
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Am vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett eine „kleine Pflegereform“ beschlossen, die nun im Blitzverfahren heute am 7. Juni im Gesundheitsausschuss beraten und bereits am Freitag, 11. Juni, in 2. und 3. Lesung im Bundestag verabschiedet werden soll. Diese Reform wird dann als sogenannter Omnibus an das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) angehängt. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern, dass das GVWG auch für die lange überfällige Regelung zur Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus – also für die Assistenz im Krankenhaus – genutzt wird.











































