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Sondierungsergebnis zur Behindertenpolitik mangelhaft

Plakat an Fahrrad mit Aufschrift: "Private Anbieter zur Barrierefreiheit verpflichten"
Plakat an Fahrrad: "Private Anbieter zur Barrierefreiheit verpflichten"
Foto: Susanne Göbel

Kassel (kobinet) Eigentlich würde kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul dem rot-grün-gelben Sondierungsergebnis zur Behindertenpolitik im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention die Note ungenügend ausstellen. In seinem Kommentar vergibt er aber die Note mangelhaft für die Formulierung zur Behindertenpolitik im Sondierungsergebnis, weil er für die Koalitionsverhandlungen noch Verbesserungsbedarf sieht und die gewählte Formulierung immerhin ein Türöffner dafür ist.

Kommentar von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul

„Wir wollen, dass das tägliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen selbstverständlich wird und werden daher die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen weiter ausbauen – auf dem Arbeitsmarkt und durch die Förderung von Barrierefreiheit im Alltag, beim Wohnen und im digitalen Raum.“ Diese Formulierung haben die Spitzen von SPD, Grünen und FDP im 12seitigen Ergebnispapier der Sondierungsgespräche gewählt, das am 15. Oktober der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Was hier wohlklingend daher kommt und seinen Platz in jeder Sonntagsrede finden könnte, soll nun den weiteren Rahmen für die detaillierteren Koalitionsverhandlungen bieten, die nach der zu erwartenden Zustimmung der Parteigremien in Kürze beginnen dürften. Festzuhalten ist dabei, dass diese Formulierung überhaupt Platz im Sondierungsergebnis gefunden hat, nachdem Behindertenpolitik im Wahlkampf so gut wie keine Rolle gespielt hat und von den Spitzenkandidat*innen so weit wie möglich gemieden wurde. Daher und weil auf dieser Formulierung aufbauend noch viel Luft nach oben ist, stelle ich dieser Formulierung auch nur die Note mangelhaft aus. Für sich und menschenrechtlich betrachtet wäre es meines Erachtens aber ein glattes ungenügend.

„Warum so kritisch, das klingt doch erst mal gut?“ werden sich viele mit der Behindertenpolitik nicht tiefer befasste Menschen fragen, die sich die Formulierung anschauen. Deshalb lohnt ein genauerer Blick auf die Details, die sich in diesem längeren Satz verbergen.

Fangen wir mit dem ersten Teil des Satzes an: „Wir wollen, dass das tägliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen selbstverständlich wird und werden daher die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen weiter ausbauen.“ Diese allgemeine Aussage könnte auf jedem Aufklärungsplakat stehen, dem wohl fast jede*r zustimmen kann. Sie ist aber völlig unkonkret und wäre vielleicht noch in einem Wahlprogramm als nette Ausführung durchgegangen. Für ein Sondierungsergebnis reicht ein solches Bla bla aber keineswegs aus. Die Menschen wollen wissen, was konkret getan wird bzw. in der nächsten Legislatur getan werden soll, was aus diesem Satz keineswegs hervorgeht.

Einen Hauch, aber auch nur einen Hauch, davon lässt sich eventuell im zweiten Teil des Satzes nach dem Bindestrich erahnen, denn weiter heißt es dort nach dem Verweis auf den Ausbau der Teilhabe im ersten Satzteil: „auf dem Arbeitsmarkt und durch die Förderung von Barrierefreiheit im Alltag, beim Wohnen und im digitalen Raum.“ Auch das klingt erst einmal schön und man könnte sich darüber freuen. Die möglichen zukünftigen Koalitionspartner erkennen also an, dass die Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt wichtig ist. Sie erkennen auch an, dass Barrierefreiheit im Alltag, beim Wohnen und im digitalen Raum wichtig ist und dass diese gefördert werden soll, aber Genaues weiß man nicht. Beim Begriff „Förderung“ kann man nun zwar einen Handlungsauftrag ablesen, der per se nicht schlecht sein muss und wenn das gut gemacht wird, auch einen positiven Effekt für Betroffene bringen kann. Wenn man aber die UN-Behindertenrechtskonvention und das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz heranzieht, dann klingt das recht mager. „Darf es ein bisschen Barrierefreiheit mal hier mal da mehr sein?“ Diese und andere Assoziationen, wie beispielsweise, dass in Förderschulen ja auch gefördert wird, drängen sich da kritischen Geistern durchaus auf.

Fördern ist nett, eine gute Förderung im Sinne der Selbstbestimmung und des Empowerments ist auch wichtig, die Gewährleistung der Menschenrechte wie beispielsweise klare gesetzliche Regelungen zur Verpflichtung von Unternehmen und privaten Anbietern von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit sind aber das Gebot der Stunde. Denn schöne Wörter, Aufklärungskampagnen und mal hier mal da ein bisschen Förderung zur Barrierefreiheit, das reicht längst nicht mehr. Das ist mangelhaft.

Als 1998 die rot-grüne Regierung antrat, haben behinderte Menchen und ihre Verbände sich für ein Antidiskriminierungsgesetz eingesetzt. Schon damals ging es darum, dass ähnlich wie in den USA, Großbritannien und mittlerweile sogar in Österreich, nicht nur Bundes-, Landes- und kommunale Behörden, sondern auch die Diensteistungen und Produkte privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Und seither warten behinderte Menchen nicht nur darauf, dass das endlich passiert, sondern protestieren immer wieder gegen diesen Unwillen der Politik. Wenn jetzt also wieder nur die Barrierefreiheit gefördert werden soll, dann müssen wir verdammt alt werden, um in unseren Gemeinden und Städten wie alle anderen auch, einkaufen, ins Kino gehen, Restaurants, Veranstaltungen etc. besuchen können, wie alle anderen auch. Es ist also noch sehr sehr viel Luft nach oben für den Koalitionsvertrag, damit sich behinderte Menschen mit der sich abzeichnenden neuen Bundesregierung und Regierungskoalition identifizieren. Da geht also noch einiges – Packt es an!

Lesermeinungen

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2 Lesermeinungen
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Andreas Guckert
20.10.2021 23:53

Als eine der größten Belastungen für Menschen mit Einschränkungen sehe ich übrigens nicht die Gesetze sondern die Anwendung der Gesetze durch die Behörden.

Wer jemals etwas mit einem Landesamt für „Soziales“ zu tun hatte weis wovon ich rede.

Anträge werden nur dann angenommen wenn keine Chance für eine Ablehnung bestehen. Besteht auch nur der Hauch einer Chance das man den Antrag ablehnen kann wird erstmal abgelehnt. Der Betroffene kann dann ja den Weg über die Sozialgerichtsbarkeit gehen und dort dann, sofern er solange lebt, zu seinem Recht kommen.

Das ist ein absolutes Unding und hier muss eine neue Regierung meiner Meinung nach wirklich zuerst ansetzen.

Denn viel zu oft empfinden Betroffene die Behörden nicht als Unterstützung sondern als Gegner den man überwinden muss um zu seinem Recht zu kommen.

Zuletzt bearbeitet am 2 Jahre zuvor von Andreas Guckert
Marion
20.10.2021 14:01

Vermutlich hat der Verfasser dieses Artikels nur wenig Fachkenntnisse davon, was das Ziel von Sondierungen ist und wie überhaupt ein Sondierungspapier entsteht.

So ein Papier hat keinen Anspruch zu konkretisierenden Formulierungen, sondern dazu sind ausschließlich die Koalitionsverhandlungen zuständig.

Das Sondierungspapier formuliert nur sogenannte „Rahmen“. Daher ist die hier formulierte Kritik wirklich nicht passend.