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Berlin (kobinet) Am 23. September hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschlossen. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) begrüßt ausdrücklich, dass nach einem umfassenden und detailreichen Beteiligungsprozess des Bundesjustizministeriums (BMJV) nun ein Gesetzesentwurf vorliegt, der Verbesserungen für die Selbstbestimmung rechtlich betreuter Menschen mit sich bringt. In einem aktuellen Positionspapier benennt der DBR aber auch einige Verbesserungsvorschläge.




