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Berlin (kobinet) „Hurra! EUTBs sind entfristet“, so kommentierte Dr. Sigrid Arnade, die Bundesgeschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) die gestern erfolgte Zustimmung des Bundesrats zum Angehörigen-Entlastungsgesetz. Denn in diesem Gesetz wurde auch die langfristige Förderung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB) geregelt. Im Bundesteilhabegesetz war ursprünglich erst einmal die Förderung der über 500 Beratungsstellen bis Ende 2022 geregelt worden. Durch den Beschluss des Bundestages und nun auch des Bundesrates wurde die Entfristung der Förderung dieses Angebotes vollzogen.











































