
Foto: Irina Tischer
Saarbrücken (kobinet) Während es sich landauf, landab abzeichnet, dass in vielen Kommunen die Vorgabe des Personenbeförderungsgesetzes, wonach der öffentliche Personennahverkehr ab dem 1. Januar 2022 barrierefrei sein muss, nicht erfüllt wird und Behindertenverbände überlegen, wie sie dagegen vorgehen können, macht Im Saarland derzeit die Prüfung des Rechnungshofs von umgebauten Haltestellen Schlagzeilen. Wie Dunja Reichert den kobinet-nachrichten mitteilte, entsprechen dort einem Bericht der Saarbrücker Zeitung zufolge viele umgebaute Haltestellen nicht den DIN Normen.











































