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Berlin (kobinet) Heute vor 26 Jahren, am 15. November 1994, trat das nach der Wiedervereinigung Deutschlands leicht geänderte Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Darin enthalten ist das in Artikel 3 verankerte Benachteiligungsverbot behinderter Menschen mit dem Satz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Die Behindertenbewegung und eine Reihe von Behindertenverbänden hatten hierfür mit vielen Aktionen und Veranstaltungen gekämpft.











































