
Foto: DBSV
Berlin (kobinet) Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz, das am 29. November nach dem Beschluss des Bundestages auch vom Bundesrat verabschiedet wurde, wurde auch eine Regelung in Sachen Arbeitsassistenz verabschiedet, für die sich vor allem der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) stark gemacht hat. „Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass die Höhe der Aufwendungen für eine Arbeitsassistenz nicht im Ermessen der Integrationsämter steht“, freut sich DBSV-Rechtsreferentin Christiane Möller.











































