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Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vom Bundestag beschlossen

Blick in den Bundestag am 22. April zur Debatte beim Kinder und Jugendhilferecht
Blick in den Bundestag
Foto: omp

Berlin (kobinet) Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde es diskutiert, scheiterte aber letztendlich, heute hat der Deutsche Bundestag nun den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) mit kleineren Änderungen verabschiedet. Darin enthalten ist auch die sogenannte inklusive Lösung für Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Der Bundesrat muss nun noch zustimmen, damit das Gesetz in Kraft treten kann.

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz werden nach Informationen der Lebenshilfe die Grundlagen dafür gelegt, dass die Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich sind. Das Gesetz sehe außerdem vor, von 2022 bis 2028 die Unterstützungsangebote zur Teilhabe für Kinder mit einer körperlichen oder einer sogenannten geistigen Behinderung in die Zuständigkeit der Jugendämter zu verlagern.

Die Redner*innen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD beschworen die Bedeutung der Verabschiedung dieser gesetzlichen Regelungen und appellierten an den Bundesrat den Gesetzentwurf zu unterstützen. Die Hilfen für behinderte und nicht behinderte Kinder aus einer Hand seien ein wichtiger Punkt dieser Reform. Auch der intensive Beteiligungsprozess wurde gelobt, an dem über 70 Personen aus verschiedenen Verbänden, so auch aus der Behindertenhilfe, und viele andere, die Stellungnahmen abgaben oder sich an Debatten in Foren beteiligt haben.

Vonseiten der Opposition wurde beispielsweise von der FDP-Fraktion kritisiert, dass gut gemeint, nicht gut gemacht sei. Ombudsstellen müssten unabhängig sein und dürften keinesfalls bei den Jugendämtern angesiedelt sein. Und bis 2028 zu warten, bis die inklusive Kinder- und Jugendhilfe greife, sei unnötig. Diejenigen, die sich schon auf den Weg machen wollten, müssten gezielt unterstützt werden. Die Linksfraktion machte deutlich, dass viele Jugendämter völlig überlastet sind und über 16.000 Stellen in der Kinder- und Jugendhilfe fehlten. Die Grünen kritisierten die Politik mit angezogener Handbremse der Regierungskoalition. Der Inklusionsprozess werde dadurch erschwert, dass von vorne herein ein Leistungsdeckel gesetzt sei. Auch fehle eine Experimentierklausel, so werde der Wandel erschwert.

Nach gut 30minütiger Debatte wurde der Gesetzentwurf mit den Änderungsanträgen der Koalition von der CDU/CSU, der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Ein Entschließungsantrag der Regierungskoalition wurde mit deren Stimmen ebenfalls beschlossen. Die Änderungsanträge der Opposition wurden erwartungsgemäß von den Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Link zu weiteren Infos über das Gesetzgebungsverfahren und die Änderungsanträge

Link zu den Debattenbeiträgen in der Mediathek des Deutschen Bundestages

Im Vorfeld der Debatte hatten sich eine Reihe von Verbänden zum Gesetzgebungsverfahren geäußert.

Link zum Bericht der kobinet-nachrichten vom 22.4.2021