Menu Close

Aufruf an Bundestagsabgeordnete: Verhindern Sie ein Behinderten-Benachteiligungs-Gesetz

KI mit Brandenburger Tor mit Aufschrift BGG? unter großer Lupe
KI mit Brandenburger Tor mit Aufschrift BGG? unter großer Lupe
Foto: Juliane Harms mit KI gestaltet

Berlin (kobinet) Mit einem Aufruf an die Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD unter dem Motto "Verhindern Sie ein Behinderten-Benachteiligungs-Gesetz!" wendet sich das NETZWERK ARTIKEL 3 vor allem gegen eine Formulierung im Gesetzesentwurf der Bundesregierung für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die umfassende Ausnahmen für Unternehmen bei der Herstellung von Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen für die Teilhabe behinderter Menschen vorsieht. Das Netzwerk fordert von den Abgeordneten in der weiteren Beratung des Gesetzesentwurfs die Streichung der in § 7 (Benachteiligungsverbot), Absatz 3, Nummer 3 gewählten Formulierung, wonach "Unternehmern, die der Öffentlichkeit Güter und Dienstleistungen" anbieten, ein Freibrief zur Diskriminierung ausgestellt wird. Dort gelten bisher "alle baulichen Veränderungen, sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung". Das NETZWERK ARTIKEL 3 hofft, dass viele weitere behinderte Menschen und ihre Verbündeten den Aufruf zum Anlass nehmen, ihre Bundestagsabgeordneten mit ähnlichen Forderungen zu kontaktieren.

Im Aufruf des NETZWERK ARTIKEL 3 heißt es:

„Am 11. Februar 2026 hat das Bundeskabinett den lange angekündigten Gesetzesentwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) beschlossen. Neben minimalen Verbesserungen hat der Entwurf jedoch ein schwerwiegendes Manko. Wenn es keine wesentlichen Änderungen gibt, drohen für behinderte Menschen durch dieses Gesetz Benachteiligungen und Ungleichbehandlung. Warum ist dies so? Durch die Gesetzesnovelle sollen eigentlich Benachteiligungen verboten und Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen garantiert werden. Doch es gibt eine Ausnahme im Gesetzestext:

In § 7 (Benachteiligungsverbot), Absatz 3, Nummer 3 wird ‚Unternehmern, die der Öffentlichkeit Güter und Dienstleistungen‘ anbieten, ein Freibrief zur Diskriminierung ausgestellt. Dort gelten ‚alle baulichen Veränderungen, sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung‘.

Damit wird geltendes Recht verschlechtert. Ferner widerspricht diese Ausnahme Artikel 3 Absatz 3, Satz 2 des Grundgesetzes ‚Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden‘ sowie den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in Sachen Barrierefreiheit und Nichtdiskriminierung, die seit 2009 geltendes Recht im Range eines Bundesgesetzes ist.

Die Ausnahmeregelung in § 7 Absatz 3 muss unbedingt gestrichen werden!

Ferner besteht Änderungsbedarf in:

  • 7b Absatz 2: Die dort vorgesehene Begrenzung des Schadenersatzes auf 1.000,- Euro ist aufzuheben.
  • 7b Abs. 3: Neben der Feststellung eines Verstoßes muss auch der Anspruch auf Beseitigung geregelt werden.
  • Eine Beweislastumkehr, wie sie ursprünglich in § 7b im BGG-Referentenentwurf vom 19.11.2025 vorgesehen war, ist wieder einzuführen.
  • 8 Absatz 2: Die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude ist bis 2035 herzustellen und nicht bis 2045.“

Weitere Informationen gibt es in Kürze auf der Internetseite der Kampagne für ein gutes Barrierefreiheitsrecht: www.barrierefreiheitsrecht.org

Lesermeinungen

Bitte beachten Sie unsere Regeln in der Netiquette, unsere Nutzungsbestimmungen und unsere Datenschutzhinweise.

Sie müssen angemeldet sein, um eine Lesermeinung verfassen zu können. Sie können sich mit einem bereits existierenden Disqus-, Facebook-, Google-, Twitter-, Microsoft- oder Youtube-Account schnell und einfach anmelden. Oder Sie registrieren sich bei uns, dazu können Sie folgende Anleitung lesen: Link
1 Lesermeinung
Neueste
Älteste
Max Wagner
23.02.2026 13:24

Ist eigentlich schon Mal irgendjemand auf die Idee gekommen, dass Unternehmen ein Eigeninteresse an Barrierefreiheit im Sinne der Nutzerfreundlichkeit haben?
Glauben Sie etwa, Steve Jobs hat das erste intuitiv bedienbare Smartphone erfunden, weil ihn ein Gesetz dazu verpflichtet hat?