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Erhöhung des Pauschbetrags ist überfällig

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Budget, Geldscheine
Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Die Große Koalition will Menschen mit Behinderung entlasten: Der steuerliche Pauschbetrag soll nach Medienberichten verdoppelt werden. Der Sozialverband VdK begrüßt die Entlastung, über die der Bundestag noch dieses Jahr entscheiden soll und betont, dass dieser Schritt überfällig ist.

VdK-Präsidentin Verena Bentele dazu: „Wir sind froh, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz Nägel mit Köpfen macht. Das ist ein überfälliger Schritt, den wir seit Jahren fordern. Der Behindertenpauschbetrag wurde seit 1975 nicht mehr angepasst. Er wird seiner Entlastungsfunktion einfach nicht mehr gerecht. Wir fordern, den Pauschbetrag zu dynamisieren, so dass er automatisch mit der Inflationsrate steigt. Zusätzlich muss die Möglichkeit erhalten bleiben, Einzelnachweise für höhere Kosten als die Pauschale anzuerkennen.“

Wäre der Behindertenpauschbetrag seit 1975 jedes Jahr an die Inflationsrate angepasst worden, wären die jeweiligen Pauschbeträge je nach Grad der Behinderung im Jahr 2019 mehr als doppelt so hoch gewesen, so die Berechnung des VdK.

Damit der Pauschbetrag greift, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nicht jeder mit Schwerbehinderten-Ausweis konnte und kann den Pauschbetrag nach § 33b Einkommensteuergesetz geltend machen. Darauf weist der VdK hin.

„Der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen im Einkommenssteuerrecht ist seit über 40 Jahren nicht mehr erhöht worden. Deswegen sind viele Menschen mit Behinderungen hier steuerrechtlich noch im Nachteil, denn sie haben Tag für Tag mit ganz unterschiedlichen Herausforderungen und auch finanziellen Belastungen zu tun. Deshalb habe ich seit meinem Amtsantritt eine Verdoppelung des Pauschbetrags gefordert. Ich freue mich deshalb sehr, dass Vizekanzler Olaf Scholz dies nun in die Wege leitet. Das ist nicht nur ein starkes und wichtiges Signal für mehr soziale Gerechtigkeit, sondern auch ein deutliches Bekenntnis zur Inklusion und Teilhabe“, dies hatte Jürgen Dusel am Wochenende zu den Plänen des Bundesfinanzministers erklärt.

Link zum kobinet-Bericht vom 6.7.2020 zur geplanten Verdoppelung des Pauschbetrags