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Berlin (kobinet) "Hurra! EUTBs sind entfristet", so kommentierte Dr. Sigrid Arnade, die Bundesgeschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) die gestern erfolgte Zustimmung des Bundesrats zum Angehörigen-Entlastungsgesetz. Denn in diesem Gesetz wurde auch die langfristige Förderung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB) geregelt. Im Bundesteilhabegesetz war ursprünglich erst einmal die Förderung der über 500 Beratungsstellen bis Ende 2022 geregelt worden. Durch den Beschluss des Bundestages und nun auch des Bundesrates wurde die Entfristung der Förderung dieses Angebotes vollzogen.
Die ISL hat schon seit ihrer Gründung im Oktober 1990 dafür gekämpft, dass Beratungsangebote von behinderten für behinderte Menschen im Sinne des Peer Counseling gefördert werden. Dafür hat der Verband in Zusammenarbeit mit dem Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter (bifos) in den letzten 25 Jahren Hunderte von behinderten Menschen zu Peer Counselor*innen weitergebildet. In den Zentren für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (ZsLs) wurde bereits seit Mitte der 80er Jahre gezieltes Peer Counseling angeboten.
Mit der nun beschlossenen unbefristeten Förderung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB) ist laut Sigrid Arnade ein weiterer Schritt geschafft, dieses Angebot in Deutschland verstärkt zu etablieren. Nun gelte es, dass die einzelnen Beratungsstellen auch wie im Gesetz gefordert, eine qualifizierte Beratung von Betroffenen für Betroffene aufbauen und betreiben.
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