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Zustimmung des Bundesrats zum Teilhabestärkungsgesetz

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Foto: omp

Berlin (kobinet) Nach dem Bundestag hat am 28. Mai nun auch der Bundesrat dem Teilhabestärkungsgesetz zugestimmt. Damit kann das Gesetz nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten. Mit dem Gesetz wird u.a. der diskriminierungsfreie Zugang mit Assistenzhunden, eine Ausweitung des Budget für Ausbildung auf alle Mitarbeiter*innen von Werkstätten für behinderte Menschen und der Zugang zur Eingliederungshilfe geregelt.

„Assistenzhunde erhalten künftig Zutritt zu öffentlichen Anlagen und Einrichtungen, auch wenn Hunde dort sonst verboten sind“, heißt es in der Mitteilung des Bundesrates zur Verabschiedung des Teilhabestärkungsgesetzes. Und weiter heißt es dort: „Das Gesetz definiert die Kriterien für die Berechtigung für Leistungen der Eingliederungshilfe im Neunten Buch Sozialgesetzbuch neu und nimmt digitale Gesundheitsanwendungen in den Leistungskatalog zur medizinischen Rehabilitation auf. Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen sollen zudem geeignete Maßnahmen treffen, um den Schutz vor Gewalt, insbesondere für Frauen, zu gewährleisten.“

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten, einige Regelungen auch schon zu früheren Zeitpunkten, wie es vonseiten des Bundesrats heißt.

Link zum Bericht des Bundesrates zur Gesetzesverabschiedung