STUTTGART (kobinet)
In Baden-Württemberg gibt es eine neue Regel.
Sie gilt ab dem Winter-Semester 2026/2027.
Die Regel betrifft das Medizin-Studium.
Sie heißt: Vorab-Quote.
Studien-Plätze werden extra reserviert.
Diese Plätze sind für einen besonderen Zweck.
Der Zweck ist der Öffentliche Gesundheits-Dienst.
Er kümmert sich um die Gesundheit aller Menschen.
Er gehört dem Staat.
Ärzte arbeiten dort in Gesundheits-Ämtern.
Es soll mehr Ärztinnen und Ärzte in diesen Ämtern geben.
So wird die Gesundheits-Versorgung langfristig gesichert.
Gesundheits-Versorgung bedeutet: Kranke Menschen bekommen Hilfe.
Zum Beispiel beim Arzt oder im Kranken-Haus.
Über die neue Vorab-Quote gibt es 10 Studien-Plätze pro Jahr.
Das gilt für die nächsten 5 Jahre.
Die Bewerbungs-Phase startet voraussichtlich Anfang April 2026.
Das gilt für das Winter-Semester 2026/2027.
Wer kann sich bewerben?
Du brauchst eine Hoch-Schul-Zugangs-Berechtigung.
Das ist ein Zeugnis.
Mit diesem Zeugnis darf man an einer Hoch-Schule lernen.
Das ist zum Beispiel das Abitur.
Du musst dich zu etwas verpflichten.
Nach dem Studium machst du eine Weiter-Bildung.
Bei der Weiter-Bildung lernst du einen weiteren Bereich in der Medizin.
Die Weiter-Bildung ist zur Fach-Ärztin oder zum Fach-Arzt.
Eine Fach-Ärztin kennt sich in einem bestimmten Bereich sehr gut aus.
Das Fach-Gebiet ist das Öffentliche Gesundheits-Wesen.
Es sorgt dafür, dass alle Menschen gesund bleiben.
Der Staat ist dafür verantwortlich.
Danach arbeitest du mindestens 10 Jahre im Öffentlichen Gesundheits-Dienst.
Die Abitur-Note spielt keine Rolle bei der Auswahl.
Wichtig sind deine persönliche Eignung und deine Motivation.
Eignung bedeutet: Du hast die richtigen Fähig-keiten für diese Arbeit.
Motivation bedeutet: Du willst diese Arbeit wirklich machen.

Foto: Gemeinfrei, public domain
STUTTGART (kobinet) In Baden-Württemberg wird ab dem Wintersemester 2026/2027 eine neue Vorabquote für das Medizinstudium eingeführt. Grundlage ist das neue Gesundheitsdienst-Fachkräftegesetz. Ziel ist es, mehr Ärztinnen und Ärzte für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu gewinnen und so die Gesundheitsversorgung langfristig zu sichern. Gesundheitsminister Manne Lucha betonte in diesem Zusammenhang in Stuttgart: "Mit der ÖGD-Vorabquote möchten wir engagierte Nachwuchskräfte gewinnen. So stellen wir sicher, dass auch in Zukunft ausreichend Fachärztinnen und Fachärzte in den Gesundheitsämtern tätig sind." Über die neue Vorabquote werden in den kommenden fünf Jahren jeweils zehn Medizinstudienplätze pro Jahr vergeben. Die Bewerbungsphase für das Wintersemester 2026/2027 startet voraussichtlich Anfang April 2026. Bewerben können sich Interessierte mit Hochschulzugangsberechtigung, die sich verpflichten, nach dem Studium eine Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen zu durchlaufen und danach mindestens zehn Jahre im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu arbeiten. Die Auswahl erfolgt unabhängig von der Abiturnote. Stattdessen stehen persönliche Eignung und Motivation im Mittelpunkt.

Foto: Gemeinfrei, public domain
STUTTGART (kobinet) In Baden-Württemberg wird ab dem Wintersemester 2026/2027 eine neue Vorabquote für das Medizinstudium eingeführt. Grundlage ist das neue Gesundheitsdienst-Fachkräftegesetz. Ziel ist es, mehr Ärztinnen und Ärzte für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu gewinnen und so die Gesundheitsversorgung langfristig zu sichern. Gesundheitsminister Manne Lucha betonte in diesem Zusammenhang in Stuttgart: "Mit der ÖGD-Vorabquote möchten wir engagierte Nachwuchskräfte gewinnen. So stellen wir sicher, dass auch in Zukunft ausreichend Fachärztinnen und Fachärzte in den Gesundheitsämtern tätig sind." Über die neue Vorabquote werden in den kommenden fünf Jahren jeweils zehn Medizinstudienplätze pro Jahr vergeben. Die Bewerbungsphase für das Wintersemester 2026/2027 startet voraussichtlich Anfang April 2026. Bewerben können sich Interessierte mit Hochschulzugangsberechtigung, die sich verpflichten, nach dem Studium eine Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen zu durchlaufen und danach mindestens zehn Jahre im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu arbeiten. Die Auswahl erfolgt unabhängig von der Abiturnote. Stattdessen stehen persönliche Eignung und Motivation im Mittelpunkt.




