Menu Close

Verbreitete Kritik an Gesetzesvorhaben

Logo ForseA e.V.
Logo ForseA e.V.
Foto: ForseA e.V.

Hollenbach (kobinet) Derzeit sind Gesetzeswerke in Arbeit, die zumindest dem Namen nach Verbesserungen für das Leben behinderter Menschen bringen sollen. Da ist zum einen das Teilhabestärkungsgesetz, zum anderen das Pflegestärkungsgesetz oder das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Die Vereine und Verbände der Menschen mit Behinderung protestieren vehement gegen die ihrer Meinung nach irreführende Bezeichnungen, weil sie unzureichende gesetzliche Regelungen sehen. Betroffen ist auch die absolut lückenhafte gesetzliche Regelung zur Assistenz behinderter Menschen im Krankenhaus. Dort hat die Regierung bereits eine fehlerhafte Arbeit eingeräumt, denkt aber noch immer nicht daran, zumindest diese zu korrigieren.

Gesetze zum Barrierenschutz

Ein Kommentar von kobinet-Redakteur Gerhard Bartz

Den ersten Kontakt mit der Betonmauer, genannt Bundesregierung, hatte ich 1997 in Bonn, als in buchstäblich letzter Sekunde behinderte Arbeitgeber in die Geldleistung der Pflegeversicherung verschoben wurden. Obwohl hier keine Ehrenamtlichen tätig sind, wurden ihnen die höheren Sachleistungsbeträge verwehrt. Verbunden damit war dann auch die Pflicht zu den entmündigenden Pflichtpflegeeinsätzen. ForseA wehrte sich mit einer Petition dagegen, die trotz 7608 Unterschriften und einem darauf aufbauenden Gesetzentwurf (BT-Drucksache 13/8681) von Bündnis 90/Die Grünen wirkungslos blieb. Hier sollten die Sozialkonzerne allein privilegiert bleiben.

Im Jahre 2003 feierten wir uns im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung und ließen uns feiern, beispielsweise in Magdeburg oder in Bremen. In der Zeit, in denen wir aus der Politik warme Worte in Festreden zuhörten, arbeitete die Regierung im Hintergrund an der Überleitung des Bundessozialhilfegesetzes in das 12. Buch Sozialgesetzbuch. Dabei wurde auch der Zugriff auf Einkommen und Vermögen wesentlich verschärft.

2009 trat das Gesetz zur Assistenz im Krankenhaus in Kraft. Jedoch nur für behinderte Arbeitgeber und nur im Krankenhaus, Ein Jahr später wurde es noch auf die Kur erweitert. Von einer vollständigen Lösung der oft lebensgefährlichen Unterversorgung ist man auch mehr als zehn Jahre danach weit entfernt. Mit Scheindebatten über die Kosten und deren Verteilung wird jede Lösung blockiert.

2017 wurde das Bundesteilhabegesetz eingeführt. Auch ein Gesetz, das bestehende Strukturen zementiert. Paradox: Es wurden Verbesserungen versprochen bei gleichzeitiger Kostenneutralität. Die von Menschen mit Behinderungen lang geforderte Unterstützungsart „Assistenz“ wurde vollkommen ignoriert. Stattdessen wurde ein Lebenslagenmodell kreiert, das lediglich bisherige Strukturen umbenennt. Das bisherige Trennungen nun in SGB IX und SGB XII fortschreibt. Viele Menschen werden im SGB XII festgehalten, obwohl ich niemand kenne, der keine Eingliederungsleistungen neben der Hilfe zur Pflege benötigt. Aber mit dem Festhalten an der nur-Pflege kann sich die Gesellschaft im weit größeren Umfang an Einkommen und Vermögen dieser Menschen mit Behinderung bedienen. Dabei ist deren Wegnahme in beiden Fällen weder durch unsere Verfassung noch durch die Behindertenrechtskonvention gedeckt.

Unsere Gesellschaft, die sich maßlos über ihre temporären Grundrechtseinschränkungen während der Covid-19-Pandemie, die uns vor uns schützen soll, aufregt, nimmt es hin, dass die Grundrechte von Menschen mit Behinderung dauerhaft beschädigt werden, sobald sie behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen müssen. Behinderte und alte Menschen werden in Anstalten zusammengefasst und fallen dort besonders leicht Viren und anderen Bedrohungen zum Opfer, wie man jetzt wieder in Potsdam mit großem Entsetzen gesehen hat. Barrieren jeder Art werden mit Zähnen und Klauen verteidigt und damit verhindert, dass die Gesellschaft an jeder Ecke mit Menschen mit Behinderung konfrontiert wird. Und Ansprüche dieser Menschen werden herunterverhandelt, um deren Teilhabe so weit als möglich zu begrenzen. Hierfür geht niemand auf die Straße. Denn Diskriminierungen von behinderten und alten Menschen kennen wir ja, das haben wir schon immer so gemacht. Dieser Gedanke scheint bei den Gesetzen für behinderte Menschen der letzten Jahrzehnte die Patenschaft übernommen zu haben.