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Assistenz im Krankenhaus regeln

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Foto: ht

Berlin (kobinet) Das Deutsche Institut für Menschenrechte forderte heute den Gesetzgeber auf, noch in dieser Legislatur einen Leistungsanspruch auf Assistenz im Krankenhaus im Sozialgesetzbuch zu verankern. „Das Fehlen einer Begleitung führt zu massiven Verunsicherungen bei den Betroffenen und kann zur Folge haben, dass Krankenhausaufenthalte verschoben werden oder ganz entfallen. Deshalb benötigen wir dringend eine praxistaugliche Regelung“, erklärt Britta Schlegel von der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.

Das Teilhabestärkungsgesetz, das gestern im Bundestag debattiert wurde, hätte dazu eine gute Möglichkeit geboten. Diese Möglichkeit sei bedauerlicherweise versäumt worden. „Damit verstößt Deutschland gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, die in Artikel 25 vorgibt, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf eine unentgeltliche oder erschwingliche Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard haben wie andere Menschen“, so Schlegel.

Die Bundesministerien für Gesundheit sowie Arbeit und Soziales sollten sich schnell auf ein Verfahren für eine gesetzliche Verankerung einigen. Für die betroffenen Personen sei es von großer Bedeutung, dass die Kostenübernahme sicher, unbürokratisch und ohne großen Aufwand und ohne Risiko erfolge.

Momentan können nur Menschen mit Behinderungen, die ihre Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell beschäftigen, ihre Assistenz in eine Rehabilitationsmaßnahme oder ins Krankenhaus mitnehmen. Wer seinen Assistenzbedarf auf andere Weise deckt, etwa in einer Einrichtung oder auch über ambulante Dienste, hat diese Möglichkeit derzeit nicht.