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Berlin (kobinet) Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) hat die Gemüter erhitzt, denn behinderte Menschen, die Beatmung nutzen, sehen sich dadurch in ihrem Selbstbestimmungsrecht bedroht, weiterhin die Hilfen zu Hause statt in einer Einrichtungen in Anspruch nehmen zu können. Und auch nach der Verabschiedung des Gesetzes schwebt noch ein Damoklesschwert über den Betroffenen, denn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde beauftragt, eine entsprechende Richtlinie zur ärztlichen Verordnung von außerklinischer Intensivpflege und damit zur Umsetzung des Gesetzes zu entwickeln. Die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer hat nun eine rechtliche Bewertung über die verfassungs- und sozialrechtlichen Vorgaben für eine Intensivpflegerichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschussess vorgenommen. Diese könnte für Verbände bei dem anstehenden Beteiligungsverfahren hilfreich sein. Denn die Anwälte sehen klare Grenzen bezüglich der Einschränkung der Selbstbestimmung beatmeter Menschen.











































