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Berlin (kobinet) Psychiatrische Zwangsmaßnahmen sind ein brennendes Thema für das psychosoziale Versorgungssystem. Gerade in der internationalen menschenrechtlichen Debatte [1] wird immer wieder darauf verwiesen, dass freiheitseinschränkende und medizinische Zwangsmaßnahmen im klaren Widerspruch zu den Rechten auf Selbstbestimmung und Freiheit (Artikel 12 und 14 UN-BRK) stehen und nicht als staatliche Schutzmaßnahmen verstanden werden dürfen.










































