Menu Close

Grundgesetz: 26 Jahre Benachteiligungsverbot

Bild vom Grundgesetz
Grundgesetz
Foto: omp

Berlin (kobinet) Heute vor 26 Jahren, am 15. November 1994, trat das nach der Wiedervereinigung Deutschlands leicht geänderte Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Darin enthalten ist das in Artikel 3 verankerte Benachteiligungsverbot behinderter Menschen mit dem Satz: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Die Behindertenbewegung und eine Reihe von Behindertenverbänden hatten hierfür mit vielen Aktionen und Veranstaltungen gekämpft.

Dieser wichtige Erfolg der Gleichstellungsbewegung behinderter Menschen bot den Auftakt für die Verabschiedung von Bundes- und Landesgleichstellungsgesetzen, die in den nächsten Jahren in Deutschland erkämpft werden konnten. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das 2006 verabschiedet wurde, dient u.a. der Umsetzung der Benachteiligungsregelungen im Grundgesetz. Die 2009 in Deutschland in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvtion baut darüber hinaus auf dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung auf.

In den letzten Jahren haben Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht immer wieder auf das im Grundgesetz formulierte Benachteiligungsverbot in ihren Entscheidungen bezug genommen. Letztes Jahr führte der Verein UNgehindert als „Reisegruppe Niemand“ vom 12. bis 15. November angesichts des 25jährigen Bestehens des Benachteiligungsverbots behinderter Menschen im Grundgesetz eine über 76stündige Bahntour durch alle Landeshauptstädte mit dem Regionalverkehr der Deutschen Bahn durch. Am 15. November 2019 kamen sie morgens gegen 8:30 Uhr wieder müde, aber erfolgreich in Berlin an.

Link zum Liveblog der kobinet-nachrichten über die Bahntour zum 25jährigen Bestehen des Benachteiligungsverbots im Grundgesetz