
Foto: LB Thüringen
Erfurt (kobinet) Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen von Thüringen, Joachim Leibiger, hat darauf hingewiesen, dass es Menschen gibt, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Verständigungsschwierigkeiten nach § 6 Absatz 3 Nr. 2 der aktuellen Corona-Verordnung der Landesregierung von Thüringen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Der Beauftragte reagiert damit auf ihm bekannt gewordene Vorfälle aus dem Handel, wo Menschen mit Behinderungen trotz vorgezeigten ärztlichen Attests nicht in Handelsgeschäfte eingelassen wurden.










































