
Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
Bremen (kobinet) Der Bremer Staatsgerichtshof beschäftigt sich einem Bericht des Weser Kurier zufolge derzeit mit der Frage, ob die Bremer Bürgerschaftswahl im Mai 2019 ungültig war. Auslöserin ist die blinde Bremer Sängerin Corinna May, die sowohl die gesetzlichen Regeln als auch die Unterstützung, die blinde und sehbehinderte Menschen beim Ausfüllen der Wahlzettel erhalten, für unzureichend hält.
Die Bürgeschaftswahl habe aufgrund der Nachteile für blinde und sehbehinderte Wähler*innen sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen die Bremer Landesverfassung verstoßen.




