
Foto: MSAGD RLP
Mainz (kobinet) „Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist unzureichend, damit wird nur ein Teil der Hindernisse für Menschen mit Behinderungen abgebaut. Zwar werden Serviceterminals und Geldautomaten barrierefrei bedienbar, aber das bauliche Umfeld wird nicht einbezogen. Was nutzt mir ein barrierefreier Geldautomat, wenn auf dem Weg dorthin Stufen sind oder ein Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen fehlt. So die Kritik des Landesbehindertenbeauftragten Matthias Rösch am vorliegenden Gesetzentwurf für ein Barrierefreiheitsstärkungsgesetz der Bundesregierung, die er zum diesjährigen Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen äusserte.











































