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FDP-Anträge zur Umwandlung großer Einrichtungen in Bayern

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Foto: Susanne Göbel

München (kobinet) Unabhängig von einer Behinderung wünschen sich die meisten Menschen ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben. Hierzu zählen auch individuelle Wohnmöglichkeiten. Die sogenannten Komplexeinrichtungen der Behindertenhilfe, die Wohnen, Arbeit, Therapien und Freizeit unter einem Hut anbieten, liegen oft abgeschottet außerhalb von Stadt- und Gemeindezentren und sind in der Regel schlecht an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Die FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag will daher mit einem Antragspaket zur Umwandlung der großen Behinderteneinrichtungen neue Wahlfreiheiten für Menschen mit Behinderung ermöglichen.

Zu den im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellten Antraägen erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und teilhabepolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im bayerischen Landtag Julika Sandt: „Die Betreuung von Menschen mit Behinderung in einem exklusiven Umfeld wie den Komplexeinrichtungen widerstrebt unserem liberalen Gedanken der Teilhabe und Inklusion. Die bestehenden Komplexeinrichtungen sind Relikte der Vergangenheit. Das heißt aber nicht, dass wir alle Komplexeinrichtungen abschaffen wollen – im Gegenteil: Wir wollen sie auch weiterentwickeln. Die bestehenden Komplexeinrichtungen könnten zu inklusiven Lebens- und Sozialräumen umgestaltet werden, sodass Menschen mit und ohne Behinderung dort gemeinsam leben könnten. Freizeitangebote, medizinische Versorgung vor Ort, durchgängige Barrierefreiheit und Inklusionsbetriebe könnten auch für Familien und Personen attraktiv sein, für die eine Komplexeinrichtung nach heutigem Status Quo niemals infrage käme.“

Voraussetzung dafür sei eine gute Verkehrsanbindung und schnelles Internet. Die bisherigen Bewohner*innen der Einrichtungen, die sich entscheiden, zukünftig dezentral zu wohnen, sollten aber weiterhin die gewohnte Unterstützung in den Bereichen Wohnen, Teilhabe und Arbeit erhalten. Von hohem Wert sei dabei für Julika Sandt auch die Erfahrung der Mitarbeiter*innen. Nach Einschätzung der FDP-Fraktion kann ein inklusiver Raum für Menschen mit und ohne Behinderung aber nur erfolgreich entstehen, wenn alle Beteiligten in den Veränderungsprozess eingebunden werden. Dies betreffe nicht nur Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen, sondern schließe auch Angehörige und Anwohner*innen ein. Eine Dezentralisierung großer Komplexeinrichtungen sei wertlos, wenn die Bewohner*innen weiterhin vom Leben und Geschehen in den Kommunen ausgeschlossen seien.

„Für eine Demokratie ist es wichtig, dass allen Menschen die Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird. Die Konversion der Komplexeinrichtungen ist erst dann abgeschlossen, wenn Menschen mit und ohne Behinderung im selben Laden einkaufen, sich im selben Verein für Naturschutz engagieren oder sich im selben politischen Gremium für eine lebenswerte Kommune einsetzen“, betont Sandt.

In dem Antragspaket fordert die FDP-Fraktion die bayerische Staatsregierung auf, ein schlüssiges Gesamtkonzept mit klar formulierten Zielen zu erarbeiten und eine eigene Fachstelle einzurichten, die die Träger bei der Konversion unterstützt. Das Antragspaket wurde zudem in leichter Sprache übersetzt und als Broschüre erstellt.

Die Kernpunkte im Überblick:

Antrag 1 – Gesamtkonzept für die Umwandlung von Komplexeinrichtungen

Ein mit allen betroffenen Personen – vor allem Bewohnerinnen und Bewohnern – und Institutionen abgestimmtes Gesamtkonzept soll für eine transparente und effiziente Umwandlung von Komplexeinrichtungen und hohe Akzeptanz sorgen. Eine spezialisierte Fachstelle soll zudem alle Beteiligten beim Prozess begleiten und beraten.

Antrag 2 – Beteiligung aller Bewohner sicherstellen

Bei allen Entscheidungen rund um die Konversion – also die Umwandlung – von Komplexeinrichtungen müssen die Bewohnerinnen und Bewohner angehört und beteiligt werden. Zusätzlich soll eine Kampagne über den Prozess informieren. Probewohnen und Exkursionen sollen die neuen Wohnformen erlebbar machen.

Antrag 3 – Konversion ist mehr als Dezentralisierung

Die Konversion bedeutet nicht nur, dass Komplexeinrichtungen aufgelöst werden. Vielmehr sollen diese zu attraktiven und inklusiven Wohnräumen für Menschen mit und ohne Behinderung entwickelt werden. Dazu braucht es eine bessere Verkehrsanbindung, schnelles Internet aber auch Öffnung der Institutionen in den Einrichtungen für Außenstehende (Ärzte, Gastronomie, Kultur, Sport usw.)

Antrag 4 – Transparente Förderkriterien

Bisher ist immer noch unbekannt, nach welchen konkreten Kriterien die Konversion gefördert wird. Es braucht unbedingt Klarheit. Auch die Konversion von Einrichtungen, in denen weniger als 100 Bewohnerinnen und Bewohner leben, soll gefördert werden, genauso wie die Schaffung von kleineren Wohneinheiten, wie WGs. Einrichtungen, in welchen Menschen mit seelischer Behinderung wohnen, benötigen auch Förderung. Wichtig sind auch Angebote für Menschen mit Mehrfachbehinderung.

Antrag 5 – Vorankommen durch auskömmliche Finanzierung

Das von der Staatsregierung gegebene Versprechen der Förderung mit 20 Millionen Euro jährlich muss eingehalten werden – bisher sind es maximal zehn Millionen Euro geworden. Die FDP-Fraktion hat in den Haushaltsberatungen Vorschläge zur Gegenfinanzierung gemacht.

Antrag 6 – Wissenschaftliche Begleitung der Konversion

Der neue und komplexe Prozess soll wissenschaftlich begleitet werden, um besonders hilfreiche Ansätze zu identifizieren. Dem Landtag soll regelmäßig über die wissenschaftlichen Erkenntnisse berichtet werden.

Link zur Presseinformation und den Anträgen der FDP-Landtagsfraktion von Bayern

Link zur Pressekonferenz auf YouTube

Pressekonferenz der bayerischen FDP-Landtagsfraktion

Link zu einer Broschüre der FDP in Leichter Sprache