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Finanzierung für Werkstatträte Deutschland gesichert

Geld
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Foto: privat

Berlin (kobinet) Der Bund will zukünftig die Interessenvertretung der behinderten Beschäftigten von Werkstätten für behinderte Menschen fördern, indem er die Arbeit des Vereins "Werkstatträte Deutschland“ mit mehr als 400.000 Euro jährlich unterstützt. Diese Finanzhilfen hat der Bundestag bereits beschlossen, wie die Bundesvereinigung Lebenshilfe mitteilte.

„Eine inklusive Gesellschaft braucht Menschen mit Behinderung, die ihre Interessen selbst vertreten. Mit der dauerhaften Finanzierung von Werkstatträte Deutschland wird die Selbstvertretung in den Werkstätten gestärkt. Das begrüßen wir als Lebenshilfe sehr“, betonte Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. Die Selbstvertreterin im Bundesvorstand der Lebenshilfe Ramona Günther aus Freudenstadt sagte dazu: „Lasst uns einfach mal machen. Die Zeiten sind vorbei, dass andere immer besser wissen, was gut und richtig für uns ist. Wir sind die Experten für unser Leben.“

Werkstatträte setzen sich für die Interessen von Menschen mit Behinderung in den bundesweit rund 700 Hauptwerkstätten mit ihren fast 3.000 Betriebsstätten ein. Werkstatträte Deutschland e.V. (WRD) ist ein Zusammenschluss von allen Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte. Er ist für alle Werkstatträte in Deutschland da und macht sich für die Beschäftigten in Werkstätten stark, erklärt die Bundesvereinigung Lebenshilfe in einer Presseinformation. Lange war eine dauerhafte Finanzierung nicht geregelt. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat eine Änderung der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung verabschiedet. Damit erhält der WRD künftig 1,60 Euro für jede beschäftigte Person im Arbeitsbereich der Werkstätten direkt von den Trägern der Eingliederungshilfe. Der Betrag wird jährlich angepasst, die neue Regelung tritt ab dem Jahr 2021 in Kraft. Werkstatträte Deutschland hat einen ehrenamtlichen Vorstand und eine Geschäftsstelle in Berlin mit zurzeit drei hauptamtlichen Mitarbeiterinnen (www.werkstattraete-deutschland.de).

Das NETZWERK ARTIKEL 3 begrüßt die Förderung der Interessenvertretung der Werkstatträte und hofft, dass diese sich im Rahmen ihres Wirkens verstärkt auch mit der Erfüllung des Integrationsauftrags auf den allgemeinen Arbeitsmarkt der Werkstätten befasst. Denn so wichtig es sei, dass die Mitarbeiter*innen in Werkstätten für behinderte Menschen gute Arbeitsbedingungen erhalten und gerecht behandelt werden, sei die Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt immer noch der Hauptauftrag der Werkstätten. Es gelte nach Ansicht des NETZWERK ARTIKEL 3 daher auch für das Budget für Arbeit und andere Unterstützungsmöglichkeiten in den Werkstätten zu werben.

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Michael Günter
06.07.2020 19:36

Wow,
da wurde aber hoch gesprungen – Glückwunsch…
Es erhalten die Werkstatträte also nur Gelder für diejenigen die im Arbeitsbereich beschäftigt sind (Stand: 1.1.2018 laut BAG WfbM rund 265 Tausend)!
Für die übrigen knapp 50 Tausend in einer WfbM arbeitenden Menschen gibt es wohl nichts…..oder?
Wir haben derzeit 2884 Betriebsstätten von Werkstätten, also käme auf jede knapp 139 € im Jahr oder 11,56 € je Monat – klingt echt nach einer Win-Win-Situation….