Kassel (kobinet) Heute am Ostersonntag, da den Bundestagsabgeordneten noch 83 Tage verbleiben, um in dieser Legislaturperiode ein gutes Barrierefreiheitsrecht zu verabschieden. lohnt sich die Frage, wie es um die Barrierefreiheit und Inklusion bei Aktivitäten von religiösen Gemeinschaften steht. Sind Kirchen, Moscheen oder andere Orte religiöser Gemeinschaften und Angebote barrierefrei zugänglich und inklusiv ausgerichet? Eine Frage, über die es sich an den Ostertagen lohnt, nachzudenken, bzw. in den Gemeinden Anstöße zu geben.
Viele Eingänge von Kirchen sind von Treppen gespickt. Mit etwas Glück ist ein Nebeneingang barrierefrei zugänglich. Gottesdienste werden nur selten in Gebärdensprache übertragen, Leichte Sprache findet nur selten Anwendung und Gesangbücher in Großdruck sind meist Mangelware. Auch während der Corona-Pandemie sind viele Online-Gottesdienste nicht barrierefrei. Vielleicht bietet die Corona-Pandemie ja auch die Möglichkeit für einen Neustart in Sachen Barrierefreiheit bei Angeboten religiöser Gemeinschaften?
Die vom Online-Nachrichtendienst BIZEPS vor kurzem veröffentlichte Meldung mit dem Titel: „Vatikan bietet Gebärdensprach-Service an“ könnte dabei einen guten Anlass zu Diskussionen in einzelnen Kirchengemeinden bieten. Im BIZEPS-Artikel heißt es: „Radio Vatikan bietet seine Übertragungen von Generalaudienzen und Angelusgebeten mit dem Papst ab Ostern auch in Gebärdensprache an.“
Link zum BIZEPS-Beitrag über das Angebot des Vatikans
Zudem gibt es eine Reihe guter Beispiele von religiösen Gemeinschaften, die sich auf den Weg zu mehr Barrierefreiheiteit und Inklusion gemacht haben, von denen man lernen kann.