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Umsetzung von Barrierefreiheit lästige Pflichtübung

Logo: Noch 65 Tage für ein gutes Barrierefreiheitsrecht
Noch 65 Tage für ein gutes Barrierefreiheitsrecht
Foto: Marleen Soetandi

Berlin (kobinet) Als eine der letzten Amtshandlungen in dieser Legislaturperiode soll in den kommenden Wochen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verabschiedet werden. Es geht um ein Gesetz, das großen Einfluss darauf hat, ob Menschen mit Behinderungen endlich selbstständig ihre Bankgeschäfte erledigen, online einkaufen oder Mobiltelefone nutzen können. Leider wird nun deutlich, welchen Stellenwert die Stärkung der Barrierefreiheit für die Große Koalition hat. Die 1. Lesung des Gesetzes im Bundestag ist ganz offensichtlich nicht mehr als eine lästige Pflichtübung, denn sie soll ohne Debatte stattfinden. Darauf weist der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hin. Heute, am 22. April, sind es noch 65 Tage, die den Bundestagsabgeordneten noch für die Verabschiedung eines guten Barrierefreiheitsrechts in dieser Legislaturperiode verbleiben.

„Barrierefreiheit steht nicht zur Debatte und die Bundesregierung steht nicht zur Barrierefreiheit“, bringt Andreas Bethke, der Geschäftsführer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV), es auf den Punkt. „Wir erwarten, dass die Abgeordneten sich ernsthaft mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen und am Ende ein echter Fortschritt in Sachen Barrierefreiheit erreicht wird.“

Heute, am 22. April soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gegen 14:00 Uhr ohne Debatte in 1. Lesung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales verwiesen werden. Am 17. Mai soll dann vom Ausschuss eine auf eine Stunde verkürzte Anhörung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz durchgeführt werden.

Link zu Informationen zur Kampagne für ein gutes Barrierefreiheitsrecht