
Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
Düsseldorf (kobinet) Die Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Leistungen für behinderte Menschen wird immer wieder als ungerecht und enormer bürokratischer Aufwand kritisiert. Für Bezieher*innen einer Conterganrente ist nun auch klar, dass diese Rente nicht als Einkommen im Rahmen des SGB II angerechnet werden darf. Auf ein entsprechendes Urteil des nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts und einen Bericht der DGB Rechtschutz GmbH dazu hat Henry Spradau die kobinet-nachrichten aufmerksam gemacht.











































