
Foto: ForseA e.V.
Hollenbach (kobinet) Der Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA e.V.) meint ja, sie wären aber rar. Da die Verfassungsrechte als Grundlage dieser Zielvereinbarungen bereits für Menschen mit Bedarf an behinderungsbedingten Nachteilsausgleichen modifiziert werden, stimmt die Grundlage für diese Zielvereinbarungen nicht. Denn durch diese Modifikationen bleiben die Paradigmen, die den Umgang mit Menschen mit Behinderungen in den Jahrzehnten der Nachkriegszeit prägten, im Wesentlichen erhalten. ForseA zeigt anhand vieler Beispiele, dass sich Diskriminierungen bis zum heutigen Tag erhalten haben.











































