
Foto: privat
Berlin (kobinet) Heute vor 20 Jahren war ein wichtiger Tag für die Behindertenbewegung und vor allem für die Gleichstellungsgesetzgebung behinderter Menschen in Deutschland. Nachdem es 1994 nach vielen Protesten und intensiver Lobbyarbeit gelungen war, den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes zu verankern, beschloss der Deutsche Bundestag am 28. Februar 2002 das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG). Dieses bot fortan eine wichtige Grundlage für weitere Regelungen zur Gleichstellung behinderter Menschen und für mehr Barrierefreiheit des Bundes und der Länder.











































