
BREMEN (kobinet) Aus Anlass der am 11. Februar 2026 erfolgte Beschlussfassung des Bundeskabinetts über den Gesetzentwurf zur Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hat sich der Verein "Inklusion Nord" in einem offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD gewandt. Darin fordert dieser Verein substanzielle Änderungen an diesem Gesetzentwurf. Der Verein begrüßt das erklärte Ziel, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen wirksam zu verhindern und Barrierefreiheit verbindlich zu regeln. Gleichzeitig sieht Inklusion Nord jedoch gravierende Mängel im vorliegenden Entwurf, insbesondere in § 7 Absatz 3 Nummer 3.
Die dort vorgesehene Regelung ermöglicht es „Unternehmern, die der Öffentlichkeit Güter und Dienstleistungen anbieten“, bauliche Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen pauschal als „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ einzustufen. Nach Auffassung des Vereins läuft dies faktisch auf eine weitreichende Ausnahme vom Diskriminierungsverbot hinaus.
„Ein Gesetz, das Benachteiligung verhindern soll, darf keinen pauschalen Freibrief zur Verweigerung von Barrierefreiheit enthalten“, erklärt Frank Schurgast, Co-Vorstandsvorsitzender von Inklusion Nord e.V. „Die vorgesehene Ausnahmeregelung schwächt den Diskriminierungsschutz und steht im klaren Widerspruch zu Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes sowie zur UN-Behindertenrechtskonvention.“
Neben der Streichung der Ausnahmeregelung fordert der Verein weitere zentrale Nachbesserungen:
- Aufhebung der vorgesehenen Begrenzung des Schadensersatzes auf 1.000 Euro (§ 7b Absatz 2),
- Einführung eines ausdrücklichen Anspruchs auf Beseitigung festgestellter Verstöße (§ 7b Absatz 3),
- Wiedereinführung der ursprünglich vorgesehenen Beweislastumkehr,
- Vorziehung der Frist zur Herstellung vollständiger Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden auf spätestens 2035 statt 2045 (§ 8 Absatz 2).
„Rechtsschutz darf nicht symbolisch sein“, so Schurgast weiter. „Wenn Schadensersatz gedeckelt, Beweislasten einseitig verteilt und Umsetzungsfristen um Jahrzehnte gestreckt werden, bleibt Gleichstellung auf dem Papier stehen. Menschen mit Behinderungen brauchen verbindliche, einklagbare Rechte – keine unverbindlichen Absichtserklärungen.“
Der Inklusion Nord e.V. appelliert an die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD, in den anstehenden parlamentarischen Beratungen die Rechte von Menschen mit Behinderungen konsequent in den Mittelpunkt zu stellen und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention vollständig umzusetzen.
„Jetzt entscheidet sich, ob das Behindertengleichstellungsgesetz seinem Namen gerecht wird“, betont Schurgast. „Wir erwarten, dass der Bundestag Diskriminierung wirksam verhindert – und sie nicht durch weitreichende Ausnahmen legitimiert.“




